Untersuchung von Allergenen in Kosmetika 2009

Das LGL hat 2009 kosmetische Mittel in einem Untersuchungsschwerpunkt überprüft.

In einer ersten Probenserie haben die LGL-Experten 23 verschiedene Pflegeprodukte für empfindliche Haut (Gesichtscremes, Körperpflegemittel, Augencremes, After-Shave-Balsam) auf diese 24 potenziell Allergie auslösenden Duftstoffe untersucht. Nach geltendem Recht müssen diese bei Produkten, die auf der Haut verbleiben, ab Gehalten über 10 mg/kg deklariert werden.


Die fünf Allergene, die am häufigsten eine Allergie auslösen, sind Cinnamal, Hydroxycitronellal, Isoeugenol, Hydroxyisohexyl 3-Cyclohexene Carboxaldehyde (Lyral®) und Farnesol. Diese Allergene waren in keinem der untersuchten kosmetischen Mittel nachweisbar. Am häufigsten, nämlich in jeder fünften Probe, traten die Duftstoffe Limonen und Linalool auf, die jedoch aufgrund neuester Studien innerhalb der Gruppe der 24 getesteten Duftstoffe zu den Substanzen mit dem geringsten allergenen Potenzial zählen. In 83 % der vorgelegten Erzeugnisse war die Verwendung von Duftstoffen in deklarationspflichtiger Menge korrekt angegeben. In diesen Fällen können daher die betroffenen Allergiker die für sie unverträglichen Produkte
meiden.

In einer weiteren Probenserie analysierte das LGL 30 verschiedene Parfümprodukte (Eau de Toilette, Eau de Parfum, Eau de Cologne und Rasierwässer) auf ihren Gehalt an allergenen Duftstoffen. Auch in dieser Probenserie waren Limonen und Linalool am häufigsten nachzuweisen. Sie konnten in nahezu jeder Probe identifiziert werden. Offensichtlich bedingt durch das wesentlich breiter gefächerte Duftstoffspektrum waren drei der fünf besonders wirkenden Allergene, nämlich Cinnamal in 17 %, Hydroxyisohexyl 3-Cyclohexene Carboxaldehyde (Lyral®) in 23 % und Hydroxycitronellal sogar in 37 % der vorliegenden Produkte bis zu Konzentrationen von 0,17 % enthalten. Die für Hydroxycitronellal und Isoeugenol gültigen Höchstmengen von 1 % beziehungsweise 0,02 % wurden eingehalten. In 70 % der untersuchten Parfumprodukte wurden die Duftstoffe vorschriftsgemäß deklariert. In 30 % der Proben wurde dagegen mindestens ein kennzeichnungspflichtiger Duftstoff, dessen Gehalt den Grenzwert von 10 mg/kg überschritt, nicht in der Liste der Bestandteile angegeben.