EU-Zulassungen für Insekten in Lebensmitteln
Insekten in Lebensmitteln
Alle Insekten und insektenbasierten Produkte fallen unter die sog. Novel-Food-Verordnung (VO (EU) 2015/2283). Sie müssen vor dem Inverkehrbringen einer ausführlichen wissenschaftlichen Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) unterzogen und seitens der EU-Kommission zugelassen werden. Neben Wanderheuschrecken, Heimchen, Mehlkäfern und Mehlwürmern (Larven des Mehlkäfers) dürfen seit 26.01.2023 nun auch die Larven des Getreideschimmelkäfers verarbeitet werden. In Verordnungen ist geregelt, welchen Lebensmittelkategorien und bis zu welcher Menge die zugelassenen Speiseinsekten zugesetzt werden dürfen und wie die Kennzeichnung inkl. Allergiehinweis dieser neuartigen insektenhaltigen Lebensmittel auszusehen hat.
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