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Wasserpfeifentabak Untersuchungsergebnisse 2012
Im Jahr 2012 untersuchte das LGL104 Proben Wasserpfeifentabak auf den Gehalt an Feuchthaltemittel. Bei 94 Proben war die gesetzliche Summenhöchstmenge für Feuchthaltemittel von 5 % in der Trockenmasse überschritten. Im Probendurchschnitt lag der Feuchthaltemittelgehalt bei ca. 40 % in der Trockenmasse, der höchste beanstandete Wert betrug 61 %. Wie in den Vorjahren war Glycerin das am häufigsten zugesetzte Feuchthaltemittel. Mit 90 % war die Beanstandungsquote abermals höher als in den Vorjahren (siehe Abbildung). Ursache hierfür ist sicherlich auch, dass überwiegend verdächtige Proben, teilweise in Zusammenarbeit mit Zoll und Polizei, genommen wurden. 27 Packungen Wasserpfeifentabak erhielt das LGL in bereits geöffnetem Zustand. Diese Proben stammten überwiegend aus Shisha-Gaststätten. Es ist zu vermuten, dass diesen Wasserpfeifentabaken zumindest teilweise zusätzlich Feuchthaltemittel zugemischt wurden.
Abbildung 1: Beanstandete Wasserpfeifentabake auf Grund erhöhter Feuchthaltemittelgehalte im Vergleich zur Gesamtzahl der untersuchten Proben von 2010 bis 2012
Abbildung 2: Gefärbter Wasserpfeifentabak mit einem sehr hohen Feuchthaltemittelgehalt
Abbildung 3: Ein Teil der Feuchthaltemittellösung hat sich in der Verpackung abgesetzt
Das Gesetz zum Schutz der Gesundheit (GSG) verbietet das Rauchen zum Beispiel in Gaststätten. Dies gilt grundsätzlich auch für Shisha-Lokale, in denen typischerweise Wasserpfeife geraucht wird. Laut Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München (Oktober 2011) findet das GSG keine Anwendung auf Shisha-Cafés, wenn in diesen ausschließlich Wasserpfeifen mit Shiazo-Steinen oder getrockneten Früchten, also mit tabakfreien Erzeugnissen, angeboten werden. In Zusammenarbeit mit den für die Überwachung des GSG zuständigen Behörden untersuchte das LGL Proben aus elf Shisha-Lokalen. Auffällig war, dass in Proben aus acht Gaststätten Nikotin nachgewiesen werden konnte. Somit ist davon auszugehen, dass diese Produkte Tabak enthalten. Zwei Gaststättenbetreiber gaben jedoch an, dass tabakhaltige Produkte nur für die Verwendung im Gartenbereich des Lokals bestimmt sind. Aufgrund dieser Untersuchungsergebnisse ist für 2013 in Abstimmung mit den für das GSG zuständigen Behörden geplant, weitere Proben aus Shisha-Lokalen auf ihren Nikotin- bzw. Tabakgehalt hin zu untersuchen.