Wiederaufnahme der Eierproduktion bei Bayern-Ei

Im Beitrag von Report München am 13. Februar 2017 wurde abschließend mitgeteilt, dass die Firma Bayern-Ei wieder Eier ausliefern darf. Dabei handelt es sich allerdings um Eier der Handelsklasse B. Die Auslieferung geht auf zwei Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zurück.

Die Berichterstattung von Report München am 13. Februar 2017 endet mit folgendem Satz: „Übrigens: Die Firma Bayern-Ei darf trotz der massiven Vorwürfe wieder Eier ausliefern“. Hierzu sind drei Punkte zu ergänzen:

  • Aktuell sind nur an einem der bayerischen Bayern-Ei-Standorte Legehennen eingestallt und nur dort werden Eier produziert (Ettling).
  • Von diesem Standort dürfen wegen behördlicher Auflagen aktuell aber nur B-Eier ausgeliefert werden; das sind Eier, die nicht direkt an die Verbraucher geliefert werden dürfen, sondern beispielsweise in der industriellen Produktion verwendet werden.
  • Die Verbraucherschutzbehörden haben der Firma Bayern-Ei am 7. August 2015 untersagt, Eier als Lebensmittel in Verkehr zu bringen (für die zu diesem Zeitpunkt noch betriebenen Standorte Niederharthausen und Tabertshausen). Dagegen hat die Firma Bayern-Ei geklagt. In zwei Urteilen vom 12. Januar 2016 und vom 27. Januar 2016 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof angeordnet, dass die Betriebsstätten unter Auflagen wieder betrieben werden dürfen. Diese höchstrichterliche Entscheidung ist für die Verbraucherschutz-behörden bindend.

Mehr zu diesem Thema

Allgemeine Informationen zum Thema