Forschungsprojekt:Statistische Auswertung von Futtermitteldaten
- Beanstandungen, Quoten, Entwicklungen und Trends

Kurzbeschreibung

Bei der Schlachtung und Tötung gravider Tiere im letzten Trächtigkeitsdrittel mit nach Tierschutzschlachtverordnung zugelassenen Tötungsverfahren ist nicht gewährleistet, dass auch die Feten unter Vermeidung von Schmerzen und Leiden getötet werden. Es liegen aber keine genauen Erkenntnisse darüber vor, ab welchem Zeitpunkt bei den Feten erhebliche Schmerzen und Leiden durch den Erstickungstod auftreten. Bei behördlich angeordneten Tötungen sind tragende Tiere ab dem letzten Trächtigkeitsdrittel mit Hilfe uterusgängiger Betäubungsmittel zu töten.

Aufgrund der Ergebnisse dieses Projektes können die Schlacht- bzw. Tötungsmethode sowie der Zeitpunkt auf der Basis wissenschaftlicher Daten abgesichert und näher bestimmt werden. Die Ergebnisse sollen als verbindliche Verfahren in die Tierschutzschlachtverordnung aufgenommen werden. Die Verfahren bei der Schlachtung müssen rückstandsfreie Lebensmittel sicherstellen. Weiterhin dient das Projekt ethischen Belangen des Verbraucherschutzes im sensiblen Bereich der Lebensmittelgewinnung durch Schlachtung, der Tötung im Seuchenfall sowie dem Arbeitsschutz. Es soll ermittelt werden, ab welchem Entwicklungsstand der Ontogenese davon ausgegangen wird, dass die Feten der verschiedenen Nutztierarten (Säugetiere) bei Tötung des Muttertieres mit einem Verfahren, das in der Folge durch Sauerstoffmangel den Tod des Fetus nach sich zieht, Schmerzen oder Leiden erfahren. Im nächsten Schritt sollen verschiedene Tötungsmethoden dahingehend untersucht werden, ob durch ihre Anwendung am Muttertier Schmerzen und Leiden bei Feten vermieden werden können.

Laufzeit: 2005 bis 2007