Fachassistenten Lehrgang

I. Berufsbild

Amtliche Fachassistentinnen und amtliche Fachassistenten in Bayern sind bei den Landkreisen und kreisfreien Städten beschäftigt. Sie unterstützen gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2019/624 die amtlichen Tierärztinnen und amtlichen Tierärzte unter dessen Aufsicht oder Verantwortung bei allen Aufgaben. Ihre wichtigsten Aufgaben in Schlacht- und Fleischverarbeitungsbetrieben sind:

  • Durchführung der Fleischuntersuchungen inkl. Unterstützung des amtlichen
    Tierarztes bei der Untersuchung der Schlachttiere (Schlachttieruntersuchung)
  • Probenahme und Trichinenuntersuchung
  • Überwachung der Hygiene in Schlacht-, Zerlege- und Fleischverarbeitungsbetrieben
  • Überwachung von Lagerung, Verpackung, Kennzeichnung und Versand von Fleisch
  • Überwachung der Dokumentationen und Aufzeichnungen in Betrieben, die Fleisch erzeugen und verarbeiten
  • Überwachung der Warenströme bei Ein- und Ausfuhr

II. Rechtliche Grundlagen:

Die Ausbildung der amtlichen Fachassistenten richtet sich nach den Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 624/2019 Anhang II Kapitel II Amtliche Fachassistenten. Die Zulassung zur Ausbildung und die Befähigung zur Tätigkeit regelt der Bund in der Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts“ (Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung). Durch die Verordnung über den gesundheitlichen Verbraucherschutz (GesVSV) ist festgelegt, dass die zuständige Institution für die theoretische Schulung und Prüfung in Bayern das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ist.

III. Lehrgang

Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung umfasst 100 Stunden sowie ca. 50 Stunden Exkursionen. Der Unterricht ist in zwei Blöcke gegliedert und findet im Wechsel mit der praktischen Ausbildung statt.

Im Lehrgang werden theoretische Kenntnisse und Fähigkeiten für die amtliche Überwachung der Gewinnung von Rotfleisch und Geflügelfleisch (Weißfleisch) vermittelt:

  • Recht und Verwaltung
  • Qualitätskontrolle und Verbraucherschutz
  • Marktorganisation
  • Landwirtschaftliche Tierhaltung
  • Tiergesundheit und Tierschutz
  • Anatomie und Physiologie
  • Pathologie und pathologische Anatomie
  • Mikrobiologie
  • Infektions- und Seuchenlehre
  • Hygiene
  • Technologie
  • Amtliche Untersuchungen

Verkürzte Schulung für den Bereich Geflügelfleisch

Amtliche Fachassistentinnen und Fachassistenten mit einergültigen Befähigung für die Tätigkeit im Bereich „Rotfleisch“ können im Rahmen des Lehrgangs durch die Ableistung ausgewählter Ausbildungselemente in einer verkürzten Schulung die Grundlagen für den Tätigkeitsbereich „Geflügelfleisch“ erwerben und nach Bestehen einer zusätzlichen Prüfung die entsprechende Befähigung erhalten.

Praktische Ausbildung

Die neben der theoretischen Schulung erforderliche praktische Ausbildung umfasst mind. 400 Stunden.

Sie ist durch die entsendenden Behörden in Bezug auf die in der Delegierten Verordnung (EU) 624/2019 Anhang II Kapitel II Amtliche Fachassistenten Nummer 5 b ii) aufgeführten Themen zu organisieren und bescheinigen.

Zielgruppe

Angehende amtliche Fachassistentinnen und Fachassistenten aus Bayern. Die Zulassung von Teilnehmern aus anderen Bundesländern ist für den Fall möglich, dass die vorgesehene Teilnehmerzahl durch bayerische Teilnehmer nicht erreicht wird.

Zugangsvoraussetzungen

Grundsätzlich ist ein geschlossener Ausbildungs-/ Arbeitsvertrag mit einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt Voraussetzung.

Weitere Zulassungsvoraussetzungen ergeben sich aus Artikel 3 der „Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts“ (Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung) wie folgt:

a) Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer Hauptschule oder eines mindestens gleichwertigen Bildungsabschlusses,

b) Nachweis der körperlichen und gesundheitlichen Eignung durch ein ärztliches Attest, welches zu Beginn des Lehrgangs nicht älter als 3 Monate sein darf,

c) Nachweis der erforderlichen Zuverlässigkeit durch ein amtliches Führungszeugnis, das zu Beginn des Lehrgangs nicht älter als 3 Monate sein darf.

Prüfung

Im Anschluss an die theoretische und praktische Ausbildung findet die Prüfung statt. Sofern theoretische Ausbildung und Prüfung beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Akademie für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (AGL), absolviert werden sind die Modalitäten in § 13 der Verordnung über den gesundheitlichen Verbraucherschutz (Ges-VSV) geregelt. Die erfolgreiche Teilnahme an der theoretischen und praktischen Schulung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung.

Die AGL bescheinigt erforderlichenfalls einer zur Prüfung bestimmten externen Behörde die erfolgreiche Teilnahme an der theoretischen Schulung.

Lehrgangsgebühr

Die Kosten für den Lehrgang betragen 2.500,- € pro Teilnehmer.

Bei Nichtinanspruchnahme des Kursplatzes später als 4 Wochen vor Kursbeginn wird eine Verwaltungsgebühr von 300,- € erhoben.

Für Aufwendungen im Zusammenhang mit der verkürzten Schulung und Prüfung im Bereich „Geflügelfleisch“ werden voraussichtlich 300.- € fällig.

Bei Abbruch des Lehrganges aus persönlichen Gründen oder Ausschluss der/des Teilnehmerin/ Teilnehmers vom Kurs aus triftigen Gründen wird eine Verwaltungsgebühr von 650,- € erhoben.

Termine

Der nächste Lehrgang an der AGL beginnt am 21.September 2026.

Ausbildungsstätte

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Akademie für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (AGL), Eggenreuther Weg 43, 91058 Erlangen

Hinweis auf Ausbildungsstätten für amtliche Fachassistentinnen und Fachassistenten außerhalb Bayerns

Ansprechpartnerinnen für weitere Auskünfte

  • im Zusammenhang mit der Organisation des Lehrganges:
    Frau Ramona Löffler, Tel. 09131/6808-7262
  • zum fachlichen Konzept des Lehrganges:
    Frau Dr. Meike Engel, Tel. 09131 / 6808-4026

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