Untersuchung des Blei-, Cadmium- und Cobaltübergangs von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik - 2013

Hintergrund

Die Untersuchung von Lebensmittelbedarfsgegenständen spielt bei der Überwachung der Lebensmittelsicherheit eine wichtige Rolle, da nahezu alle Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, Stoffe an diese abgeben können. Der maßgebliche Parameter, der bei keramischen Gegenständen geprüft wird, ist die Elementabgabe. Der Begriff Keramik bezeichnet allgemein Erzeugnisse, die aus anorganischen Stoffen (Silikate) unter Zugabe von Wasser ausgeformt und anschließend gebrannt werden. Keramik ist der Überbegriff für Produkte wie Porzellan, Steingut, Steinzeug und Irdengut. Keramische Gegenstände werden mit Glasuren oder Dekoren versehen, die Schwermetalle enthalten können. Bleioxid ist ein möglicher Glasurbestandteil, welcher die Schmelzbarkeit, Transparenz und Brillanz erhöht. Andere Schwermetalle werden zum Färben eingesetzt, zum Beispiel Cadmiumverbindungen als rote und gelbe, Cobaltverbindungen als blaue Pigmente. Der Gesetzgeber hat in der Bedarfsgegenständeverordnung Grenzwerte für den Übergang von Blei und Cadmium von keramischen Gegenständen auf Lebensmittel erlassen. Die Blei- und Cadmiumabgabe des 2 cm breiten äußeren Trinkrandes, der beim Trinken mit dem Mund in Berührung kommt, ist in der DIN 51032 geregelt. Anders als bei Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Kunststoff und Metall gibt es für die Abgabe von Cobalt und anderen Elementen aus keramischen Gegenständen derzeit keinen Grenz- oder Richtwert. Hier ist der Hersteller selbst verpflichtet, eine Risikoabschätzung vorzunehmen oder die Abgabe zu minimieren. [Anmerkung: Der Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger (ALS) hat im Jahr 2017 für die Cobaltlässigkeit von Keramikgegenständen mit Lebensmittelkontakt eine toxikologisch abgeleitete Höchstmenge von 0,1 mg/L für Hohlgefäße bzw. 0,02 mg/dm2 für flache Gegenstände festgelegt.]

Derzeit wird in der EU an einer europäischen Keramikverordnung gearbeitet. Ziel ist es, aufgrund aktuellerer Risikobewertungen die Grenzwerte für Blei und Cadmium deutlich zu senken. Für Blei sollen sie von 4 mg/l auf 0,010 mg/l, für Cadmium von 0,3 mg/l auf 0,002 mg/l festgelegt werden. Auch die Prüfbedingungen werden überarbeitet. Das LGL untersucht routinemäßig die Schwermetallabgabe keramischer Lebensmittelbedarfsgegenstände und deckt dabei ein breites Probenspektrum ab. Es werden sowohl Discounterartikel als auch höherpreisige Ware, Gegenstände aus kleinen Töpfereien ebenso wie industrielle Ware untersucht. Die Proben stammen von europäischen und auch von chinesischen Herstellern.

Untersuchungsergebnisse

Die Abbildung 1 zeigt die Ergebnisse der Bestimmung des Blei-, Cadmium- und Cobaltübergangs aus keramischen Gegenständen der Jahre 2012 und 2013. Im Fall von Blei beziehen sich die gezeigten Ergebnisse auf alle untersuchten Gegenstände, bei Cadmium nur auf solche mit buntem Dekor und bei Cobalt nur auf blau gefärbte Keramik. Die überwiegende Zahl der untersuchten Proben erfüllt die aktuellen Anforderungen an die Blei- und Cadmiumabgabe keramischer Gegenstände. Im Jahr 2012 überschritten noch 21 untersuchte Gegenstände die Blei- bzw. Cadmiumgrenzwerte, im Jahr 2013 nur ein einziger. Bei vielen Proben sind zwar die Grenzwerte eingehalten, ein Blei- bzw. Cadmiumübergang ist aber dennoch messbar. Dies gilt vor allem für den Trinkrand. Der Anteil der Proben mit messbaren Blei bzw. Cadmiumübergängen ist im Vergleich zu 2012 gesunken, beträgt aber immer noch bis zu 40 %. Ob diese Gegenstände die zukünftigen Grenzwerte unter geänderten Prüfbedingungen für Blei und Cadmium einhalten werden, lässt sich aus den vorliegenden Daten nicht sicher voraussagen. Die ermittelten Gehalte liegen bei Verwendung der aktuell gültigen Prüfbedingungen über dem zukünftigen Grenzwert. Auch die Cobaltabgabe der untersuchten keramischen Gegenstände hat sich von 2012 zu 2013 insgesamt verringert (siehe Abbildung 1).

Balkendiagramm: Lebensmittelkontaktfläche mit dem Trinkrand Bild vergrössern

Abbildung 1: Ergebnisse der Bestimmung des Blei-, Cadmium- und Cobaltübergangs aus keramischen Gegenständen der Jahre 2012 und 2013.

Größere Qualitätsunterschiede bestehen hier aber vor allem noch in der Cobaltabgabe aus dem Trinkrand. Keramik mit blau gefärbtem oder dekoriertem Trinkrand kann prinzipiell so hergestellt werden, dass die Cobaltabgabe unter der Bestimmungsgrenze von 3 µg/Trinkrand liegt. Dennoch wurden für einige Gegenstände Übergänge von weit über 100 µg/Trinkrand festgestellt. Die Einführung eines Grenzwertes kann hier Verbesserungen schaffen.