http://www.vis.bayern.de/ernaehrung/lebensmittelsicherheit/unerwuenschte_stoffe/nitrofurane.htm VIS-Artikel (nicht aktualisiert/überarbeitet)

Nitrofurane – bei Nutztieren EU-weit verbotene Tierarzneimittel

Was sind Nitrofurane?

Nitrofurane sind pharmakologisch wirksame Substanzen, die sich chemisch von 5-Nitrofuran ableiten. Das Wirkungsspektrum umfasst grampositive sowie gramnegative Bakterien und einige Protozoen, wobei diese Wirkstoffgruppe am besten gegen gramnegative Bakterien wirkt. Daneben werden Nitrofurane auch gegen Pilzerkrankungen eingesetzt. Für die antimikrobielle Aktivität ist die Nitrogruppe am Furanring entscheidend.

Wo werden Nitrofurane angewendet?

Als Tierarzneimittel werden Nitrofurane, soweit ihre Anwendung nicht verboten ist, insbesondere für die Bekämpfung von Mikroorganismen bei Warmblütern, z. B. bei Schweinen und beim Geflügel, aber auch bei Fischen und in Aquakulturen eingesetzt. Nitrofurane stehen jedoch in Verdacht, krebsauslösend zu sein. Daher sind diese Substanzen in der gesamten EU für die Verwendung bei Lebensmittel liefernden Tieren verboten.

Wie ist die Wirkung auf Mensch und Tier?

Als Arzneimittel können Nitrofurane viele Nebenwirkungen hervorrufen. Verboten für die Anwendung bei Lebensmittel liefernden Tieren sind sie auf Grund neuer Hinweise, wonach sowohl für die Nitrofuran-Arzneimittel wie auch für ihre Umwandlungsprodukte (Metaboliten) unter den bestehenden Anwendungsbedingungen die gesundheitliche Unbedenklichkeit nicht gesichert ist. Im Tierversuch haben sich z. B. die Nitrofuranverbindung Furazolidon und seine Metaboliten als krebserzeugend (karzinogen) bzw. erbgutverändernd (mutagen) erwiesen. Wie andere Tierarzneimittel, die bei der Aufzucht von Schlachttieren eingesetzt werden, gehen Nitrofurane in das tierische Gewebe über und können dann zusammen mit den im tierischen Stoffwechsel gebildeten Umwandlungsprodukten sowohl in Fleisch als auch in Eiern und Milch vorhanden sein.

Wie ist die Rückstandssituation bei Lebensmitteln?

Damit Lebensmittel tierischer Herkunft keine gesundheitlich bedenklichen Rückstände enthalten, werden tierische Erzeugnisse und Tiere bereits von Beginn ihres Produktionsprozesses an im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans überwacht. Dieses Programm wird in der gesamten Europäischen Union nach einheitlich festgelegten Maßstäben durchgeführt und zielt darauf ab, die illegale Anwendung von verbotenen Stoffen aufzudecken und den vorschriftsmäßigen Einsatz von zugelassenen Tierarzneimitteln zu kontrollieren. Es umfasst alle lebenden und geschlachteten Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen, sowie tierische Erzeugnisse wie Milch, Eier und Honig. Rückstände von Nitrofuranen wurden in den letzten Jahren in Deutschland nur sehr selten festgestellt, wobei die positiven Proben in fast allen Fällen ausländischer Herkunft waren.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG) Nr. 470/2009 über die Schaffung eines Gemeinschaftsverfahrens für die Festsetzung von Höchstmengen für Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe in Lebensmitteln tierischen Ursprungs, zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 und zur Änderung der Richtlinie 2001/82/EG und der Verordnung (EG) Nr. 726/2004, Verordnung (EU) Nr. 37/2010 über pharmakologisch wirksame Stoffe und ihre Einstufung hinsichtlich der Rückstandshöchstmengen in Lebensmitteln tierischen Ursprungs

Quellen und weiterführende Informationen

Cooperative extension university of california environmental toxicology newsletter. Nitrofuran approval withdrawn.

Institut Pasteur. Genetic Toxicology.

O'Keffe, M., Horne, E., Cadogan, A., Coyle, T. Protein-Bound Veterinary Drug Residues In Food.

Demuth, D. Verbot der Verabreichung von Stoffen an Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen. Schweiz setzt EU-Tierarzneimittelverbote um.

Kluge, K. In-vitro-Untersuchungen zur Bildung kovalent gebundener Arzneimittelrückstände am Beispiel von Furazolidon

Gesundheitliche Bewertung von Nitrofuranen in Lebensmitteln (PDF, 35 KB) – Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR).

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