Antibiotikarückstände in Shrimps aus Asien –
Untersuchungsergebnisse 2018

Hintergrund

Bei der Haltung großer Mengen Shrimps in Aquakultur werden oftmals antibiotisch wirksame Substanzen eingesetzt, um das Ausbreiten von Krankheiten und Parasiten zu verhindern. LGL-Untersuchungsergebnisse aus dem Jahr 2017 von primär mit der Herkunft Vietnam angeforderten Shrimps ergaben auch Funde von Antibiotikarückständen in Proben aus anderen asiatischen Herkunftsstaaten, die ebenfalls beim LGL eintrafen. Daher erweiterte das LGL den Untersuchungsschwerpunkt für das Jahr 2018 auf Shrimps aus dem gesamten asiatischen Raum. Das LGL untersuchte 49 Shrimps-Proben aus asiatischer Aquakultur auf Antibiotikarückstände. Die Verteilung erstreckte sich dabei auf verschiedene asiatische Herkunftsstaaten. Das LGL führte die Untersuchungen mit modernen LC-MS/MS-Systemen durch. Die angewandten Untersuchungsverfahren ermöglichten es, die Einhaltung der Rückstandshöchstgehalte verschiedener zugelassener Antibiotika wie beispielsweise Tetrazykline, Sulfonamide, Makrolide und Chinolone zu überprüfen. Gleichzeitig waren die Verfahren in der Lage, auch die Rückstände von in der EU verbotenen Stoffen wie zum Beispiel Chloramphenicol und Nitrofuranen im Spurenbereich zu erfassen.


Rückstandssituation

Vietnam

Bei 26 von 49 untersuchten Proben (53 %) war als Herkunftsstaat Vietnam angegeben. In 16 dieser Proben (62 %) identifizierte das LGL Rückstände von antibiotisch wirksamen Substanzen. Der Vergleich zum Vorjahr mit einem damaligen Anteil nachweisbarer Antibiotikarückstände von 57 % zeigt, dass die Nachweisquote von Antibiotikarückständen in Shrimps aus Vietnam in beiden Jahren vergleichbar ist. In zwei der vietnamesischen Proben beanstandete das LGL 2018 Höchstmengenüberschreitungen von Antibiotika aus der Tetrazyklingruppe (Oxytetrazyklin und Doxyzyklin). Diese beiden Antibiotika wies das LGL auch am häufigsten in allen anderen untersuchten Proben nach. Oxytetrazyklin kam in 14 von 49 Proben (29 %) vor, Doxyzyklin in 12 von 49 Proben (24 %). Diese Untersuchungsergebnisse decken sich mit denen aus dem Jahr 2017. In den beiden beanstandeten Proben wies das LGL zudem Rückstände weiterer Antibiotika nach; eine der Proben enthielt Rückstände von drei verschiedenen Antibiotika, die andere Probe enthielt Rückstände von vier verschiedenen Antibiotika. Insgesamt er gaben die Untersuchungen des LGL bei 12 der 49 untersuchten Proben (24 %) Mehrfachrückstände verschiedener
Antibiotika. Dabei waren neben Stoffen der Tetrazyklingruppe noch Rückstände von Chinolon-Antibiotika (fünf Proben), Sulfonamiden (sechs Proben) sowie Diaminopyrimidinen (eine Probe) enthalten.

Indien

Bei drei von zehn untersuchten Proben aus Indien (30 %) wies das LGL 3-Amino-2-oxazolidinon (AOZ) nach. Bei diesem Stoff handelt es sich um einen Metaboliten des bei lebensmittelliefernden Tieren verbotenen Nitrofuran-Antibiotikums Furazolidon. Eine dieser Proben beanstandete das EU, da der LGL-weit für die Beurteilung der Verkehrsfähigkeit verbindliche Eingreifwert für Nitrofurane überschritten wurde.

Das Balkendiagramm zeigt die Verteilung der Shrimpsproben auf die verschiedenen Herkunftsstaaten sowie die Anzahl an Proben ohne und mit Rückständen. Die Proben mit Rückständen sind nochmals unterteilt in Rückstände ohne und mit Beanstandung, wobei bei letzteren die zulässigeRückstandshöchstmenge oder der festgelegte Eingreifwert überschritten wurde.
26 der 49 untersuchten Proben kamen aus Vietnam. Hiervon waren zehn Proben ohne Rückstände und 16 Proben mit Rückständen, wobei zwei dieser Proben beanstandet wurden. Von zehn aus Indien erhaltenen Proben wurden in drei Proben Rückstände gefunden, von denen ein Rückstand zu einer Beanstandung führte. Zwei von vier aus Indonesien untersuchten Proben, sowie eine Probe aus China enthielten ebenfalls Rückstände antibiotisch wirksamer Substanzen. In sechs Proben aus Bangladesch sowie zwei Proben aus Thailand konnten keine Rückstände identifiziert werden. Bild vergrössern

Abbildung 1: Herkunft der Shrimpsproben nach Ländern sowie Unterteilung in Proben ohne Rückstände und Proben mit Rückständen


Fazit

Als Fazit der mehrjährigen Untersuchung von Shrimps auf Antibiotikarückstände lässt sich festhalten, dass beim Verzehr dieser Lebensmittel mit Antibiotikarückständen zu rechnen ist. Schließlich waren in 45 % der 2018 durch das LGL untersuchten Proben Antibiotika nachweisbar – in 24 % der Proben sogar verschiedene antibiotisch wirksame Substanzen parallel. Trotz der hohen Nachweisquote fällt die Beanstandungsquote mit 6 % der untersuchten Proben moderat aus. Interessant ist die Tatsache, dass in den Proben aus Vietnam nur zugelassene Antibiotika nachweisbar waren, in den Proben aus Indien dagegen ausschließlich das verbotene AOZ.