Pressemitteilung

27.03.2024
Nr. 11/2024

Lebensmittelsicherheit

Festtagsbraten zu Ostern: Wo Lamm draufsteht, ist auch Lamm drin

Lamm- und Schaffleisch wird bei uns im Vergleich zu Schwein, Huhn und Rind seltener und hauptsächlich nur zu bestimmten Festtagen sowie in der Grillsaion verzehrt. Doch insbesondere zu Ostern steht Lammbraten traditionell häufiger auf der Speisekarte. Aber ist in entsprechend ausgelobter Ware auch wirklich nur Lamm oder Schaf enthalten? Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat in den Jahren 2023 und 2024 entsprechende Proben hinsichtlich der tierartlichen Beschaffenheit molekularbiologisch untersucht. Das Ergebnis der Analysen: Bei allen Proben war die Tierartangabe korrekt. 

So untersuchte das LGL im Zeitraum 2023 bis Anfang März 2024 unter anderem im Rahmen des Bundesweiten Überwachungsplans (BÜP) 38 Proben, darunter Hackfleisch, verarbeitete Erzeugnisse wie Spieße und Bratwürste sowie Teilstücke rohen Lammfleisches wie Kotelett, Filet, Rücken, Schulter und Keule. Die Überprüfung der Tierart ergab bei keiner der Proben Grund zur Beanstandung. Lediglich bei zwei Proben erfolgte eine Beanstandung aufgrund der Kennzeichnung. So fehlte in einem Fall die vorgeschriebene deutschsprachige Bezeichnung, im anderen Fall war die  Kennzeichnung in Bezug auf Gewürze und Zusatzstoffe mangelhaft. In beiden Fällen wurde die zuständige Lebensmittelüberwachung am Ort des in Verkehr bringenden Unternehmens über den Sachverhalt informiert. 

Analyse der Tierart bei Fleisch und Fleischerzeugnissen 
Das LGL prüft – neben zum Beispiel sensorischen und mikrobilologischen Untersuchungen auf Keimbelastungen – regelmäßig Proben von Fleisch und Fleischerzeugnissen aus Produktion und Handel unter anderem chemisch und molekularbiologisch auf deren Zusammensetzung. Geprüft werden neben der Tierart zum Beispiel Aspekte wie Fleischanteil, Fremdeiweiß oder Verwendung von Formfleisch. Ferner untersucht das LGL auf die Verwendung von nicht zugelassenen Zusatzstoffen oder die Einhaltung vorgeschriebener Höchtmengen beziehungsweise die korrekte Kenntlichmachung von zugelassenen Zusatzstoffen.

Allgemeine Informationen zum Thema:


Über das LGL
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist die zentrale Fachbehörde des Freistaats Bayern für Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Veterinärwesen und Arbeitsschutz/Produktsicherheit. Als interdisziplinäre, wissenschaftliche Fachbehörde verfolgt das LGL in seinem Handeln stets den „One-Health-Ansatz“ – denn nur gesunde Tiere liefern gesunde Lebensmittel, und nur eine gesunde Umwelt ermöglicht körperliches, geistiges und soziales Wohlergehen. Daher sind am LGL verschiedene Fachgebiete bewusst unter einem Dach vereint. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen z. B. aus der Human- und Veterinärmedizin, der Lebensmittelchemie, aus den verschiedenen Ingenieurswissenschaften, der Physik, der Psychologie, der Ernährungswissenschaft, der Chemie oder Biologie. Sie arbeiten über Fachgrenzen hinweg zusammen und betrachten Sachverhalte aus verschiedenen Blickwinkeln.
Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung umfassen die Aufgaben des LGL die Untersuchung und rechtliche Beurteilung von Lebensmitteln einschließlich der toxikologischen Risikobewertung bedenklicher Inhaltsstoffe. Das LGL sieht sich dabei als Dienstleister im Bereich der Lebensmittelsicherheit, um die bayerische Bevölkerung vor gesundheitlichen Risiken sowie vor Irreführung und Täuschung zu schützen.