Mineralölgehalte in Lebensmittelkontaktmaterialien sowie Mineralölübergänge aus Lebensmittelbedarfsgegenständen auf Lebensmittel - Untersuchungsergebnisse 2015/2016

Hintergrund

Im Rahmen des vorliegenden Projekts wurden die Mineralölgehalte von Kartonverpackungen sowie der darin verpackten Lebensmittel ermittelt. Neben der Erweiterung der Datenbasis sollten, wenn möglich auch jahresübergreifende Tendenzen ermittelt werden. Vergleichend zu Untersuchungen der Vorjahre wurden erneut Adventskalenderschokoladen untersucht. Hauptaugenmerk lag jedoch auf der Bestimmung der MOSH- und MOAH-Gehalte von Lebensmitteln, die in höheren Mengen verzehrt werden und die in Kartonverpackungen angeboten werden. Dazu zählen unter anderem Nudeln, Reis, Müsli oder Paniermehl. Die Proben wurden im Einzelhandel sowie bei bayerischen Lebensmittelherstellern entnommen. Im Rahmen des Projektes wurde auch ganz generell ermittelt, wie Papier- und Kartonverpackungen von Lebensmitteln im Handel aufgebaut sind. Es sollten die Fragen beantwortet werden, zu welchen Anteilen Recycling-Verpackungen und Frischfaser-Verpackungen vorzufinden sind und inwiefern Innenbeutel und Beschichtungen eingesetzt werden, die eine Barriere für MOSH und MOAH darstellen.

Methode

Die Bestimmung der MOSH-/MOAH-Gehalte in Lebensmitteln und Kartonverpackungen wurden mittels gekoppelter LC-GC und Flammenionisationsdetektion bestimmt. Die Analysen wurden extern an ein Prüflaboratorium vergeben, das für die Bestimmung von MOSH und MOAH in diesen Bereichen akkreditiert ist. Die Bestimmungsgrenzen für MOSH und MOAH betrugen 0,2 mg/kg für trockene Lebensmittel sowie 0,5 mg/kg für Schokolade und einige Müslisorten. Im Karton betrugen die Bestimmungsgrenzen 0,5-2 mg/kg für MOSH bzw. 5 mg/kg für MOAH. Die MOSH und MOAH wurden mit einer erweiterten Messunsicherheit von 30% für Kartonverpackungen und 40% für Lebensmittel bestimmt.

Die Unterscheidung zwischen Recyclingmaterial und Frischfaser erfolgte visuell und anhand der Detektion von optischen Aufhellern über UV-Fluoreszenz. Ein weiteres Indiz lieferte der Mineralölgehalt, da ein Gehalt von 100-1000 mg Mineralöl/kg Karton, davon etwa 20% MOAH, auf Recyclingkarton hindeutet [BMELV 2012].

Die Identifizierung von Beschichtungen und Innenbeuteln aus Kunststoffen erfolgte mittels ATR-FTIR (ATR = attenuated total reflection, dt. abgeschwächte Totalreflexion, FTIR = Fourier-Transformations-Infrarotspektroskopie).

Ergebnisse

Anmerkung:

Die ermittelten Daten wurden zum Zeitpunkt der Untersuchung auf Grundlage des damaligen Standes des Entwurfs zur 22. Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung, der sogenannten Mineralölverordnung, ausgewertet. Nach diesem Entwurf sollten Lebensmittelverpackungen aus Recyclingkarton nicht mehr als 24 mg MOSH/kg Karton bzw. 6 mg MOAH/kg Karton enthalten. Dies galt für den Bereich von C16 bis C25 bei Lebensmittelbedarfsgegenständen, die zur Verwendung für trockene und nichtfettende Lebensmittel bei Lagerung bei Raumtemperatur oder darunter bestimmt sind und für den Bereich C16 bis C35 für alle übrigen Lebensmittelbedarfsgegenstände. Bei Überschreitung dieser Werte wäre die Verpackung dennoch verkehrsfähig, wenn sichergestellt ist, dass der Übergang von MOSH und MOAH auf Lebensmitteln maximal 2 mg/kg Lebensmittel (MOSH, C20 bis C35) beziehungsweise 0,5 mg/kg Lebensmittel (MOAH, C16 bis C35) beträgt, zum Beispiel durch die Verwendung einer Barriere, und dies auch durch den Hersteller belegt ist. Die neueste Änderung des Entwurfs zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung vom Februar 2017, welche bei diesem Projekt noch nicht berücksichtigt wurde, enthält keine Grenzwerte mehr für MOSH/MOAH in Papier/Karton/Pappe aus Recyclingmaterial und auch keinen Grenzwert bezüglich eines Übergangs von MOSH ins Lebensmittel. Nach dem überarbeiteten Entwurf dürfen MOAH nicht auf Lebensmittel übergehen. Der Übergang gilt bis zu einer Nachweisgrenze von 0,5 mg MOAH/kg Lebensmittel als nicht erfolgt. Dieser Grenzwert findet nur bei Verwendung von Altpapierstoff Anwendung.

Im Folgenden sind, zunächst sortiert nach Lebensmittelgruppen, die Daten zu den MOSH- und MOAH-Gehalten in den Kartonverpackungen und den Lebensmitteln aufgeführt.

Die relevanten Fraktionen sind für den Karton MOSH/MOAH ≤ C24, da diese Fraktion über die Gasphase auf Lebensmittel übergehen kann, sowie MOSH > C16 bis ≤ C24, da MOSH und MOAH (C16 bis C25) im Entwurf der Mineralölverordnung mit Grenzwerten belegt sind. Für MOAH wurde durch das Auftragslabor keine Differenzierung zwischen MOAH ≤ C16 und > C16 vorgenommen. Die Ergebnisse zu MOAH können daher nicht im Hinblick auf den geplanten Grenzwert im Karton ausgewertet werden.

Für das Lebensmittel ist neben den MOSH-/MOAH-Fraktionen ≤ C24, welche über die Gasphase aus der Primärverpackung in das Lebensmittel übergehen können, die MOSH-Fraktion > C20 bis ≤ C35 von Interesse, für deren Übergang aus Recyclingverpackungen ein Grenzwert vorgesehen ist. Außerdem spielt die MOSH-Fraktion > C16 bis ≤ C35 eine Rolle, da MOSH in diesem Bereich im Körper akkumuliert werden und daher die größte toxikologische Relevanz besitzen.

Es ist zu beachten, dass bei Nachweis von MOSH und MOAH (≤ C24) sowohl in der Verpackung, als auch im Lebensmittel eine Migration möglich und wahrscheinlich ist, sofern keine Barriere vorhanden ist. Es konnte im Rahmen des Projekts jedoch nicht bewiesen werden, ob tatsächlich und zu welchem Anteil ein Übergang aus der Primärverpackung stattgefunden hat.

Im Fall von Proben, bei denen neben dem Karton die Kunststoffe Polyethylen oder Polypropylen als Verpackungsmaterial verwendet wurden und diese nicht von einer Barriere vom Lebensmittel getrennt sind, können in der MOSH-Fraktion auch POSH enthalten sein. Mit dem angewandten Analysenverfahren lassen sich POSH nicht vollständig von MOSH trennen.
Neben den MOSH- und MOAH-Gehalten sind der Verpackungsaufbau sowie die Herkunft der Proben angegeben.

Nach einer Einzelbetrachtung der Lebensmittelgruppen werden die Ergebnisse anschließend nochmals in ihrer Gesamtheit diskutiert.

Reis

Von den neun untersuchten Proben stammten drei von bayerischen Importeuren (Tabelle 1).
Bei acht Proben handelte es sich um Kochbeutelreis, das heißt der Reis im Karton befand sich in einem mit Löchern versehenen Kunststoffbeutel aus PE. In einem Fall war der Reis in einem PP-Beutel ohne Löcher verpackt. Acht Reisproben waren in reinem Frischfaserkarton verpackt. Bei einer Probe (Nr. 8), die eines bayerischen Importeurs, enthielt die Kartonverpackung eine Zwischenlage aus Recyclingmaterial. Eine absolute Barriere für den Mineralölübergang (Aluminium, PA, PET) war bei keiner Probe vorhanden.

Sämtliche Kartonverpackungen enthielten MOSH mit einer Kohlenstoffzahl ≤ C24 (12-86 mg/kg Karton), bei dem ein Übergang auf den Reis über die Gasphase möglich ist. Da bei jeder Verpackung auch ein Beutel aus PE beziehungsweise PP vorhanden war, können in allen Fällen auch POSH in der MOSH-Fraktion enthalten sein. Nur eine Kartonverpackung enthielt auch MOAH in einer relevanten Konzentration, und zwar jene des bayerischen Händlers, bei der eine Recyclingkarton-Zwischenlage identifiziert wurde (Nr. 8).

Tabelle 1: Verpackungsaufbau und MOSH-/MOAH-Gehalte in mg/kg von Kartonverpackung (Verp.) und Lebensmittel (LM) für die untersuchten Reisproben.
Reis Nr.  1 2 3 4 5
Sitz Hersteller / Importeur BY Niederlande NRW NRW NS
Verpackungsaufbau Frischfaserkarton, Kochbeutel PE Frischfaserkarton, Kochbeutel PE Frischfaserkarton, Innenbeutel PP Frischfaserkarton, Kochbeutel PE Frischfaserkarton, Kochbeutel PE
MOSH Verp. LM Verp. LM Verp. LM Verp. LM Verp. LM
≤ C24 23 0,5 12 < 0,2 39 0,6 14 3,0 15 < 0,2
> C16 - ≤ C24 14 0,2 5,9 < 0,2 37 0,6 13 2,8 8,6 < 0,2
> C24 - ≤ C35 21 < 0,2 9,1 < 0,2 220 0,8 25 0,8 11 < 0,2
> C20 - ≤ C35 29 < 0,2 11 < 0,2 246 1,2 31 2,3 15 < 0,2
> C16 - ≤ C35 35 0,2 15 < 0,2 257 1,4 38 3,6 20 < 0,2
MOAH Verp. LM Verp. LM Verp. LM Verp. LM Verp. LM
≤ C24 < 5 < 0,2 < 5 < 0,2 < 5 < 0,2 < 5 0,3 < 5 < 0,2
> C24 - ≤ C35 < 5 < 0,2 < 5 < 0,2 < 5 < 0,2 < 5 < 0,2 < 5 < 0,2
Reis Nr.  6 7 8 9    
Sitz Hersteller / Importeur BY HH BY BW    
Verpackungsaufbau Frischfaserkarton, Kochbeutel PE Frischfaserkarton, Kochbeutel PE Frischfaserkarton mit Recyclingzwischen-lage, Kochbeutel PE Frischfaserkarton, Kochbeutel PE    
MOSH Verp. LM Verp. LM Verp. LM Verp. LM    
≤ C24 17 2,3 23 0,2 86 2,0 17 1,0    
> C16 - ≤ C24 16 0,8 20 0,2 81 1,6 9,2 0,7    
> C24 - ≤ C35 36 0,3 23 0,4 240 < 0,2 21 0,5    
> C20 - ≤ C35 48 0,6 38 0,4 302 0,4 27 0,8    
> C16 - ≤ C35 52 1,1 43 0,6 321 1,6 30 1,2    
MOAH Verp. LM Verp. LM Verp. LM Verp. LM    
≤ C24 < 5 < 0,2 5,2 < 0,2 18 0,4 < 5 < 0,2    
> C24 - ≤ C35 < 5 < 0,2 < 5 < 0,2 26 < 0,2 < 5 < 0,2    

In zwei der neun Proben waren keine MOSH im Reis nachweisbar (< 0,2 mg/kg). Der Maximalwert der restlichen Proben lag bei 3,0 mg/kg für MOSH ≤ C24, beziehungsweise 3,6 mg/kg für den toxikologisch relevanten Bereich von > C16 bis ≤ C35. Bei nur einer Probe (Nr. 4) lag der MOSH-Gehalt (> C20 bis ≤ C35) mit 2,3 mg/kg Reis über dem vorgesehenen Grenzwert der geplanten Mineralölverordnung. Eine Barriere war bei dieser Probe nicht vorhanden.

MOAH waren mit 0,3 und 0,4 mg/kg in zwei Proben (Nr. 4 und 8) nachweisbar. Im ersten Fall enthielt die Kartonverpackung keine MOAH, hier muss die Kontamination also aus anderen Quellen stammen. Im zweiten Fall handelt es sich um die Probe, bei der die Kartonverpackung aus zwei Lagen Frischfaser und einer Recyclingkarton-Zwischenlage aufgebaut war und dementsprechend auch MOAH enthielt. Da keine Barriere in der Verpackung vorhanden war, liegt ein Übergang aus der Primärverpackung hier nahe.

Teigwaren

Bei den acht untersuchten Proben handelte es sich nur bei zwei Proben um Nudeln, die restlichen Proben waren Lasagneplatten (Tabelle 2). Dies rührt daher, dass im Rahmen des Projektes Lebensmittel in Kartonverpackungen entnommen werden sollten und im Fall von Nudeln nur wenige Hersteller Kartonverpackungen einsetzen. Drei der acht Proben stammten von bayerischen Herstellern.

In sechs Fällen bestand die Verpackung aus reinem Frischfaserkarton ohne Innenbeutel. Zwei Verpackungen enthielten Recyclingkarton-Zwischenlagen, bei einer davon waren die Lasagneplatten nochmals in einem PP-Beutel verpackt, der den Mineralölübergang verzögert.
Die Konzentrationen der MOSH-Fraktionen ≤ C24 in den Verpackungen lagen bei 25-202 mg/kg Karton. Die Verpackungen, bei denen Recyclingkarton-Zwischenlagen identifiziert wurden, wiesen mit 122 und 202 mg/kg Karton erwartungsgemäß die höchsten MOSH-Gehalte auf.

MOAH waren in vier Verpackungen in Konzentrationen von 7,6-58 mg/kg (≤ C24) nachweisbar. Es waren jeweils auch MOAH der Fraktion > C24 vorhanden. Es handelt sich dementsprechend nicht (ausschließlich) um eine Kontamination aus der Umgebung über die Gasphase. Die zwei Verpackungen mit Recyclinganteil wiesen auch hier die höchsten Gehalte auf. Bei den anderen beiden Verpackungen liegt möglicherweise ein unerkannter Anteil Recyclingmaterial oder eine mineralölhaltige Druckfarbe vor.

Die Teigwaren waren durchweg kaum mit Mineralölbestandteilen kontaminiert. Sechs von acht Proben enthielten keine MOSH im toxikologisch relevanten Bereich von > C16 bis ≤ C35. Bei den zwei weiteren Proben wurden Gehalte von 0,3 und 0,6 mg/kg ermittelt. Zum Zeitpunkt der Untersuchung wurde der angestrebte Grenzwert für den Übergang von MOSH (> C20 bis ≤ C35) bei keiner Probe überschritten. Drei Verpackungen beinhalteten ein PP-Sichtfenster bzw. einen PP-Innenbeutel, hier können also auch POSH gewisse Anteile der MOSH-Fraktionen ausmachen.

MOAH waren in keiner der Proben nachweisbar. Was den Verpackungsaufbau angeht, waren allerdings drei Proben als kritisch zu beurteilen. Diese enthielten MOAH ≤ C24 in der Verpackung und keine Barriere. Betroffen waren hier auch zwei Proben eines bayerischen Herstellers.

Tabelle 2: Verpackungsaufbau und MOSH-/MOAH-Gehalte in mg/kg von Kartonverpackung (Verp.) und Lebensmittel (LM) für die untersuchten Teigwaren.
Teigware Nr.  1 2 3 4
Sitz Hersteller / Importeur BY BY Italien Italien
Typ Lasagneplatten Lasagneplatten Nudeln Lasagneplatten
Verpackungsaufbau Frischfaserkarton, ohne Innenbeutel, PP-Sichtfenster Frischfaserkarton, ohne Innenbeutel, PP-Sichtfenster Frischfaserkarton, ohne Innenbeutel Frischfaserkarton, Recycling-Zwischen-lage, Innenbeutel PP
MOSH Verp. LM Verp. LM Verp. LM Verp. LM
≤ C24 45 < 0,2 30 < 0,2 28 < 0,2 122 < 0,2
> C16 - ≤ C24 43 < 0,2 28 < 0,2 24 < 0,2 115 < 0,2
> C24 - ≤ C35 52 < 0,2 48 < 0,2 20 < 0,2 500 < 0,2
> C20 - ≤ C35 69 < 0,2 66 < 0,2 29 < 0,2 580 < 0,2
> C16 - ≤ C35 95 < 0,2 76 < 0,2 44 < 0,2 615 < 0,2
MOAH Verp. LM Verp. LM Verp. LM Verp. LM
≤ C24 9,2 < 0,2 7,6 < 0,2 < 5 < 0,2 33 < 0,2
> C24 - ≤ C35 7,6 < 0,2 14 < 0,2 < 5 < 0,2 45 < 0,2
Teigware Nr.  5 6 7 8
Sitz Hersteller / Importeur NRW Italien NRW BY
Typ Lasagneplatten Nudeln Lasagneplatten Lasagneplatten
Verpackungsaufbau Frischfaserkarton, ohne Innenbeutel Frischfaserkarton, ohne Innenbeutel Frischfaserkarton, Recycling-Zwischen-lage, ohne Innenbeutel Frischfaserkarton, ohne Innenbeutel
MOSH Verp. LM Verp. LM Verp. LM Verp. LM
≤ C24 48 0,3 25 < 0,2 202 0,6 25 < 0,2
> C16 - ≤ C24 41 0,3 19 < 0,2 196 0,6 23 < 0,2
> C24 - ≤ C35 35 < 0,2 16 < 0,2 390 < 0,2 11 < 0,2
> C20 - ≤ C35 57 < 0,2 22 < 0,2 520 0,3 22 < 0,2
> C16 - ≤ C35 76 0,3 35 < 0,2 586 0,6 34 < 0,2
MOAH Verp. LM Verp. LM Verp. LM Verp. LM
≤ C24 < 5 < 0,2 < 5 < 0,2 58 < 0,2 < 5 < 0,2
> C24 - ≤ C35 < 5 < 0,2 < 5 < 0,2 57 < 0,2 < 5 < 0,2

Müsli

Die untersuchten Müsliproben stammten durchweg nicht von bayerischen Herstellern (Tabelle 3).

Alle Müsliproben waren in Recyclingkarton mit Kunststoffinnenbeuteln verpackt. Die Innenbeutel wiesen bei acht der zehn Proben eine effektive Mineralölbarriere auf (PET, PA). Bei zwei Proben wurde ein PP-Innenbeutel verwendet, der mit Einschränkungen ebenfalls als Barriere wirksam ist.

Alle Kartons waren mit solchen Mengen MOSH und MOAH kontaminiert, wie es für Recyclingkarton zu erwarten ist (Mittelwert (≤ C24): 223 mg MOSH/kg Karton, 61 mg MOAH/kg Karton).

Die ermittelten MOSH-Konzentrationen im Lebensmittel waren mit maximal 2,1 mg/kg (> C16 bis ≤ C35) bzw. 1,7 mg/kg (> C20 bis ≤ C35) sehr gering. Der im Entwurf der Mineralölverordnung angedachte Grenzwert für den Übergang von MOSH (> C20 bis ≤ C35) auf Lebensmittel wurde bei keiner Probe erreicht. Bei sieben Proben bestand ein direkter Kontakt einer PE- bzw. PP-Folie mit dem Lebensmittel, wodurch auch POSH in den MOSH-Fraktionen enthalten sein können.

MOAH waren in keiner der Proben nachweisbar.

Tabelle 3: Verpackungsaufbau und MOSH-/MOAH-Gehalte in mg/kg von Kartonverpackung (Verp.) und Lebensmittel (LM) für die untersuchten Müsliproben.
Müsli Nr.  1 2 3 4 5
Sitz Hersteller / Importeur SH NRW HH HE HH
Verpackungsaufbau Recyclingkarton, Innenbeutel PET/PE/LM Recyclingkarton, Innenbeutel PET/(PU)/PE/LM Recyclingkarton lackiert, Innenbeutel PET/PE/LM Recyclingkarton, Innenbeutel PET/PE/LM Recyclingkarton, Innenbeutel PE/PET/LM
MOSH Verp. LM Verp. LM Verp. LM Verp. LM Verp. LM
≤ C24 307 < 0,5 315 < 0,5 189 0,5 260 < 0,5 96 0,5
> C16 - ≤ C24 295 < 0,5 300 < 0,5 182 0,5 250 < 0,5 91 0,5
> C24 - ≤ C35 290 1,4 345 1,7 160 1,1 320 < 0,5 215 0,5
> C20 - ≤ C35 450 1,4 495 1,7 252 1,1 450 < 0,5 271 0,7
> C16 - ≤ C35 585 1,4 645 1,7 342 1,6 570 < 0,5 306 1,0
MOAH Verp. LM Verp. LM Verp. LM Verp. LM Verp. LM
≤ C24 83 < 0,5 76 < 0,5 53 < 0,5 70 < 0,5 33 < 0,2
> C24 - ≤ C35 62 < 0,5 72 < 0,5 36 < 0,5 62 < 0,5 42 < 0,2
Müsli Nr.  6 7 8 9 10
Sitz Hersteller / Importeur SH HH NS HE HE
Verpackungsaufbau Recyclingkarton, Innenbeutel PE/PET/LM Recyclingkarton, Innenbeutel PE/PET/LM Recyclingkarton, Innenbeutel PP/PA/PE/LM Recyclingkarton, Innenbeutel PP Recyclingkarton, Innenbeutel PP
MOSH Verp. LM Verp. LM Verp. LM Verp. LM Verp. LM
≤ C24 101 1,2 80 < 0,5 221 0,8 234 < 0,5 428 < 0,5
> C16 - ≤ C24 95 1,2 75 < 0,5 213 0,8 225 < 0,5 405 < 0,5
> C24 - ≤ C35 360 0,7 195 0,9 285 1,3 270 < 0,5 395 < 0,5
> C20 - ≤ C35 427 1,3 242 0,9 408 1,7 395 < 0,5 600 < 0,5
> C16 - ≤ C35 455 1,9 270 0,9 498 2,1 495 < 0,5 800 < 0,5
MOAH Verp. LM Verp. LM Verp. LM Verp. LM Verp. LM
≤ C24 29 < 0,5 26 < 0,5 66 < 0,2 76 < 0,5 96 < 0,5
> C24 - ≤ C35 47 < 0,5 35 < 0,5 61 < 0,2 57 < 0,5 63 < 0,5

Backmischungen

Unter den fünf untersuchten Backmischungen stammten zwei von bayerischen Herstellern (Tabelle 4).

Wie bei den Müsliproben waren auch hier sämtliche Verpackungskartons aus Recyclingmaterial, mit den zu erwartenden hohen MOSH- und MOAH-Gehalten, hergestellt. Die Backmischungen waren jeweils in einer Papiertüte verpackt. Diese Papiertüte war in drei Fällen PE-beschichtet (keine Barriere), in zwei Fällen konnte zwischen einer PE-Schicht und der Papiertüte noch eine Schicht aus EVOH (Barriere aus Ethylenvinylalkohol) identifiziert werden.

Die fehlende Barriere spiegelte sich in den MOSH- und MOAH-Gehalten der Backmischungen wider. Es ist zu erkennen, dass die MOSH ≤ C24, die über die Gasphase übergehen können, bei diesen Proben in höheren Konzentrationen in den Backmischungen enthalten waren (1,4-10 mg/kg). Zudem waren hier im Gegensatz zu den Backmischungen mit Barriere auch MOAH ≤ C24 nachweisbar.

In allen Fällen können prinzipiell auch POSH übergegangen sein, da durchweg eine PE-Folie in Kontakt mit dem Lebensmittel stand.

Sofern es sich ausschließlich um Übergänge von MOSH handelte, liegen drei Proben über dem anvisierten Grenzwert von 2 mg/kg (> C20 bis ≤ C35).

Von den drei Proben mit einem kritischen Verpackungsaufbau stammte eine auch von einem bayerischen Hersteller. Vom gleichen Hersteller lag jedoch auch eine Backmischung mit Barriere vor. Laut Auskunft des Herstellers wurde erstere Backmischung bereits im Oktober 2014 hergestellt. In der Zwischenzeit wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen, darunter auch die Umstellung der Verpackung durch die Verwendung einer Barriere.

Tabelle 4: Verpackungsaufbau und MOSH-/MOAH-Gehalte in mg/kg von Kartonverpackung (Verp.) und Lebensmittel (LM) für die untersuchten Backmischungen (BM).
Backmischung Nr.  1 2 3 4 5
Sitz Hersteller / Importeur HH BY BY NS NS
Verpackungsaufbau Recyclingkarton, BM in Papiertüte mit PE/EVOH-Beschichtung Recyclingkarton, BM in Papiertüte mit PE/EVOH-Beschichtung Recyclingkarton, BM in Papiertüte mit PE-Beschichtung Recyclingkarton, BM in Papiertüte mit PE-Beschichtung Recyclingkarton, BM in Papiertüte mit PE-Beschichtung
MOSH Verp. LM Verp. LM Verp. LM Verp. LM Verp. LM
≤ C24 162 < 0,2 268 0,2 157 8,7 194 10 275 1,4
> C16 - ≤ C24 155 < 0,2 250 0,2 151 7,7 184 9,2 265 1,2
> C24 - ≤ C35 230 0,7 250 0,6 265 1,3 230 1,2 275 1,5
> C20 - ≤ C35 315 0,7 380 0,8 355 3,4 340 3,6 420 2,1
> C16 - ≤ C35 385 0,7 500 0,8 416 9,0 414 10 540 2,7
MOAH Verp. LM Verp. LM Verp. LM Verp. LM Verp. LM
≤ C24 44 < 0,2 82 < 0,2 46 1,3 62 1,7 83 0,4
> C24 - ≤ C35 51 < 0,2 58 < 0,2 49 < 0,2 51 < 0,2 62 < 0,2

Grieß

Vier der sechs analysierten Proben wurden von bayerischen Herstellern produziert (Tabelle 5).
Es wurden durchweg Frischfaserkartons verwendet. Ein Karton war zusätzlich noch PE-beschichtet, was keinen relevanten Einfluss auf den Mineralölübergang hat, jedoch den Übergang von POSH möglich macht. Die MOSH-Gehalte ≤ C24 in den Verpackungen lagen bei 2,8-28 mg/kg, alle Verpackungen waren MOAH-frei.

Im Lebensmittel wurden MOSH zu 0,3-4 mg/kg (> C16 bis ≤ C35) beziehungsweise zu <0,2-0,9 mg/kg (> C20 bis ≤ C35) bestimmt.

MOAH waren in vier der sechs Proben in Konzentrationen von 0,3 beziehungsweise 0,6 mg/kg bestimmbar. Betroffen waren auch drei bayerische Hersteller. Da die Kartons jeweils keine MOAH enthielten, scheiden diese als Kontaminationsquelle hier aus.

Tabelle 5: Verpackungsaufbau und MOSH-/MOAH-Gehalte in mg/kg von Kartonverpackung (Verp.) und Lebensmittel (LM) für die untersuchten Grießproben.
Grieß Nr.  1 2 3
Sitz Hersteller / Importeur BY BY BY
Verpackungsaufbau Frischfaserkarton Frischfaserkerton, Papiertüte (Frischfaser) mit PE-Beschichtung Frischfaserkarton
MOSH Verp. LM Verp. LM Verp. LM
≤ C24 19 4,0 19 0,3 28 2,5
> C16 - ≤ C24 18 3,8 17 0,3 27 2,5
> C24 - ≤ C35 25 0,2 22 < 0,2 84 0,2
> C20 - ≤ C35 32 0,8 34 < 0,2 100 0,9
> C16 - ≤ C35 43 4,0 39 0,3 111 2,7
MOAH Verp. LM Verp. LM Verp. LM
≤ C24 < 5 0,6 < 5 < 0,2 < 5 0,6
> C24 - ≤ C35 < 5 < 0,2 < 5 < 0,2 < 5 < 0,2
Grieß Nr.  4 5 6
Sitz Hersteller / Importeur BW BY BW
Verpackungsaufbau Frischfaserpapiertüte Frischfaserkarton Frischfaserkarton
MOSH Verp. LM Verp. LM Verp. LM
≤ C24 2,8 0,4 23 1,0 20 1,1
> C16 - ≤ C24 2,8 0,4 20 1,0 11 0,5
> C24 - ≤ C35 28 < 0,2 38 < 0,2 23 < 0,2
> C20 - ≤ C35 30 < 0,2 53 0,4 29 < 0,2
> C16 - ≤ C35 31 0,4 58 1,0 34 0,5
MOAH Verp. LM Verp. LM Verp. LM
≤ C24 < 5 < 0,2 < 5 0,3 < 5 0,3
> C24 - ≤ C35 < 5 < 0,2 < 5 < 0,2 < 5 < 0,2

Paniermehl / Semmelbrösel

Drei der vier untersuchten Proben stammten von bayerischen Herstellern (Tabelle 6).
Drei Kartons wurden aus Frischfaserkarton gefertigt, ein Karton aus Recyclingmaterial (Nr. 2). Dieser war jedoch mit einem Barriere-Kunststoff (EVOH) beschichtet.

Abgesehen vom Recyclingkarton mit entsprechend hohen Gehalten an flüchtigen MOSH und MOAH (≤ C24, 186 beziehungsweise 46 mg/kg), wurden in den Frischfaserkartons MOSH (≤ C24) zu 7,4 - 15 mg/kg bestimmt. MOAH lagen in keiner der Frischfaserkartonverpackungen vor.

MOSH waren in zwei von vier Proben nicht vorhanden, die anderen beiden Proben enthielten 0,3 beziehungsweise 0,6 mg MOSH mit einer Kohlenstoffzahl ≤ C24, jedoch keine MOSH > C20 bis ≤ C35.

MOAH waren in keiner Lebensmittelprobe bestimmbar.

Tabelle 6: Verpackungsaufbau und MOSH-/MOAH-Gehalte in mg/kg von Kartonverpackung (Verp.) und Lebensmittel (LM) für die untersuchten Paniermehle und Semmelbrösel.
Probe Nr.  1 2 3 4
Sitz Hersteller / Importeur BW BY BY BY
Lebensmittel Paniermehl Paniermehl Semmelbrösel Paniermehl
Verpackungsaufbau Frischfaserkarton Recyclingkarton m. Beschichtung (EVOH) Frischfaserkarton Frischfaserkarton m. Beschichtung
MOSH Verp. LM Verp. LM Verp. LM Verp. LM
≤ C24 12 < 0,2 186 < 0,2 15 0,6 7,4 0,3
> C16 - ≤ C24 11 < 0,2 179 < 0,2 14 0,6 6,8 < 0,2
> C24 - ≤ C35 22 < 0,2 290 < 0,2 7,6 < 0,2 8,7 < 0,2
> C20 - ≤ C35 27 < 0,2 389 < 0,2 11 < 0,2 12 < 0,2
> C16 - ≤ C35 33 < 0,2 469 < 0,2 21 0,6 16 < 0,2
MOAH Verp. LM Verp. LM Verp. LM Verp. LM
≤ C24 < 5 < 0,2 46 < 0,2 < 5 < 0,2 < 5 < 0,2
> C24 - ≤ C35 < 5 < 0,2 38 < 0,2 < 5 < 0,2 < 5 < 0,2

Adventskalender

Von den 11 untersuchten Adventskalendern stammten acht von bayerischen Herstellern.
Bei nur einem Kalender (bayerischer Hersteller) wurde Recyclingkartonage verwendet (Nr. 4). Allerdings wurde der Karton hier mit einer PET-Beschichtung als effektive Barriere versehen. Insgesamt waren noch fünf weitere Kalender mit Barrieren versehen. Von diesen fünf waren zwei Kartons mit einem Barriere-Kunststoff beschichtet (Nr. 2 und 11), bei drei Proben waren die Schokoladen nochmals in Alufolie verpackt (Nr. 5, 6 und 7).

Die untersuchten Kalender aus Frischfaser enthielten MOSH (≤ C24) im Bereich von 6-37 mg/kg, die über die Gasphase auf Lebensmittel übergehen können. Der bayerische Kalender, bei dem Recyclingkartonage verwendet wurde, enthielt erwartungsgemäß hohe MOSH- und MOAH-Konzentrationen.

Abgesehen von einer Probe (Nr. 9), lagen bei allen anderen die MOSH-Gehalte (> C20 bis ≤ C35) in der Schokolade über dem angestrebten Grenzwert für den Übergang von MOSH (C20 bis C35). Fünf dieser Proben waren allerdings mit einer Barriere versehen, was die Primärverpackung als MOSH-Quelle ausschließt.

MOAH wurden bei fünf Kalendern in der Schokolade nachgewiesen. Drei von diesen fünf Proben stammten von bayerischen Herstellern. Nur in einem Fall (Nr. 4) enthielt die Kartonverpackung ebenfalls MOAH, hier war jedoch auch eine Barriere vorhanden. Die MOAH-Kontaminationen müssen also in allen Fällen aus anderen Quellen als der Primärverpackung stammen.

Tabelle 7: Verpackungsaufbau und MOSH-/MOAH-Gehalte in mg/kg von Kartonverpackung (Verp.) und Lebensmittel (LM) für die untersuchten Adventskalender.
Adventskalender Nr.  1 2 3 4
Sitz Hersteller / Importeur BY BY BY BY
Verpackungsaufbau Frischfaserkarton, PET-Tray Frischfaserkarton m. Beschichtung (PET), PET-Tray Frischfaserkarton, PET-Tray, Schokolade in Papierförmchen (offen) Recyclingkarton, Schokolade in Papierförmchen einzeln verpackt in Kartonwürfeln mit PET-Beschichtung
MOSH Verp. LM Verp. LM Verp. LM Verp. LM
≤ C24 6,0 1,5 7,2 1,1 24 5,9 489 3,7
> C16 - ≤ C24 6,0 1,5 7,2 1,1 24 5,9 489 3,7
> C24 - ≤ C35 8,0 2,3 10 2,3 11 4,3 320 4,2
> C20 - ≤ C35 10 3,0 13 2,9 16 6,6 590 5,3
> C16 - ≤ C35 12 3,8 16 3,4 28 9,2 785 6,9
MOAH                
≤ C24 < 5 < 0,5 < 5 < 0,5 < 5 0,9 110 0,5
> C24 - ≤ C35 < 5 < 0,5 < 5 < 0,5 < 5 < 0,5 67 < 0,5
Adventskalender Nr.  5 6 7 8
Sitz Hersteller / Importeur BY BY BY BY
Verpackungsaufbau Frischfaserkarton, Schokolade einzeln in Alufolie verpackt Frischfaserkarton, PET-Tray, Schokolade einzeln in Alufolie verpackt Frischfaserkarton, PP-Tray, Schokolade einzeln in Alufolie verpackt Frischfaserkarton, PP-Tray
MOSH Verp. LM Verp. LM Verp. LM Verp. LM
≤ C24 27 1,4 12 1,4 17 1,5 19 1,4
> C16 - ≤ C24 27 1,4 12 1,4 17 1,5 19 1,4
> C24 - ≤ C35 120 1,6 29 2,5 31 3,1 10 2,1
> C20 - ≤ C35 139 2,4 35 3,3 38 4,0 13 2,9
> C16 - ≤ C35 145 3,0 40 3,9 46 4,6 16 3,5
MOAH                
≤ C24 < 5 < 0,5 < 5 < 0,5 < 5 < 0,5 < 5 0,6
> C24 - ≤ C35 < 5 < 0,5 < 5 < 0,5 < 5 < 0,5 < 5 < 0,5
Adventskalender Nr.  9 10 11    
Sitz Hersteller / Importeur B NI HB    
Verpackungsaufbau Frischfaserkarton, PP-Tray Frischfaserkarton, PP-Tray Frischfaserkarton mit Beschichtung (PP), PET-Tray    
MOSH Verp. LM Verp. LM Verp. LM    
≤ C24 6,5 < 0,5 37 1,2 20 1,5    
> C16 - ≤ C24 6,5 < 0,5 37 1,2 20 1,5    
> C24 - ≤ C35 17 1,6 46 1,8 47 2,7    
> C20 - ≤ C35 20 1,6 62 2,5 56 3,5    
> C16 - ≤ C35 23 1,6 71 3,0 65 4,2    
MOAH                
≤ C24 < 5 < 0,5 < 5 0,6 < 5 0,6    
> C24 - ≤ C35 < 5 < 0,5 < 5 < 0,5 < 5 < 0,5    

Verglichen mit den Untersuchungen aus dem Vorjahr sind keine nennenswerten Unterschiede feststellbar. Genauso wie im Vorjahr wurde bei keiner Probe ein kritisch zu betrachtender Verpackungsaufbau (Recyclingkarton ohne Barriere) festgestellt. Im Jahr 2014 enthielten sieben von 11 Proben MOAH in der Schokolade, mit Gehalten von 0,6-1,3 mg/kg. Im Rahmen des vorliegenden Projekts wurde bei fünf von 11 Proben eine MOAH-Kontamination der Schokolade festgestellt. Die Konzentrationen lagen bei 0,5-0,9 mg/kg.

Gesamtbetrachtung

In einer umfassenden Studie zu Mineralölübergängen auf Lebensmittel wurden in den Jahren 2010-2011 insgesamt 119 Lebensmittel in Kartonverpackungen, die auf dem deutschen Markt erhältlich waren, untersucht [BMELV 2012].

Kartonverpackungen aus Recyclingmaterial enthielten bei den Untersuchungen des BMELV (2012) durchschnittlich 265 mg MOSH (< C24)/kg Karton, jene aus Frischfaser 65 mg MOSH (< C24)/kg Karton. Im vorliegenden Projekt wurde der Gehalt an MOSH (≤ C24) in Recyclingkartons zu 233 mg/kg Karton und in Frischfaserkartons zu 21 mg/kg Karton bestimmt. Während also bei den Recyclingkartons kein nennenswerter Unterschied zu verzeichnen ist, sind den genannten Daten zu Folge die MOSH-Gehalte in Frischfaserkartons deutlich gesunken. In der Studie des BMELV (2012) wird der Mineralölgehalt in Frischfaserkartons durch die Verwendung mineralölhaltiger Druckfarben erklärt. Die niedrigere Durchschnittskonzentration der im Rahmen des Projekts untersuchten Frischfaserverpackungen ist also möglicherweise durch die Umstellung auf mineralölfreie Druckfarben zu erklären.

Die Verpackungen der am LGL untersuchten Proben waren überwiegend so aufgebaut, dass ein Mineralölübergang verhindert oder zumindest verringert wurde. Bei 33 der 53 Proben wurden Frischfaserkartons eingesetzt. Von diesen 33 enthielten fünf Proben zusätzlich eine Barriere (3 x Alu, 1 x PET, 2 x PP). Bei drei Proben war die Frischfaserverpackung dagegen als kritisch zu sehen, da MOAH (≤ C24) nachgewiesen wurden und der Karton nicht durch eine Barriere vom Lebensmittel getrennt war. Allerdings wurde in keinem Fall ein Übergang auf das Lebensmittel nachgewiesen. In einem Fall lag der Gehalt zudem unterhalb des geplanten Grenzwertes für MOAH in Recyclingkarton. Bei insgesamt 20 der 53 Proben wurden Verpackungskartons aus Recyclingmaterial eingesetzt. Davon enthielten 15 eine Barriere (8 x PET, 3 x EVOH, 1 x PA, 3 x PP). Dementsprechend war bei fünf Proben mit einer Altpapierverpackung ein kritischer Verpackungsaufbau festzustellen, da bei diesen keine Barriere verwendet wurde. Während also bei 75% der Recyclingverpackungen des vorliegenden Projekts Barrieren vorhanden waren, wurden im Jahr 2010 noch bei über der Hälfte der Recyclingverpackungen keine Barrieren eingesetzt [BMELV 2012].

Betrachtet man Frischfaser- und Recyclingkartons zusammen, so enthielten im Jahr 2010 von den 119 Lebensmitteln 81 (68%) keine Barriere, das heißt hier waren die Lebensmittel in direktem Kontakt mit dem Karton oder in Papier- bzw. PE-Innenbeuteln verpackt. Im vorliegenden Projekt waren 33 von 53 Lebensmitteln (58%) ohne Barriere. Bei 5 Proben wurde ein PP-Innenbeutel (1 x Reis, 1 x Nudeln, 2 x Müsli) beziehungsweise eine PP-Beschichtung (1 x Adventskalender) verwendet.

Dabei ist zu beachten, dass bei der Verwendung von PP als Innenbeutelmaterial ein Durchbruch der migrierenden MOSH und MOAH nach wenigen Wochen möglich ist. Danach wird die Migration immer noch verlangsamt, jedoch nicht komplett aufgehalten [Fiselier und Grob 2012]. Die untersuchten Proben mit einem PP-Beutel bzw. einer PP-Beschichtung waren noch zwischen einem dreiviertel Jahr bis zweieinhalb Jahre haltbar, bei diesen ist also bis zum Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums ein fortschreitender Mineralölübergang möglich.

Bei sämtlichen im Rahmen des vorliegenden Projekts untersuchten Recyclingkartons lagen die MOSH-Gehalte (> C16 bis ≤ C24) weit über dem Grenzwert von 24 mg/kg der geplanten Mineralölverordnung für MOSH (C16 bis C25) in Recyclingverpackungen. Dies gilt auch für einige der untersuchten Frischfaserkartons. Allerdings wären solche Recyclingkartons laut Verordnung dennoch verkehrsfähig, wenn durch geeignete Maßnahmen, zum Beispiel die Verwendung einer Barriere, der Übergang nicht mehr als 2 mg MOSH (C20 bis C35)/kg Lebensmittel beträgt. Bei der Mehrzahl der Proben mit Recyclingkartonage wurde dieser Forderung durch die Verwendung von geeigneten Innenbeuteln oder Beschichtungen Rechnung getragen.

Bei 14 der 53 untersuchten Proben wurde eine MOSH-Konzentration (> C20 bis ≤ C35) oberhalb des Grenzwertes der geplanten Mineralölverordnung für den Übergang von MOSH (C20 bis C35) festgestellt (1 x Reis, 3 x Backmischung, 10 x Adventskalender). Nur in vier Fällen wäre jedoch die Mineralölverordnung überhaupt anwendbar, da diese nur für Recyclingkartonagen gilt. Bei einer dieser vier bzw. bei fünf aller 14 Proben wurde außerdem eine Barriere verwendet, die den Übergang aus der Primärverpackung ausschließt.

Bei nur zwei Proben (Backmischungen) wurde eine MOSH-Konzentration (C16 bis C20) über dem Richtwert der BfR-Empfehlung XXXVI von 4 mg/kg festgestellt.

Es muss bei allen Proben allerdings grundsätzlich beachtet werden, dass ein Übergang von MOSH/MOAH aus der Kartonverpackung, wie bereits erwähnt, im vorliegenden Projekt nicht bewiesen wurde. Werden MOSH und MOAH dergleichen Fraktion (≤ C24) sowohl in der Verpackung als auch im Lebensmittel nachgewiesen, so ist ein Übergang sehr wahrscheinlich eingetreten, es ist jedoch zumindest unbekannt, welcher Anteil der Kontamination der Primärverpackung zuzurechnen ist. Andere Kontaminationsquellen können nicht ausgeschlossen werden. Enthält die Verpackung eine PE- oder PP-Folie, die nicht durch eine Barriere vom Lebensmittel getrennt ist, so ist außerdem ein unbekannter Anteil der MOSH-Fraktion den POSH zuzurechnen. Weiterhin ist zu beachten, dass sich ein potentieller MOSH-Übergang während der Lagerung noch erhöhen kann. Die untersuchten Lebensmittel waren zum Zeitpunkt der Untersuchung mit wenigen Ausnahmen noch lange haltbar (bis zu zwei Jahre). Eine Erhöhung ist sowohl bei solchen Lebensmitteln in Verpackungen ohne jegliche Barriere, als auch bei Lebensmitteln, bei deren Verpackung eine PP-Barriere verwendet wurde, möglich (siehe oben). Im Rahmen der Untersuchungen des BMELV (2012) wurde eine Zunahme des Mineralölgehalts in den untersuchten Lebensmittel von etwa 50% innerhalb von 16 Monaten festgestellt, allerdings wurde hier eine Verdampfung des Mineralöls nach außen verhindert. Es wurde festgestellt, dass die ursprünglich in der Kartonverpackung vorhandene Menge an MOSH und MOAH über einen längeren Zeitraum zu etwa 70% auf das Lebensmittel übergeht, wenn die Packung einige Monate bei Raumtemperatur gelagert wird, keine wirksame Barriere vorhanden ist und sie in einem Umkarton bzw. auf einer Palette steht, die eine Verdampfung nach außen ausschließt [BMELV 2012].

Im Fall von 14 der 53 Proben (26%) waren MOAH im Lebensmittel nachweisbar, fünf davon enthielten MOAH auch in der Verpackung, eine Probe enthielt jedoch eine effektive Barriere (PET-Beschichtung, Adventskalender).

Von den insgesamt 53 untersuchten Proben stammten 23 (43%) von bayerischen Herstellern oder Importeuren. Acht der 14 Proben (57%) mit positiven MOAH-Befunden im Lebensmittel waren bayerischen Herstellern/Importeuren anzurechnen. Zudem wurden vier der sieben Proben (57%) mit kritischem Verpackungsaufbau von bayerischen Betrieben hergestellt beziehungsweise importiert.

Für die ermittelten MOSH- und MOAH-Gehalte in den Lebensmitteln liegt ein toxikologisches Gutachten des LGL vor. Für alle Proben ergibt sich ein hoher Sicherheitsabstand (Margin of Safety, MoS) zum NOAEL (no observed adverse effect level) in Höhe von 19 mg/kg Körpergewicht und Tag für den kritischen toxikologischen Endpunkt (Bildung von Mikrogranulomen in der Leber in Verbindung mit Entzündungsreaktionen, festgestellt in einer 90-Tage-Studie an Ratten). Laut EFSA kann dieser Wert als Referenzwert zur Beurteilung der mit der Nahrung aufgenommenen Dosen an MOSH herangezogen werden [EFSA 2012]. Die ermittelten MoS-Werte liegen bei 2.470 bis 105.560. Zu fordern ist ein MoS von 200 (zusammengesetzt aus Sicherheitsfaktor von 10 zur Berücksichtigung des Speziesunterschiedes Ratte/Mensch, weiterer Sicherheitsfaktor von 10 zur Berücksichtigung der unterschiedlichen individuellen Empfindlichkeit der Verbraucher und Faktor von 2 zur Extrapolation von einem NOAEL aus einer subchronischen Studie auf einen chronischen NOAEL zu dem genannten NOAEL). Für alle untersuchten Proben kann folglich davon ausgegangen werden, dass sie beim Verzehr, trotz ihres Gehaltes an MOSH, keine Eignung zur Gesundheitsschädigung aufweisen. Bei dieser Bewertung wurde berücksichtigt, dass sich der Mineralölgehalt von Reis durch das Kochen um etwa 50% verringert und dass sich im Fall der Backmischungen die Konzentration durch die Verwendung weiterer Zutaten beim Backen noch verringert [Biedermann-Brem und Grob 2011]. Nach der vorliegenden toxikologischen Bewertung des LGL lässt sich aufgrund des generellen Fehlens von Dosis-Wirkungs-Daten für MOAH nicht angeben, ob die ermittelten Gehalte ein relevantes Krebsrisiko darstellen.

Da es sich um amtliche Proben handelte, wurden diese auch lebensmittelrechtlich beurteilt.
Dabei war zunächst zu beachten, dass Übergänge aus der Verpackung zwar in einigen Fällen wahrscheinlich waren, jedoch nicht bewiesen werden konnten. Dazu bräuchte es zumindest einen Vergleich der Chromatogramme von Karton und Verpackung, oder besser noch eine Stufenkontrolle, das heißt die Untersuchung des Lebensmittels vor und nach Kontakt mit der Verpackung. Eine Beurteilung nach Art. 3 Abs. 1 VO (EG) 1935/2004, wonach Materialien und Gegenstände nach guter Herstellungspraxis so herzustellen sind, dass sie unter den normalen oder vorhersehbaren Verwendungsbedingungen keine Bestandteile auf Lebensmittel in Mengen abgeben, die geeignet sind, die menschliche Gesundheit zu gefährden oder eine unvertretbare Veränderung der Zusammensetzung der Lebensmittel herbeizuführen, war folglich grundsätzlich ausgeschlossen.

Nach Art. 14 Abs. 1 VO (EG) 178/2002 dürfen Lebensmittel, die nicht sicher sind, nicht in Verkehr gebracht werden. Lebensmittel gelten gemäß Art. 14 Abs. 2 a VO (EG) 178/2002 als nicht sicher, wenn davon auszugehen ist, dass sie gesundheitsschädlich sind.
Die MOSH-Konzentrationen in den untersuchten Lebensmitteln führen laut toxikologischem Gutachten des LGL auf Grundlage der aktuell verfügbaren Daten nicht zu einer Gesundheitsschädigung. Bei den ermittelten MOAH-Gehalten ist eine Gesundheitsschädigung aufgrund fehlender toxikologischer Daten nicht belegbar. Die Proben waren folglich nicht nach Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2a VO (EG) 178/2002 zu beanstanden.

Entsprechend Art. 2 Abs. 2 VO (EWG) 315/93 sind Kontaminanten auf so niedrige Werte zu begrenzen, wie sie durch gute Praxis auf allen in Artikel 1 genannten Stufen sinnvoll erreicht werden können. Laut Art. 1 VO (EWG) 315/93 gilt als Kontaminant jeder Stoff, der dem Lebensmittel nicht absichtlich hinzugefügt wird, jedoch als Rückstand der Gewinnung (einschließlich der Behandlungsmethoden in Ackerbau, Viehzucht und Veterinärmedizin), Fertigung, Verarbeitung, Zubereitung, Behandlung, Aufmachung, Verpackung, Beförderung oder Lagerung des betreffenden Lebensmittels oder infolge einer Verunreinigung durch die Umwelt im Lebensmittel vorhanden ist. MOSH und MOAH fallen unter die Definition des Art. 1 dieser Verordnung. Allerdings lagen am LGL nicht genügend Daten für die einzelnen Lebensmittelgruppen vor, um sicher beurteilen zu können, ob die gefundenen Gehalte grundsätzlich für das jeweilige Lebensmittel vermeidbar wären, das heißt, ob sie Konzentrationen überschreiten, die durch gute Praxis sinnvoll erreicht werden können. Eine Beurteilung nach Art. 2 Abs. 2 VO (EWG) 315/93 konnte daher ebenfalls nicht begründet werden.

Die untersuchten Proben waren unter Berücksichtigung des vorhandenen Kenntnisstandes über Toxikologie und vermeidbare Gehalte lebensmittelrechtlich folglich nicht zu beanstanden. Die Hersteller der Proben, bei denen im Lebensmittel die potentiell kanzerogenen MOAH nachweisbar waren, wurden jedoch aufgefordert, im Zuge eines vorbeugenden Verbraucherschutzes die Quelle der MOAH-Kontamination zu ermitteln und zu beseitigen.

Für Proben, bei denen die Entnahme direkt beim Lebensmittelhersteller erfolgte, wurden auch verfügbare Dokumente der Verpackungslieferanten angefordert (Zertifikate, Unbedenklichkeitserklärungen).

Dokumente lagen schließlich von einem Hersteller von Lasagneplatten, zwei Grießherstellern, einem Paniermehlhersteller sowie sechs Herstellern von Adventskalendern vor.
Es wurde geprüft, welche Informationen den Unterlagen bezüglich der möglichen Kontaminationsquellen Druckfarbe und Karton entnommen werden können.

In den vorgelegten Unterlagen der Verpackungslieferanten wurde durchweg bestätigt, dass mineralölfreie beziehungsweise migrationsarme Druckfarben verwendet wurden.
Den Verpackungskarton betreffend wurde bei zwei Proben eine konkrete Aussage zu Mineralöl getroffen, das heißt es wurde bestätigt, dass mineralölfreier Frischfaserkarton beziehungsweise mineralölfreie Rohstoffe bei der Herstellung des Kartons eingesetzt wurden. Die ermittelten MOSH-Gehalte lagen für diese Proben auch weit unter dem durchschnittlichen Gehalt der untersuchten Frischfaserkartons.

In einigen Fällen wurde allgemein die Konformität mit VO (EG) 1935/2004 und/oder BfR-Empfehlung XXXVI bestätigt. Die Anforderungen des Artikel 3 der VO (EG) 1935/2004 bezüglich des Stoffübergangs (siehe oben) werden durch die BfR-Empfehlung XXXVI für Papier und Karton im Lebensmittelkontakt konkretisiert. Die BfR-Empfehlung XXXVI gibt vor, dass bei Verwendung von Altpapier eine sorgfältige Auswahl der Altpapierqualitäten zu treffen ist und geeigneten Reinigungstechnologien anzuwenden sind. Außerdem muss laut Empfehlung bei trockenen, nichtfettenden Lebensmitteln mit großer Oberfläche, wie zum Beispiel Mehl, Gries, Reis, Frühstückscerealien, Semmelbrösel, Zucker und Salz, in besonderem Maße der Übergang von flüchtigen und hydrophoben Stoffen über die Gasphase berücksichtigt werden. Dem kann zum Beispiel durch die zusätzliche Verwendung von geeigneten Zwischenverpackungen Rechnung getragen werden. Die BfR-Empfehlung enthält zudem Richtwerte für den Übergang von MOSH < C16 sowie C16 bis C20 bei Verwendung eines Formulierungsmittels auf Mineralölbasis für einen speziellen Hilfsstoff bei der Papierherstellung. Die Verpackungen dieser Proben waren entsprechend den Bestätigungen bezüglich VO (EG) 1935/2004 und BfR-Empfehlung XXXVI aus (MOAH-freien) Frischfaserkartons gefertigt, oder, wie im Fall eines Adventskalenders aus Recyclingkartonage, mit einer Barriere versehen. Die Richtwerte für den Übergang von MOSH wurden bei diesen Proben ebenfalls eingehalten.

Für die Probe Lasagneplatten (Nr. 1 aus Tabelle 2) lagen zwar Dokumente vor, allerdings keine zum verwendeten Kartonmaterial. Diese Kartonverpackung war letztlich auch als kritisch zu sehen, da sie MOAH ≤ C24 enthielt.

Die im Rahmen des Projekts ermittelten Daten wurden dem BMEL zur Verfügung gestellt. Gegebenenfalls fließen die Ergebnisse auch in eine aktuell angestoßene Datenerhebung der EU-Kommission ein [Empfehlung (EU) 2017/84].

Literatur

Biedermann-Brem S, Grob K. 2011. Removal of mineral oil migrated from paperboard packing during cooking of foods in boiling water. European Food Research and Technology. 232: 1035-1041. DOI: 10.1007/s00217-011-1478-9

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) 2012. Abschlussbericht zur wissenschaftlichen Studie „Ausmaß der Migration unerwünschter Stoffe aus Verpackungsmaterialien aus Altpapier in Lebensmitteln.“ Ein Entscheidungshilfeprojekt des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Inklusive Extrabericht: „Analytik von „119 Lebensmitteln“ auf unerwünschte Substanzen aus Altpapier“. Projektnummer: 2809HS012

European Food Safety Authority (EFSA) Panel on Contaminants in the Food Chain (CONTAM). 2012. Scientific Opinion on Mineral Oil Hydrocarbons in Food. EFSA Journal. 10(6): 2704 [185 pp.]. DOI: 10.2903/j.efsa.2012.2704. www.efsa.europa.eu/efsajournal

Fiselier K, Grob K. 2012. Barriers against the Migration of Mineral Oil from Paperboard Food Packaging: Experimental Determination of Breakthrough Periods. Packaging Technology and Science. 25: 285-301. DOI: 10.1002/pts.982