Aufgaben / Zuständigkeiten des Landesinstituts
Gesundheit (GE), Sachgebiet GE1 Hygiene

Wasserhygiene sowie grundsätzliche Angelegenheiten des Trinkwassers

Das Sachgebiet Hygiene ist fachlicher Berater des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in Fragen der mikrobiologischen Umwelthygiene, insbesondere der Wasserhygiene. Durch Stellungnahmen, Begehungen vor Ort und Begutachtung von technischen Plänen werden die zuständigen Behörden bei ihrer Arbeit unterstützt. Die Wasserhygiene beschäftigt sich mit sämtlichen Aspekten der Trinkwasser-, Schwimm- und Badebeckenwasser- sowie Badegewässerqualität und ist eine zentrale Aufgabe des ÖGD. Dazu gehören auch die Erfüllung umfangreicher Berichtspflichten gegenüber dem Bund und der EU, die durch das Sachgebiet bearbeitet und weitergeleitet werden. Einzelfragen werden durch anwendungsorientierte Forschung näher beleuchtet.

Mineral-, Quell- und Tafelwasser unterliegen als Lebensmittel besonderen Anforderungen. Das Sachgebiet berät die überwachenden Behörden in Fragen der Wasserhygiene.

Zielgruppe

Gesundheitsämter; StMUG, Lebensmittelüberwachung, Wasserwirtschaft, Umweltbundesamt, BMG, EU

Kontakt

Sachgebiet Hygiene
E-Mail: hygiene@lgl.bayern.de

Formulare, Anträge