Semicarbazid – Untersuchungsergebnisse 2004

Was hat das LGL untersucht?

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat im Jahr 2004 bei 30 Säuglings- und Kleinkindnahrungen sowie bei Honig in Twist-off-Gläsern Inhalt und Deckeldichtungsmassen auf Semicarbazid geprüft. Der Gläscheninhalt enthielt im Mittel 6,2 µg/kg dieses Stoffs, die Dichtungsmassen im Mittel 3,5 mg/kg und damit etwa 500-mal mehr als der Inhalt. Eine hypoallergene Säuglingsanfangsnahrung wies mit 22 µg/kg die höchste Konzentration auf. Sechs Honigproben in Twist-off-Gläsern enthielten nur Spuren Semicarbazid im Bereich 0,6 µg/kg im Honig und 0,4 mg/kg in der Dichtungsmasse. In einem Viertel der Proben war Semicarbazid weder im Lebensmittel noch in der Dichtung nachweisbar. Ein enger Zusammenhang zwischen den Mengen an Semicarbazid in der Deckeldichtungsmasse und dem Inhalt ließ sich nicht herstellen.

Grafik: Semicarbazidgehalte von Lebensmitteln und dazugehörigen Deckeldichtungen

Abbildung 1: Semicarbazidgehalte von Lebensmitteln und dazugehörigen Deckeldichtungen 

Was wurde unternommen?

Mit der Richtlinie 2004/1/EG der EU-Kommission vom 6. Januar 2004 zur Änderung der Richtlinie 2002/72/EG wurde die Verwendung von Azodicarbonamid als Treibmittel untersagt (Amtsblatt Nr. L 007 vom 13. Januar 2004, Seiten 0045–0046). Dieses Verbot ist seit 02.08.2015 gültig.

 

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