Warnungen vor Futtermitteln

Der Freistaat Bayern publiziert auf dieser Internetseite öffentliche Warnungen und Informationen i. S. d. § 40 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches vor Futtermitteln.

Dabei handelt es sich insbesondere um Informationen von Seiten der Hersteller/Inverkehrbringer. sowie um Warnungen, die von den zuständigen Behörden der amtlichen Lebensmittelüberwachung veröffentlicht worden sind. Erfasst werden Produkte, die in Bayern auf dem Markt sind und möglicherweise bereits an Endverbraucher abgegeben wurden.

Warnungen vor Futtermitteln

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