Überprüfung der Herkunftsangaben bei Gemüse 2013

Rund ums Jahr wird eine breite Palette an Gemüse aus der ganzen Welt angeboten – zum einen, weil manche Sorten hierzulande weniger produziert als konsumiert werden und zum anderen, weil Gemüse auch außerhalb der Saisonzeiten verfügbar sein soll. Für die meisten frischen Obst- und Gemüsearten ist das Ursprungsland eine Pflichtkennzeichnung. Ausgenommen von dieser Kennzeichnungspflicht sind beispielsweise Speisekartoffeln, frische Bananen, Oliven oder Zuckermais. Hier kann der Händler eine freiwillige Kennzeichnung vornehmen. Das LGL untersuchte 18 Paprika-, 37 Gurken- und 46 Tomatenproben bezüglich der Kennzeichnung des Herkunftslandes. Bei keiner der untersuchten Proben wurde eine falsche Angabe des Herkunftslandes festgestellt.

Prüfung der Auslobung „Bio“ bei Gemüse

Als Bio-Lebensmittel werden Lebensmittel aus der ökologischen Landwirtschaft bezeichnet. Diese Erzeugnisse müssen aus ökologisch kontrolliertem Anbau stammen, dürfen nicht gentechnisch verändert sein und werden ohne Einsatz konventioneller Pflanzenschutzmittel, mineralischer Dünger oder Abwasserschlamm angebaut. Die Unterscheidung ökologischer von konventionellen Erzeugnissen mittels Stabilisotopenanalyse basiert auf der Bestimmung des Stickstoff-Isotopenverhältnisses und somit auf dem Nachweis des Einsatzes von mineralischem Dünger. Das LGL untersuchte 27 Gurken-, sieben Paprika- sowie 35 Tomatenproben, 37 Tomatensäfte und 35 Tomatenprodukte bezüglich der Auslobung „Bio“. Bei zwei Tomaten- und vier Gurkenproben aus Spanien wurde ein sehr niedriges Stickstoffisotopenverhältnis (kleiner 0 ‰) festgestellt. Es ist davon auszugehen, dass diese Tomaten- und Gurkenproben unter Verwendung von mineralischen Düngern erzeugt wurden und somit nicht den Vorgaben der EU-Ökoverordnung entsprechen. Die untersuchten Paprikaproben sowie Tomatensäfte und Tomatenprodukte zeigten keine auffälligen Stickstoffisotopenverhältnisse.
Fazit

Während es bei den Herkunftsangaben wie im Vorjahr keine Auffälligkeiten gab, blieb die Beanstandungsquote bei ökologischen Erzeugnissen auf einem ähnlichen Niveau. 2012 beanstandete das LGL 12 % der untersuchten Tomaten- und Gurkenproben. Im Jahr 2013 stellte das LGL bei 10 % der Tomaten- und Gurkenproben fest, dass sie nicht den Vorgaben der EU-Ökoverordnung in Bezug auf die Düngung entsprachen.

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