Untersuchung von tierischen und sonstigen Lebensmitteln auf PFAS - Untersuchungsergebnisse seit 2019

Tierische Lebensmittel wie Milch, Eier, Honig und verschiedene Fleischarten, sowie sonstige Lebensmittel wie Bier werden vom LGL regelmäßig auf per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) untersucht. Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen sind Umweltkontaminanten, die zum Beispiel durch industrielle Anwendung über das Abwasser oder auch durch den Einsatz spezieller Feuerlöschschäume in die Umwelt freigesetzt werden und sich dann in Tieren anreichern. Aufgrund ihrer negativen Wirkung auf die Gesundheit sind per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen in Lebensmitteln generell unerwünscht.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat in ihrer aktuellen Stellungnahme aus dem Jahr 2020 eine tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge (TWI, tolerable weekly intake) für die Summe von vier perfluorierten Alkylsubstanzen, nämlich Perfluoroctansäure (PFOA), Perfluoroctansulfonsäure (PFOS), Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) und Perfluornonansäure (PFNA) von 4,4 Nanogramm pro Kilogramm Körpergewicht pro Woche abgeleitet. Diese Menge kann jede Woche auch lebenslang aufgenommen werden, ohne dass gesundheitliche Beeinträchtigungen beim Menschen zu erwarten sind.

Mit der Verordnung (EU) 2022/2388 vom 7. Dezember 2022 wurde die Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 um Höchstgehalte für Perfluoralkylsubstanzen in bestimmten tierischen Lebensmitteln wie Eier, Fischen und Fleisch erweitert. Diese Höchstgehalte gelten ab dem 1. Januar 2023. Produkte, die vor diesem Datum rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden und den Höchstgehalt überschreiten, dürfen bis zu ihrem Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum in Verkehr bleiben. Es wurden dabei zum einen Einzelhöchstgehalte für die von der EFSA bewerteten vier PFAS (PFOS, PFOA, PFNA und PFHxS) festgelegt. Zudem wurde ein Höchstgehalt für die Summe dieser vier PFAS eingeführt.

In Tabelle 1 sind die Untersuchungsergebnisse des LGL zu tierischen und sonstigen Lebensmitteln ab 2019 dargestellt. Die Proben sind nach der Art der Probe und ihrer Herkunft (sortiert nach Postleitzahlen) sortiert. Es wurden jeweils die Ergebnisse für die vier durch die EFSA-Bewertung bzw. Höchstgehalte erfassten PFAS (PFOS, PFOA, PFNA und PFHxS) angegeben. Falls weitere, andere als die vier genannten PFAS erfasst wurden, sind diese in der Spalte „weitere PFAS“ mit ihrem Gehalt aufgeführt.

Link zur Internetseite: Untersuchungsergebnisse des LGL zu tierischen und sonstigen Lebensmitteln ab 2019 (Tabelle 1)

In allen Milch- und Bierproben waren die PFAS-Gehalte unterhalb der Nachweisgrenze von 0,1 µg/kg. Auch in den Fleisch- und Eierproben konnten weitgehend keine PFAS nachgewiesen werden. Positive Nachweise sind meist auf eine bekannte PFAS -Kontaminnation in der Umgebung zurückzuführen. Weitere Ursachen können belastetes Tränkewasser oder belastete Futtermittel und Böden sein, wodurch die Tiere PFAS aufnehmen. Insgesamt ist die PFAS-Belastung der bisher untersuchten tierischen Lebensmittel überwiegend als geringfügig einzuschätzen. Fische aus belasteten Gewässern und Wildtiere allerdings reichern PFAS stärker an. Die ausführliche Bewertung der Untersuchungsergebnisse findet man unter PFOA und PFOS in Fischen sowie Untersuchung von Wildfleisch und -innereien.