Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) warnt vor der Verwendung ungenügend kontrollierter Spendermilch für Säuglinge über Muttermilchbörsen im Internet.

Muttermilch in Plastikgefäßen

Muttermilch ist die ideale Nahrung für den Säugling in den ersten Lebensmonaten, da durch ihre Zusammensetzung der Bedarf an Nährstoffen optimal abgedeckt wird. In der modernen Medizin wird Muttermilch nur bei strenger medizinischer Indikation und mit höchster Vorsicht als Fremdspende eingesetzt. Muttermilchbörsen im Internet wurden initiiert, um privat den Austausch von abgepumpter Muttermilch zu ermöglichen. Der Vertrieb dieser Milch wird ohne Sicherheitsstandards durchgeführt und birgt dementsprechend enorme Risiken für das Empfängerkind:

  • Die Angaben der Spendermütter bezüglich der Lebens- und Essgewohnheiten sind freiwillig und nicht überprüfbar. Nikotin, Drogen, Medikamente, Alkohol und Koffein werden aber über die Milch ausgeschieden und können die Gesundheit des Empfängerkindes schädigen.
  • Durch Spendermilch können Infektionskrankheiten wie AIDS oder Hepatitis übertragen werden. Durch unsachgemäßen Umgang beim Abpumpen, Lagern, Kühlen oder Transport können pathogene Keime in der Spendermilch enthalten sein. Eine Testung der über das Internet abgegebenen Muttermilch erfolgt derzeit ausschließlich freiwillig. Auf welche Parameter das beauftragte Labor die Spendermilch untersucht, ist nicht festgelegt. Spendermilch sollte aber genauso streng wie eine Blutspende getestet werden.
  • Die Zusammensetzung der Muttermilch ist vom Ernährungsstatus der Spenderin abhängig, so dass schwer kontrollierbare Risiken einer unzureichenden Nährstoffversorgung für den Empfängersäugling bestehen.
  • Ein Frühgeborenes sollte nur gespendete Milch von Müttern erhalten, die ebenfalls ein zu früh geborenes Baby haben, da sich die Zusammensetzung der Milch im Laufe der Stillzeit ändert. Ein Frühgeborenes sollte ausschließlich nach ärztlicher Anweisung und unter ärztlicher Kontrolle gespendete Muttermilch erhalten.
  • Durch eine finanzielle Entschädigung der Spenderin besteht immer die Gefahr des Missbrauchs. Es ist nicht auszuschließen, dass die Spendermilch beispielsweise mit Kuhmilch gestreckt wird. Bei Säuglingen mit einer Kuhmilchallergie kann gestreckte Spendermilch zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen.

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) rät deshalb aufgrund der großen Risiken, die gegenüber Vorteilen der Muttermilchernährung überwiegen, von der Verwendung der Spendermilch über Muttermilchbörsen im Internet dringend ab.

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