Untersuchung von Trinkhalmen aus alternativen Materialien – 2020

1. Anlass und Hintergründe

Im Zuge des EU-weiten Verbots von gängigen Einweg-Trinkhalmen aus Kunststoff wächst die Nachfrage nach Trinkhalmen aus alternativen Materialien. In der Gastronomie trifft man immer häufiger auf Trinkhalme aus Glas, Edelstahl oder Papier. Aber auch Trinkhalme aus anderen Materialien wie Silikon und Bambus werden im Handel angeboten. Aus Trinkhalmen können je nach Material- und Herstellungsart verschiedene Stoffe in das Getränk übergehen, welche dann beim Verzehr vom Verbraucher aufgenommen werden. Daher ist es wichtig, dass Trinkhalme den rechtlichen Anforderungen für Lebensmittelbedarfsgegenständen genügen.
Das LGL untersuchte im Jahr 2020 38 Trinkhalme aus alternativen Materialien wie Glas, Edelstahl, Silikon, Papier und Bambus auf potentielle in Lebensmittel übergehende Stoffe. Die Entnahme der Proben erfolgte über die örtliche Lebensmittelüberwachung im bayerischen Handel.

2. Untersuchungsspektrum

Bei Trinkhalmen aus Glas und Edelstahl ist die Abgabe von Elementen maßgeblich, so dass das LGL hier auf die Freisetzung von beispielsweise Aluminium, Barium, Chrom, Eisen, Kupfer, Mangan, Zink, Cadmium, Cobalt, Nickel, Lithium und Blei untersuchte.
Für Silikon stellt der Anteil an flüchtigen organischen Bestanteilen ein gutes Inertheitskriterium und ein Maß für eine gute Herstellungspraxis dar. Flüchtige organische Bestandteile sind vor allem niedermolekulare Verbindungen, die unter den vorhersehbaren Gebrauchsbedingungen auf Lebensmittel übergehen können. Für Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Silikon gilt dabei, dass diese nicht mehr als 0,5 % flüchtige organische Bestandteile abgeben dürfen. Die Einhaltung dieser Vorgabe überprüfte das LGL im Fall von Silikon-Trinkhalmen.
Bei Papier-Trinkhalmen legte das LGL den Fokus auf die Bestimmung von Chlorpropanolen im Kaltwasserextrakt, welche bei Einsatz des Nassverfestigungsmittels Epichlorhydrin vorliegen können. Nassverfestigungsmittel sollen ein Durchweichen des Papiers im Getränk verhindern. Bei Einhaltung der guten Herstellungspraxis bestehen wegen der Freisetzung von Chlorpropanolen nach derzeitigem wissenschaftlichen Kenntnisstand keine gesundheitlichen Bedenken. Zudem nahm das LGL den Übergang von Farbe und optischen Aufhellern von Papier-Trinkhalmen auf verschiedene Prüfsimulanzien unter die Lupe.
Des Weiteren prüfte das LGL Trinkhalme aus Bambus auf mögliche Pflanzenschutzmittel-Rückstände.

3. Ergebnisse

Das LGL untersuchte vier Edelstahl-Trinkhalme, elf Glas-Trinkhalme, fünf Silikon-Trinkhalme, 17 Papier-Trinkhalme sowie eine Probe Bambus-Trinkhalme.

Die Glas- und Edelstahl-Trinkhalme erfüllten hinsichtlich der Elementabgabe die lebensmittelrechtlichen Anforderungen und führten zu keinen Beanstandungen. Die Silikon-Trinkhalme wiesen einen geringen Anteil an flüchtigen organischen Bestandteilen auf und waren insgesamt ebenfalls unauffällig. In dem Trinkhalm aus Bambus wurden zwei Rückstände an Pflanzenschutzmitteln detektiert, welche unterhalb der jeweiligen Höchstgehalte für Lebensmittel von 0,1 mg/kg lagen und daher als unbedenklich und vertretbar eingeschätzt werden. Ebenfalls zeigte die Prüfung auf Farbechtheit der sechs darauf untersuchten Papier-Trinkhalme keinen Anlass für Beanstandungen.
Auffällig hingegen waren 24 % aller untersuchten Trinkhalme (17) aus Papier hinsichtlich des Untersuchungsziels Chlorpropanole: Entgegen den Vorgaben für eine gute Herstellungspraxis überschritten vier von elf darauf untersuchten Papier-Trinkhalmen den Richtwert des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) für 3-Monochlor-1,2-propandiol (3-MCPD) von 12 µg/L im Wasserextrakt, wobei Gehalte von 17 µg/L bis 146 µg/L ermittelt wurden. Im Fall von zwei Papier-Trinkhalmen wurde zusätzlich 1,3-Dichlor-2-propanol (1,3-DCP) oberhalb der vorgegebenen Nachweisgrenze von 2 µg/L nachgewiesen. Eine toxikologische Bewertung der Proben ergab, dass eine Gesundheitsgefahr auch bei der massiven Richtwertüberschreitung nicht vorlag. Die vier auffälligen Proben wurden vom LGL aufgrund der festgestellten Chlorpropanolabgabe beanstandet.

Tabelle: Gesamtergebnisse zu den Untersuchungen von Trinkhalmen aus alternativen Materialien
  Edelstahl Glas Silikon Papier Naturmaterial
Anzahl entnommener Proben 4 11 5 17 1
Anzahl beanstandeter Proben 0 0 0 4 0
[%]-Anteil der Beanstandungen 0 0 0 24 0

Aufgrund der hohen Beanstandungsquote der Papiertrinkhalme werden auch in den nächsten Jahren stark nassfest ausgerüstete Lebensmittebedarfsgegenstände aus Papier weiterhin verstärkt untersucht.