Jahresstatistik AAC-AA für 2021/22

Signet Jahresbericht 2021/22

In den Jahren 2021 und 2022 gingen bei der Länderkontaktstelle am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) jeweils 76 AAC- AA -Meldungen ein, von denen bayerische Unternehmen betroffen waren. Das Niveau der eingehenden Meldungen ist damit im Vergleich zu 2020 mit 82 eingegangenen Meldungen in etwa gleichgeblieben.
Hingegen war bei den von der Länderkontaktstelle Bayern erstellten Meldungen über die Jahre 2021 und 2022 hinweg betrachtet eine Steigerung von rund 30 % bzw. 60 % im Vergleich zu 2020 zu verzeichnen.

 Die Graphik zeigt die Anzahl am LGL Bayern empfangener und erstellter AAC-AA Meldungen im zeitlichen Verlauf. Auf der X-Achse sind die Jahre 2020, 2021 und 2022 erfasst. Auf der Y-Achse ist die absolute Anzahl der AAC-AA Meldungen anhand einer Skalierung von 0 bis 100 zu sehen. Für jedes Jahr ist die Anzahl der empfangenen und der erstellten Meldungen jeweils als separater Wert eingetragen. Die Werte sind durch zwei entsprechende Liniendiagramme miteinander verbunden. Anhand der Daten ist zu sehen, dass im Jahr 2020 insgesamt 82 und in den Jahren 2021 und 2022 jeweils 76 Meldungen empfangen wurden, was in der gewählten Skalierung einer nahezu waagrechten Linie und damit einem in etwa gleichbleibenden Niveau entspricht. Demgegenüber wurden im Jahr 2020 56, im Jahr 2021 72 und im Jahr 2022 90 Meldungen erstellt. Hier ist dementsprechend eine deutlich ansteigende Linie in der Abbildung zu sehen.Bild vergrössern

Abbildung: Anzahl der am LGL Bayern empfangenen und erstellten AAC-AA Meldungen im zeitlichen Verlauf.

Die häufigsten Meldegründe waren bei allen empfangenen Meldungen neben Kennzeichnungsmängeln (2021: 65 %, 2022: 40 %) Anfragen und Informationen im Zusammenhang mit unzulässiger Behandlung bzw. fehlerhaften Prozessen (2021: 26 %, 2022: 53 %). Am häufigsten waren Baby- und Kleinkindernahrung, Getreide und Backwaren sowie Nahrungsergänzungsmittel von den Beanstandungen betroffen. Hierbei wurden über die Hälfte aller an das LGL Bayern gerichteten Amtshilfeersuchen von Österreich gestellt.

Die von der Länderkontaktstelle Bayern erstellten AAC-AA Meldungen waren vorrangig an die Länder Österreich, die Tschechische Republik, Italien und die Niederlande gerichtet. Sie betrafen insbesondere Kennzeichnungsmängel und Verstöße gegen die Novel Food Verordnung bei Nahrungsergänzungsmitteln, sowie Höchstwertüberschreitungen von Pflanzenschutzmittelrückständen bei Obst, Gemüse und Gewürzen.