Parfüm-Untersuchungen
Parfüm-Untersuchungen
Parfümwässer sind ein beliebtes Geschenk nicht nur zu Valentinstag. Sie bestehen zum Großteil aus Wasser, Duftstoffen sowie vergälltem oder unvergälltem Alkohol. Auch verschiedene Weichmacher, sogenannte Phthalate, können in Duftwässern enthalten sein, was für Verbraucherinnen und Verbraucher aber meist kaum feststellbar ist. Manche Weichmacher sind in kosmetischen Mitteln zudem nicht erlaubt. Das LGL hat 40 Eau-de-Toilette- sowie 31 Eau-de-Parfum-Proben aus unterschiedlichen Preissegmenten in Hinblick auf verbotene Weichmacher geprüft. Die Untersuchungen zeigten erfreulicherweise kein gesundheitliches Risiko für die Nutzerinnen und Nutzer.
- LGL-Pressemitteilung: LGL-Untersuchungen zu Duftwässern: kein gesundheitliches Risiko durch Weichmacher (12.02.2025)
- Eau de Parfum und Eau de Toilette – Untersuchung auf diverse Phthalate
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