Pflanzenschutzmittelrückstände in Beerenobst

Signet Jahresbericht 2024

Abstract

Das LGL untersuchte im Jahr 2024 35 Proben Weintrauben und 177 Proben Beeren auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln. Ökologisch erzeugte Beeren und Trauben waren dabei frei von diesen Substanzen. Auf konventionell erzeugtem Obst wies das LGL Rückstände nach, die Rückstandshöchstgehalte wurden jedoch in den meisten Fällen eingehalten. Bei den Weintrauben überstieg kein Rückstand den geltenden Höchstgehalt, bei den Strauchbeeren lagen in sieben von 177 Proben Rückstände oberhalb dieser Höchstgehalte. Betroffen waren dabei überwiegend gefrorene Beeren (fünf der sieben Höchstgehaltsüberschreitungen).

Hintergrund

Bei dem Begriff „Beerenobst“ hat der Verbraucher meist ein Bild von Erdbeeren, Himbeeren und Blaubeeren vor Augen. Botanisch betrachtet gehören aber auch Früchte dazu, die wir landläufig nicht als klassische Beeren einordnen würden, wie zum Beispiel Weintrauben. Viele der klassisch als „Beeren“ bezeichneten Obstsorten wiederum sind botanisch eigentlich keine Beeren, sondern beispielsweise Sammelnussfrüchte (Erdbeeren) oder Sammelsteinfürchte (Himbeeren und Brombeeren). Dieser Artikel beschäftigt sich sowohl mit der Rückstandssituation von Weintrauben (bzw. Weinbeeren) als auch mit den klassischen Beeren wie Brombeeren, Erdbeeren, Heidelbeeren, Himbeeren, Johannisbeeren und Stachelbeeren.

Beerenobst ist gerade in den Sommermonaten beliebt. Es hat einen erfrischend süß-säuerlichen Geschmack, und jede Sorte hat ein eigenes Aroma. Im Handel sind frische Beerenfrüchte hauptsächlich in der Erntesaison im Sommer zu erhalten, da die meisten Sorten relativ empfindlich sind und lange Lagerung und Transportwege sich negativ auf ihre Qualität auswirken. Oft werden verschiedene Sorten wie Erdbeeren und Heidelbeeren inzwischen über einen längeren Zeitraum im Handel frisch angeboten, dann meist im Kühlregal. Eine Alternative zu den frischen Früchten sind insbesondere außerhalb der Saison, auch die gefrorenen Früchte. Weintrauben sind im Gegensatz zu den anderen Beeren nahezu das ganze Jahr im Handel verfügbar. Wegen ihres ausgeprägt süßen Geschmackes sind Weintrauben sowohl bei Erwachsenen als auch bei Kindern eine beliebte Obstsorte.

Da sowohl Beeren als auch Weintrauben im Hinblick auf Schädlinge und Krankheiten empfindliche Obstsorten sind, ist bei ihrem gewerbsmäßigen Anbau zur Ertragssicherung der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln weit verbreitet. Unabhängig von ihrer Herkunft müssen alle Beeren selbstverständlich die Höchstgehalte für Pflanzenschutzmittelrückstände gemäß der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 (Pestizid-Verordnung) einhalten.

Ergebnisse

Im Jahr 2024 hat das LGL 35 Proben Tafeltrauben untersucht. Die meisten Proben kamen dabei beispielsweise aus Italien (11), Indien (6), Südafrika (5) und Ägypten (4), weitere Herkunftsländer waren Spanien (2), Peru (2), Marokko (1), Chile (1) und Namibia (1). Vier dieser 35 Produkte, darunter auch zwei ökologisch erzeugte, wiesen keine Rückstände von Pflanzenschutzmitteln auf. Die übrigen 31 Proben wiesen bis zu elf unterschiedliche Pflanzenschutzmittelrückstände pro Probe auf. Im Mittel hat das LGL bei den Produkten 4,3 Rückstände pro Probe nachgewiesen. Die Gehalte lagen jedoch in allen Fällen unter den Höchstgehalten.

Außerdem untersuchte das LGL insgesamt 177 Proben Beeren. Dabei handelte es sich um 35 Proben Erdbeeren sowie 44 Heidelbeer-, 32 Himbeer-, 31 Johannisbeer-, 20 Stachelbeer- und 15 Brombeerproben. Von allen Beerensorten, mit Ausnahme von Stachelbeeren, hat das LGL auch tiefgefrorene Proben untersucht. Die meisten Proben kamen dabei aus Deutschland (68), Spanien (10) und Polen (10), weitere Herkunftsländer waren zum Beispiel Marokko (5), Serbien (5), Ägypten (4), und Portugal (4). Insgesamt kamen die 177 Proben Beeren aus 16 verschiedenen Herkunftsländern, wobei die Herkunft bei 33 % der Proben aus den Unterlagen nicht klar erkennbar war. 14 der Produkte stammten aus ökologischer Erzeugung.

Tabelle: Untersuchungsergebnisse auf Pflanzenschutzmittelrückstände in Strauchbeeren im Jahr 2024
Beeren 2024 Gesamt ohne R mit R
kleiner HG
mit R
größer HG
verschiedene
Stoffe
Anzahl R
pro Probe
Gehalt R
pro Probe (mg/kg)
Beeren Gesamt 169
31 131 7 26 3,2 0,36
    18 % 78 % 4 %      
Beeren frisch 116 15 99 2 23 3,1 0,40
Beeren gefroren 53 16 32 5 24 3,5 0,26

R = Rückstand, HG = zulässiger Höchstgehalt nach VO (EG) 396/2005

Die Ergebnisse der Untersuchungen sind in Tabelle 1 zusammengefasst. Von den untersuchten Beeren wiesen 31 Proben keine Pflanzenschutzmittelrückstände auf, darunter auch 12 der Proben aus ökologischer Erzeugung. 79% der Proben enthielten Pflanzenschutzmittelrückstände unterhalb der erlaubten Höchstgehalte. Wie bei den Tafeltrauben, traten auch bei den Beeren Mehrfachrückstände mit bis zu elf Wirkstoffen pro Probe auf. Im Mittel hat das LGL 3,2 verschiedene Wirkstoffe nachgewiesen. Zwei Proben Heidelbeeren aus ökologischer Erzeugung wiesen geringe Gehalte des Biozids DEET auf. Dies ist normalerweise nicht auf eine Anwendung zurückzuführen, sondern auf einen Kontakt über die Hände der Pflücker nach Anwendung eines Mittels zur Insektenabwehr (Repellent), das DEET als Wirkstoff enthält.

Sieben Proben aus konventioneller Produktion (eine Probe frische Himbeeren aus Polen, eine Probe frische Johannisbeeren aus Deutschland, zwei gefrorene Proben Erdbeeren, davon eine aus Ägypten, zwei gefrorene Proben Heidelbeeren ungeklärter Herkunft und eine Probe gefrorene Johannisbeeren ungeklärter Herkunft) enthielten Rückstände über den jeweils zulässigen Höchstgehalten. Die Höchstgehaltsüberschreitungen betrafen die Pflanzenschutzmittelwirkstoffe Chlorpyrifos, Dodin, Fenbutatinoxid, Hexythiazox, Methomyl, Phosmet, Propargit und Tetraconazol. Es handelt sich in diesen Fällen um Wirkstoffe aus der Gruppe der Insektizide und Akarizide, die gegen Insekten, Spinnen und Milben wirken, sowie um ein Fungizid. Insgesamt hat das LGL bei fünf Proben Rückstände deutlich oberhalb der Höchstgehalte nachgewiesen. Produkte mit diesen Rückstandsmengen dürfen nicht in den Verkehr gebracht, also nicht verkauft werden. Bei den zwei weiteren Proben lag der Rückstandsgehalt statistisch nicht ausreichend sicher über dem jeweiligen Höchstgehalt, was für eine formelle, lebensmittelrechtliche Beanstandung nicht ausreichend ist. Dennoch wies das LGL explizit auf die erhöhten Rückstände hin, um bei den Herstellern das Bewusstsein zu erhöhen. Eine Gesundheitsgefahr konnte das LGL bei allen auffälligen Proben ausschließen.

Unterschied zwischen frischen und gefrorenen Früchten

Beim Vergleich der Untersuchungsergebnisse von frischen und gefrorenen Strauchbeeren (siehe Tabelle 1) fällt auf, dass die gefrorenen Beeren einen höheren Anteil an Proben mit Höchstgehaltsüberschreitung aufweisen (8,9 %) als die frischen Beeren (1,7 %). Dieser Unterschied wird noch deutlicher, wenn berücksichtigt wird, dass bei den gefrorenen Beeren 10 von 56 Proben aus ökologischem Anbau stammten und frei von Rückständen waren, während bei den frischen Beeren nur 4 von 121 Proben aus ökologischem Anbau stammten. Ob bei den gefrorenen Beeren ein Zusammenhang zwischen der erhöhten Beanstandungsquote und der Herkunft besteht, kann nicht geklärt werden, da die Herkunft bei den meisten gefrorenen Produkten nicht mitgeteilt wurde.
Bei Heidelbeeren und Erdbeeren traten 2024 Höchstgehaltsüberschreitungen tatsächlich nur bei der tiefgekühlten Ware auf.

Die gefrorenen Produkte wiesen im Durchschnitt etwas mehr Rückstände je Probe auf, und auch die größte Menge an Mehrfachrückständen (einmal 11 Rückstände, einmal 10 Rückstände und zweimal 9 Rückstände) war in der Gruppe der gefrorenen Beeren zu finden. Dies lässt sich beispielsweise durch die Vermischung von Produkten verschiedener Anbaubetriebe innerhalb einer Handelscharge erklären. Der mittlere Gehalt an Rückständen pro Probe lag mit 0,24 mg/kg aber niedriger als bei den frischen Beeren. Neben der Verdünnung von Rückständen durch die Vermischung von Produkten mit unterschiedlichen Rückständen kann dies auch durch eine Reduktion der Rückstände bei Verarbeitungsschritten wie zum Beispiel dem Waschen erklärt werden.

Fazit

Wie bereits aus vorigen Untersuchungen bekannt war, gehört Beerenobst zu den Obstsorten, bei denen die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln üblich und verbreitet ist. Auch 2024 ist dies an den Untersuchungsergebnissen erkennbar. Zwar wird insbesondere konventionell erzeugtes Beerenobst mit Pflanzenschutzmitteln behandelt, die zulässigen und als sicher bewerteten Höchstgehalte werden aber sehr selten überschritten. Wer trotzdem lieber weniger Pflanzenschutzmittelrückstände in seinen Lebensmitteln wünscht, kann sowohl bei vielen frischen als auch bei gefrorenen Beeren auf ökologisch erzeugte Ware zurückgreifen.

Maßnahmen

Das LGL wird auch weiterhin regelmäßig Beeren auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersuchen. Wegen der erhöhten Beanstandungsquote wird das LGL zukünftig einen höheren Anteil gefrorener Ware untersuchen.

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