Aktuelle Informationen zur Fipronil-Belastung von Eiern

Fipronil ist ein Phenylpyrazol und wird vielfach als Pflanzenschutzmittel und Biozid genutzt. In der Tiermedizin wird es als Mittel gegen Flöhe und Zecken bei Hunden und Katzen eingesetzt. Die Anwendung bei lebensmittelliefernden Tieren ist nicht erlaubt.

Das Biozid Fipronil ist ursprünglich in Eiern aus Belgien und den Niederlanden und mittlerweile auch vereinzelt in deutschen Eiern nachgewiesen worden. In Belgien und den Niederlanden wird derzeit die genaue Ursache für die Verunreinigung von Eiern mit Fipronil ermittelt. Im Fokus der Ermittlungen steht das Reinigungsmittel „Dega 16“ für Hühnerställe, das unzulässig mit Fipronil versetzt worden sein soll. Betroffene Eier wurden unter anderem auch nach Deutschland geliefert, teilweise gelangten möglicherweise belastete Eier in den Handel. Betroffen sind alle Bundesländer.

Gesundheitliche Bewertung: Akute Gefährdung unwahrscheinlich

Vor diesem Hintergrund hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) eine Risikobewertung erstellt. Auf Grundlage der Stellungnahme des BfR sind bei Gehalten bis 0,72 mg/kg Ei keine akuten gesundheitlichen Risiken zu erkennen. Es ist bei normalem Verzehr somit nicht von einem akuten gesundheitlichen Risiko auszugehen. Dies gilt auch für Kinder als besonders sensible Verbrauchergruppe. Weiterführende Informationen zur Risikoeinschätzung des BfR sind im Artikel Fragen und Antworten zu Fipronilgehalten in Lebensmitteln tierischen Ursprungs des BfR zusammengefasst und unter folgendem Link abrufbar:

http://www.bfr.bund.de/de/fragen_und_antworten_zu_fipronilgehalten_in_lebensmitteln_ tierischen_ursprungs-201459.html.

Zudem veröffentlichte das BfR eine Einschätzung zum Verzehr von eihaltigen Lebensmitteln, die hier verfügbar ist: http://www.bfr.bund.de/cm/343/fipronil-in-eihaltigen-lebensmitteln-einschaetzungen-zum-maximal-tolerablen-taeglichen-verzehr.pdf (PDF, 48 KB).

Umfangreiche Ermittlungen in Bayern

Am 2. August 2017 wurden dem LGL erstmals Lieferwege mit Fipronil belasteter Eier nach Bayern kommuniziert (https://www.lgl.bayern.de/presse/detailansicht.htm?tid=802098). Rücknahmen belasteter Eier und Verarbeitungsprodukte werden in Bayern behördlich überwacht. Zudem werden fortlaufend Vertriebswege betroffener Produkte in Bayern ermittelt und die Ergebnisse an die zuständigen Behörden kommuniziert.

Die Kommunikation im aktuellen Fall erfolgt überwiegend über das EU-Schnellwarnsystem (RASFF) bzw. über die jeweiligen Länderkontaktstellen des Systems. Das LGL erfüllt die Aufgabe der bayerischen Schnellwarnkontaktstelle. Falls Bayern betroffen ist, informiert die Kontaktstelle die zuständigen Behörden sowie das StMUV über die eingegangenen Informationen und koordiniert die erforderlichen Maßnahmen, z. B. Rücknahmeüberwachungen durch die Vor-Ort-Behörde, Ermittlung weiterer Vertriebswege, Betriebskontrollen. Werden in Bayern weitere Vertriebswege sowie Maßnahmen eines bayerischen Unternehmens (Hersteller, Importeur, Großhändler) bekannt, so werden diese Ergebnisse über die zuständigen bayerischen Vollzugsbehörden an das LGL berichtet, dort gesichtet und weitergeleitet. Ebenso wird verfahren, wenn in Bayern Befunde über gegenständliche Produkte festgestellt werden.

Das EU-Schnellwarnsystem dient dazu, Risiken, die von Lebens- und Futtermitteln oder Verbraucherprodukten ausgehen sowie die damit verbundenen Informationen, z. B. die Art und Herkunft der Produkte, die Vertriebswege, oder amtlich angeordnete Maßnahmen, unmittelbar an andere Bundesländer oder EU-Mitgliedstaaten zu kommunizieren.
Weitere Informationen zum Schnellwarnsystem:

https://www.lgl.bayern.de/lebensmittel/ueberwachung/schnellwarnsystem/index.htm

Nach derzeitigem Ermittlungsstand sind in Bayern Eier mit den folgenden Printnummern betroffen:

  • 0-DE-0360521
  • 0-NL-4031001
  • 0-NL-4352601
  • 0-NL-4352602
  • 0-NL-4370301
  • 1-DE-0358001
  • 1-NL-4035701
  • 1-NL-4056701
  • 1-NL-4074606
  • 1-NL-4112901
  • 1-NL-4117601
  • 1-NL-4117602
  • 1-NL-4167902
  • 1-NL-4205102
  • 1-NL-4315402
  • 1-NL-4331901
  • 1-NL-4339301
  • 1-NL-4339912
  • 1-NL-4359801
  • 1-NL-4385701
  • 1-NL-4394301
  • 1-NL-4402101
  • 2-NL-4041202
  • 2-NL-4056702
  • 2-NL-4074605
  • 2-NL-4167901
  • 2-NL-4205101
  • 2-NL-4207903
  • 2-NL-4212103
  • 2-NL-4272201
  • 2-NL-4272202
  • 2-NL-4272301
  • 2-NL-4275603
  • 2-NL-4332602
  • 2-NL-4360502
  • 2-NL-4383803
  • 2-NL-4383804
  • 2-NL-4385702
  • 2-NL-4395001
  • 3-NL-4022701

Eier mit diesen Printnummer dürfen nicht verkauft werden, Rücknahmen wurden bereits eingeleitet. Vorsorglich sollten Eier mit entsprechenden Printnummern nicht konsumiert werden. Weitere Ermittlungen zu Vertriebswegen und zur Weiterverarbeitung laufen.

Die von den niederländischen Behörden bisher genannten Printnummern von Eiern, in denen Fipronil nachgewiesen wurde, finden sich unter dem folgenden Link:

https://www.nvwa.nl/onderwerpen/biociden/fipronil-in-eieren/lijst-met-eicodes-waarvan-de-nvwa-adviseert-ze-niet-te-eten

Informationen über Printnummern, die andere Bundesländer gelistet haben, finden sich auf dem Portal www.lebensmittelwarnung.de unter dem Direktlink:

http://www.lebensmittelwarnung.de/bvl-lmw-de/app/process/warnung/detail17/26744.

Bisher keine Hinweise von Vollzugsbehörden auf Einsatz von Dega 16

Zusätzlich zur Ermittlung der Vertriebswege und Überwachung der Rücknahmen werden bereits seit KW 31 Geflügelgroßbetriebe in Bayern durch die Behörden kontrolliert. Bislang haben die für die Ermittlungen zuständigen Vollzugsbehörden keine Hinweise darauf gegeben, dass das Desinfektionsmittel "Dega 16" in bayerischen Geflügelgroßbetrieben zum Einsatz kam. Ebenso ergaben die Kontrollen bislang keine Hinweise auf Kontakte der bayerischen Geflügelgroßbetriebe zu dem niederländischen Unternehmen, das dieses Mittel vertrieben hat. Dega 16 steht im Verdacht, im europäischen Ausland unzulässig mit der Chemikalie Fipronil versetzt und dann rechtswidrig in Hühnerställen angewendet worden zu sein.

Untersuchungen von Lebensmitteln: Von Eiern über Nudeln bis hin zu Legehennen

Im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes untersucht das LGL unter anderem bayerische Eier (roh, pasteurisiert, gekocht und gefärbt), Flüssigei-Produkte und Fleisch von Legehennen auf Fipronil.

Erste Proben aus Betrieben, die mit Eiern aus den Niederlanden beliefert wurden, hat das LGL bereits abschließend untersucht: In zwei von 17 Eiproben wurde Fipronil mit Konzentrationen von 0,31 mg/kg Ei und 0,36 mg/kg Ei festgestellt. Bei beiden Proben handelte es sich um die Printnummer 1-NL-4402101. Bei beiden Gehalten ist bei normalem Verzehr nicht von einem akuten gesundheitlichen Risiko auszugehen. Die entsprechende Printnummer ist auf dieser Seite veröffentlicht.

Zusammengefasste Untersuchungsergebnisse stellt das LGL der Öffentlichkeit in folgender Tabelle zur Verfügung:

Tabelle 1: Untersuchungen von Lebensmitteln auf Fipronil 2017:
Produkt Probenzahl Ohne Rückstand Mit Rückstand oberhalb des Grenzwertes von 0,005 mg/kg Ergebnis Printnummer
Eier 17 15 2 0,31
0,36
1-NL-4402101
Verarbeitete Produkte mit Ei
(Omelette, gekochte und gefärbte Eier,
pochierte Eier, pasteurisierte Eier)
4 4 0    
Fleisch 15 15 0    

Zusätzlich wurde zwischen Bund und Ländern ein bundesweites Überwachungsprogramm zu Verarbeitungsprodukten vereinbart, die mehr als 5 Prozent Ei beinhalten. Das LGL wird sich hier mit rund 40 Proben einbringen. Dabei ist unter anderem die Überprüfung von Teigwaren, Nudelteig, Eierkuchen sowie Eierlikör vorgesehen. Der Schwerpunkt soll auch hier auf bayerischen Produkten liegen. Die Einzelheiten dazu werden gerade zwischen Bund und Ländern abgestimmt.

Bisherige Untersuchungen des LGL auf Fipronil

Bereits seit Langem untersucht das LGL pflanzliche Lebensmittel routinemäßig auf Fipronil/Fipronil-sulfon. In den letzten zehn Jahren wurde lediglich in neun von über 20.000 Proben Fipronil und/oder Fipronil-sulfon nachgewiesen. Dabei handelte es sich ausschließlich um Proben aus dem nicht-europäischen Ausland. Drei der Proben waren auf Grund einer Höchstgehaltsüberschreitung von Fipronil zu beanstanden (letztmals 2012). Die Gehalte betrugen 0,018 mg/kg, 0,025 mg/kg und 0,071 mg/kg).

Bei tierischen Lebensmitteln war Fipronil/Fipronil-sulfon im Gegensatz zu pflanzlichen Lebensmitteln nicht im Monitoring-Untersuchungsspektrum enthalten. Die Vorgaben für Monitoringprogramme werden vom Bund in Abstimmung mit den Ländern entwickelt. Da Fipronil/Fipronil-sulfon bisher kein relevantes Problem in der EU darstellte, wurde es in tierischen Lebensmitteln nicht untersucht. Weiterführende Informationen zum Monitoring finden sich unter:

http://www.bvl.bund.de/DE/01_Lebensmittel/01_Aufgaben/02_AmtlicheLebensmittelueberwachung /04_Monitoring/lm_monitoring_node.html

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