FAQs zum Thema PFOA

Was ist PFOA?

PFOA (Perfluoroctansäure) ist ein Hauptvertreter aus der Stoffgruppe der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS). Bei den PFAS handelt es sich um organische Verbindungen, an deren Kohlenstoffgerüst die Wasserstoffatome vollständig bzw. weitestgehend durch Fluoratome ersetzt sind. Aufgrund ihrer thermischen und chemischen Stabilität sowie ihrer Beständigkeit gegen UV-Strahlung und Verwitterung gehört PFOA zu den langlebigen und schwer abbaubaren Stoffen. Zahlreiche PFAS wurden in der Vergangenheit und werden weiterhin entsprechend der jeweils geltenden Rechtslage legal eingesetzt.

Wirkt die Corona-Impfung bei Menschen mit einer PFOA-Belastung im Blut schlechter?

Bislang gibt es keine wissenschaftlichen Belege dafür, dass die COVID-19-Schutzimpfung aufgrund einer PFOA-Belastung weniger wirksam wäre. Studien, die sich spezifisch mit der Frage befassen, wie die Immunreaktion nach einer Impfung mit Vakzinen gegen COVID-19 durch PFOA beeinflusst wird, liegen bislang nicht vor. Die Aussagekraft solcher Studienergebnisse würde zudem stark eingeschränkt, da derzeit für Geimpfte keine serologischen Korrelate (Menge von Antikörpern, die sich nach einer Impfung aufbaut und die auf Immunität hindeutet ) definiert sind, d.h. derzeit kann kein Schwellenwert angegeben werden, ab dem ein sicherer Schutz angenommen werden kann. Die Fragestellung wird in der Wissenschaft vielfach diskutiert, beispielsweise werden in den USA einige Studien dazu auf den Weg gebracht (siehe z. B. PFAS exposure and response to COVID-19 vaccine study). Ergebnisse liegen jedoch bislang nicht vor.

Was bedeuten die HBM-I- bzw. die HBM-II-Werte?

HBM steht für Human-Biomonitoring. Bei einem Human-Biomonitoring werden von einer Personengruppe Körperflüssigkeiten wie z. B. Blut untersucht, um herauszufinden, ob Schadstoffe zu finden sind und in welcher Höhe sie vorliegen.

Bei der Bewertung der Ergebnisse wird zwischen dem HBM-I-Wert und dem HBM-II-Wert unterschieden. Der HBM-I-Wert stellt einen lebenslangen Vorsorgewert und Zielwert für die Allgemeinbevölkerung jeder Altersgruppe dar. Er definiert keine Schwelle zur gesundheitlichen Gefährdung.

Der HBM-II-Wert entspricht laut Umweltbundesamt der Konzentration, bei deren Überschreitung nach dem Stand der derzeitigen Bewertung eine als relevant anzusehende gesundheitliche Beeinträchtigung möglich ist, so dass akuter Handlungsbedarf zur Reduktion der Belastung besteht und eine umweltmedizinische Betreuung (Beratung) zu veranlassen ist. Damit ist der HBM-II-Wert als Interventions- und Maßnahmenwert anzusehen. Im vorliegenden Fall kann laut Umweltbundesamt „das Risiko des Individuums nicht ausreichend sicher quantifiziert werden“ weshalb Maßnahmen zur Reduzierung der Aufnahme im Vordergrund stehen.

Die HBM-Kommission betont, dass die derzeit geltende Definition von HBM-II-Werten (aus dem Jahr 1996), wonach für die jeweils betroffene Person grundsätzlich „akuter Handlungsbedarf“ zur Reduktion der Belastung besteht und eine umweltmedizinische Betreuung (Beratung) zu veranlassen ist, für Perfluoroctansäure (PFOA)-Belastete im Sinne einer Einzelfallbetreuung nur eingeschränkt gültig ist. Verunreinigtes Trinkwasser, wie es im Landkreis Altötting nachgewiesen wurde, ist in diesem Fall die wichtigste Belastungsquelle für die Bevölkerung. Die Behörden hatten bereits vor Veröffentlichung dieser HBM-II-Werte Maßnahmen zur Sanierung der Trinkwasserversorgung umgesetzt. Mit diesen Maßnahmen ist die Aufnahme von PFOA über die wichtigste Quelle, das Trinkwasser, im Landkreis Altötting nicht mehr relevant

Wie hoch sind die HBM-I- und HBM-II-Werte für PFOA und PFOS?

Für PFOA und PFOS (Perfluoroctansulfonsäure) bzw. Perfluoroctansulfonsäure als Hauptvertreter der perfluorierten Substanzen) hat die Kommission Human-Biomonitoring am Umweltbundesamt im Jahr 2016 HBM-I-Werte in Höhe von 2 µg/l bzw. 5 µg/l abgeleitet. Mittlerweile stehen auch HBM-II-Werte zur Verfügung. Diese betragen für die Allgemeinbevölkerung 10 µg/l für PFOA und 20 µg/l für PFOS, sowie für Schwangere und Frauen im gebärfähigen Alter 5 µg/l für PFOA und 10 µg/l für PFOS.

Wie wurden die HBM-II-Werte für PFOA und PFOS bestimmt?

Abgeleitet wurden die HBM-II-Werte für die perfluorierten Verbindungen PFOA und PFOS aus Studien auf der Bevölkerungsebene. Betrachtet wurden dabei Dosis-Wirkungsbeziehungen für fünf Parameter: Geburtsgewicht, Fertilität, Antikörperbildung, Cholesterin-Konzentration und Diabetes mellitus Typ II. Die HBM-II-Werte wurden aus den Ausgangspunkten der jeweiligen Dosis-Wirkungsbeziehungen für PFOA/PFOS aus Bevölkerungsstudien zu den fünf Parametern festgelegt. Diese Ausgangspunkte entsprechen jeweils den Konzentrationsbereichen, bei denen erste biologische Effekte beginnen. Diese beginnenden Effekte sind gering und bewegen sich innerhalb des Bereichs der Streubreite der Parameter in der Allgemeinbevölkerung. Die HBM-Kommission weist darauf hin, dass Unsicherheiten in Bezug auf die zugrundeliegenden Mechanismen und ihr Zusammenwirken und Probleme bei der kausalen Interpretation bestehen. Zudem sind Risikofaktoren wie Ernährung und Bewegungsmangel oder genetische Faktoren weitaus dominantere Einflussfaktoren auf die Parameter, wie z. B. des Cholesterin- oder Glukosespiegels im Blut.

Welche gesundheitlichen Folgen können bei Überschreitung der HBM-II-Werte für PFOA eintreten?

Die HBM-Kommission wollte mit der Festlegung der HBM-II-Werte für PFOA vor allem Orientierungspunkte für erforderliche bevölkerungsbezogene Maßnahmen setzen. Die HBM-II-Werte sind demzufolge v. a. als populationsbezogene Maßnahme- bzw. Interventionswerte zu verstehen. Im Landkreis Altötting ist die erforderliche Maßnahme/Intervention die bereits erfolgte konsequente PFOA-Sanierung der Trinkwasserversorgungsanlagen. Eine entsprechende umweltmedizinische Beratung der Bevölkerung, wie sie bei Überschreitung der HBM-II-Werte durch das UBA empfohlen wird, ist durch das örtliche Gesundheitsamt und das LGL, hier in Form von Bürgerinformationsveranstaltungen, vorgesehen. Die HBM-Kommission betont, dass die derzeit geltende Definition von HBM-II-Werten (aus dem Jahr 1996), wonach für die jeweils betroffene Person grundsätzlich „akuter Handlungsbedarf“ zur Reduktion der Belastung besteht und eine umweltmedizinische Betreuung (Beratung) zu veranlassen ist, für PFOA-Belastete im Sinne einer Einzelfallbetreuung nur eingeschränkt gültig ist. Vor dem Hintergrund des oben dargestellten Sachverhalts besteht aus individualmedizinischer Sicht - auch nach Auffassung der HBM-Kommission - kein Anlass, bei Überschreitungen des HBM-II-Wertes für PFOA ohne Vorliegen weiterer Risikofaktoren oder Vorerkrankungen die Bestimmung klinisch-chemischer Messgrößen zu empfehlen. Auch sollten auf Empfehlung der HBM-Kommission Versuche, die Ausscheidung von PFOA zu beschleunigen, aufgrund fehlender geeigneter Methoden und mangels medizinischer Begründung unterbleiben. Eine konkrete gesundheitliche Gefährdung des Einzelnen durch PFOA ist daher nicht zu erwarten, zumal vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich gestoppten hohen Zufuhrmengen über das Trinkwasser.

Ist PFOA krebserregend?

Die Internationale Agentur für Krebsforschung der WHO (IARC, International Agency for the Research on Cancer) hat PFOA in Gruppe 2B eingeteilt („möglicherweise krebserregend“; https://monographs.iarc.fr/ENG/Monographs/vol110/mono110-07.pdfbzw. https://link.springer.com/content/pdf/10.1007%2Fs00103-018-2709-z.pdf)
Diese Einschätzung basiert auf einer Vielzahl an Tierversuchen und einigen bevölkerungsbezogenen Studien, die zum Teil widersprüchliche Ergebnisse zeigten. In einer umfangreichen Studie in den USA im Umfeld eines PFOA-Herstellers wurde auch das Auftreten von Krebserkrankungen in der Bevölkerung untersucht. Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass zwischen dem Neuauftreten von Hoden- und Nierentumoren und der Höhe der PFOA-Exposition ein wahrscheinlicher Zusammenhang besteht. Bisher wird davon ausgegangen, dass für die mögliche Krebsentstehung eine Wirkschwelle angenommen werden kann (keine erbgutschädigende Wirkung), über deren Höhe jedoch noch wenig bekannt ist. Dies wird auch durch neuere Befunde des National Toxicology Programs der USA aus dem Jahr 2019 bestätigt, diese Befunde wurden bei der Ableitung der HBM-II-Werte berücksichtigt. In Bezug auf die Situation im Landkreis Altötting hat das Zentrum für Krebsfrüherkennung und Krebsregistrierung am Bayer. Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit für Gemeinden im Raum Altötting eine Auswertung der Krebsdaten für den 12-Jahres-Zeitraum 2003 bis 2014 durchgeführt. Zusammenfassend betrachtet ergeben derzeit keine Hinweise auf eine relevante Erhöhung des Risikos einer Neuerkrankung an Hoden- bzw. Nierenkrebs gegenüber dem bayerischen Durchschnittswert für die Bevölkerung.

Können Mütter mit erhöhten PFOA-Werten ihre Säuglinge weiterhin stillen?

Das Stillen hat vielfältige, wissenschaftlich sehr gut belegte positive Wirkungen für Kind und Mutter. Stillen schützt das Kind beispielsweise vor Infektionskrankheiten, beugt der Entwicklung von Übergewicht und verschiedenen Krankheiten im späteren Leben vor und fördert die Mutter-Kind-Beziehung. Auch wenn PFOA in der Muttermilch unerwünscht ist, überwiegen nach fachlicher Einschätzung des LGL diese zahlreichen positiven Wirkungen. Auch die Nationale Stillkommission sieht bei einer Abwägung zwischen möglichen Risiken und den nachgewiesenen positiven Effekten keinen Grund, von der bestehenden Stillempfehlung abzuweichen. Es gibt derzeit keine internationale Organisation, die bei einer vergleichbaren Situation vom Stillen abraten würde. Das LGL empfiehlt daher den Müttern aus gesundheitlicher Sicht aufgrund der zuvor genannten Vorteile entsprechend der bestehenden Empfehlungen zu stillen. Dies gilt auch vor dem Hintergrund der Veröffentlichung der HBM-II-Werte und auch in den Bereichen des Landkreises Altötting, in denen das Trinkwasser mit PFOA belastet war.

Wie lange bleibt PFOA im menschlichen Körper?

PFOA wird sehr gut aufgenommen und bindet im Blut an die dort vorkommenden Eiweißbestandteile. Im Menschen befindet sich PFOA dann überwiegend im Blut, aber auch in der Leber und in geringerem Umfang in anderen Organen. Die Substanz wird im menschlichen Organismus nicht abgebaut, sondern unverändert über die Nieren wieder ausgeschieden. Die Halbwertszeit, mit der diese Ausscheidung erfolgt, liegt beim Menschen bei ca. zwei bis vier Jahren. D. h. nach zwei bis vier Jahren hat sich die Konzentration von PFOA im Blut halbiert, nach weiteren zwei bis vier Jahren ist nur noch ein Viertel der ursprünglichen Konzentration vorhanden, usw.

Gibt es Arzneien, Präparate oder sonstige medizinische Maßnahmen, die den PFOA-Gehalt bei Personen mit erhöhten Blutgehalten verringern können?

In der wissenschaftlichen Literatur finden sich keine gesicherten Hinweise, dass Präparate oder Heilanwendungen die Ausscheidung von PFOA aus dem menschlichen Organismus unterstützen oder beschleunigen könnten. Auch eine Dialyse, bei der im Rahmen von schweren Nierenerkrankungen Wasser und harnpflichtige Substanzen durch eine Membran aus dem Blut abgefiltert werden, stellt keine sinnvolle Möglichkeit dar, da PFOA sehr stark an das Eiweiß im Blut gebunden ist.

Empfiehlt der Öffentliche Gesundheitsdienst vorsorgliche Untersuchungen für Probanden mit erhöhten Werten?

Die HBM Kommission sieht derzeit keinen Anlass, bei Überschreitung des HBM-II-Wertes ohne Vorliegen weiterer Risikofaktoren die Bestimmung klinisch chemischer Messgrößen zu empfehlen. Sie legt stattdessen besonderen Wert auf die Beseitigung der Expositionsquelle. Für eine generelle Empfehlung medizinischer Vorsorgeuntersuchungen sieht auch das LGL keinen Ansatzpunkt.

Welche Konsequenzen zieht der Öffentliche Gesundheitsdienst insgesamt aus den neu festgelegten HBM-II-Werten?

Das LGL hat in der Vergangenheit Blutuntersuchungen auf PFOA und PFOS (und andere perfluorierte Verbindungen) durchgeführt. In Gebieten ohne bekannte PFOA- bzw. PFOS-Belastung wurden dabei weitestgehend Blutwerte unterhalb der HBM-I-Werte festgestellt. Alle Werte lagen dabei unterhalb der HBM-II-Werte für die Allgemeinbevölkerung. Im Landkreis Altötting wurden dagegen höhere Werte festgestellt, auch Werte über dem HBM-II-Wert. Hier wurden bereits umfangreiche Maßnahmen zur Reduktion der Belastung umgesetzt, insbesondere im Rahmen der öffentlichen Trinkwasserversorgungen. Mittlerweile sind die Trinkwasserkonzentrationen nicht nur unter dem Trinkwasserleitwert von 0,1 µg/l abgesenkt, sondern sind meist unterhalb der methodischen Nachweisgrenze des Verfahrens von 0,004 µg/l. Damit ist eine Exposition über den bisher wichtigsten Eintragspfad nun nicht mehr gegeben. Es ist somit davon auszugehen, dass die PFOA-Konzentrationen im Blut der Bevölkerung mittelfristig deutlich sinken werden und sich den Werten anderer Regionen angleichen. Aus einem ähnlichen gelagerten Fall in Nordrhein-Westfalen, bei dem ebenfalls das betroffene Trinkwasser saniert wurde, ergab sich nach einem Jahr eine Reduktion des PFOA im Blut um 10-20 % und nach 2 Jahren um 26-39 %.

Hat der neue Wert Konsequenzen für andere Gebiete in Bayern?

Haupteintragsquelle im Landkreis Altötting war das Trinkwasser. Die Eintragsquelle wurde geschlossen. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand kommt es in anderen Landkreisen zu keinem relevanten Eintrag durch das Trinkwasser. Manche Lebensmittelgruppen können zu einer erhöhten PFAS-Aufnahme führen, daher gibt es in einigen Landkreisen Verzehrsempfehlungen für bestimmte Lebensmittelgruppen (z. B. Wildschweinleber, Fische).

Besteht die Gefahr, dass das PFOA aus der Umwelt, z. B. durch einen Waldspaziergang, aufgenommen wird?

PFOA ist ein Feststoff, der nicht in relevantem Umfang verdunstet. Dagegen ist grundsätzlich eine Aufnahme über aufgewirbelten Staub möglich, die jedoch bei einem Waldspaziergang vernachlässigbar gering erscheint. Der wesentliche Aufnahmepfad ist das Trinkwasser. Eine mögliche Aufnahme während eines Waldspaziergangs tritt gegenüber dem Expositionspfad Trinkwasser nach bisherigen Erkenntnissen in den Hintergrund.

Kann die persönliche Belastung über das Baden in belasteten Badegewässern erhöht werden?

Das Landesamt für Umwelt hat 2006 bayerische Oberflächengewässer (u. a. an der Alz) auf PFAS untersucht. Auf Basis der dort gemessenen Gehalte (Maximalwert 7,5 µg/l PFOA) ist davon auszugehen, dass das Baden nicht in relevanter Weise zur Gesamtbelastung beiträgt, wenn man die im Vergleich zur Trinkwasseraufnahme wesentlich geringere Badewasseraufnahme berücksichtigt. Von einer Gesundheitsgefährdung durch das Baden ist daher insgesamt nicht auszugehen.

Wie ist die Situation allgemein bei Lebensmitteln, ist in diesen PFOA nachweisbar?

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) geht in seiner Stellungahme vom 28.06.2021 von einer relevanten Aufnahme an per- und polyfluorierten Substanzen (Kurzbezeichnung: PFAS oder PFC bzw. nicht mehr gebräuchlich PFT) und damit auch an PFOA über Lebensmittel aus. Das BfR räumt jedoch gleichzeitig eine großen Unsicherheit bezüglich der Höhe dieser Aufnahme ein. Eine Höchstmengenregelung bzw. ein Grenzwert für perfluorierte Verbindungen (Kurzbezeichnung: PFAS oder PFC bzw. nicht mehr gebräuchlich PFT) in Lebensmitteln ist weder national noch im Rahmen der EU-Gesetzgebung erlassen worden, jedoch derzeit in Vorbereitung. Unabhängig davon wurden risikoorientiert Proben aus bekannten Belastungsschwerpunkten, wie z. B. der Umgebung des Industrieparks Gendorf, untersucht. Insgesamt analysierte das LGL in den letzten Jahren mehr als 2.500 Lebensmittelproben aus ganz Bayern, davon allein mehr als 550 Proben aus dem Landkreis Altötting, hinsichtlich einer Belastung mit PFAS. Es hat sich gezeigt, dass die überwiegende Anzahl von Lebensmittelproben – selbst aus Landkreisen mit bekannten Belastungen - keine PFAS in nachweisbaren Mengen enthalten. Dies deckt sich mit den Ergebnissen des bundesweiten Lebensmittelmonitorings, zu dem auch das LGL im vorgesehenen Rahmen Analysendaten beiträgt. Die Ergebnisse veröffentlicht das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Beispiele sind auf der Website des LGL zu finden. So fand das LGL z. B. PFOA in Fischen zuletzt bei aktuellen Analysen aus dem Jahr 2018 und 2019 nur noch in Spuren wenig über der Bestimmungsgrenze des Verfahrens.

Weiterführende Informationen zu Untersuchungen von Lebensmitteln tierischen Ursprungs sind zu finden unter

Untersuchung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs auf PFAS-Untersuchungsergebnisse 2007–2010.

Informationen zu PFOA und PFOS in Fischen finden sich unter

PFOA und PFOS in Fischen.