Antibiotikaresistente Bakterien in Badegewässern

Hintergrund

Badegewässer können aus unterschiedlichen Quellen verunreinigt werden. Insbesondere aus Abwasser- oder Mischwassereinleitungen sowie aus Abschwemmungen von landwirtschaftlichen Flächen können fäkale Verunreinigungen und damit auch antibiotikaresistente Darmbakterien wie z. B. Vancomycin-resistente Enterokokken (VRE) und Extended-Spectrum -Laktamase (ESBL)-bildende Escherichia coli in die Badegewässer gelangen. Daneben haben viele Bakterienarten, die natürlicherweise resistent sind (u. a. Bakterien der Gattung Pseudomonas), ihren natürlichen Standort in der Umwelt und können ggf. durch Gentransfer weitere Resistenzen erwerben.

Die Wasserqualität in Badegewässern wird zum Schutz der Badenden von den zuständigen Gesundheitsämtern während der Badesaison von Mai bis September regelmäßig in einem Abstand von vier Wochen überwacht. Die Überwachung erfolgt in Bayern gemäß EU-Badegewässerrichtlinie 2006/7/EG und bayerischer Badegewässerverordnung (BayBadegewV). Dabei wird das Ausmaß der fäkalen Verunreinigung durch den Nachweis bestimmter Darmbakterien (E. coli und intestinale Enterokokken) festgestellt. Die Badegewässer erhalten eine Qualitätseinstufung: von ausgezeichnet über gut bis ausreichend und mangelhaft.

Zielsetzung der Studie und Methodik

Zielsetzung der Studie des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) war es zu überprüfen, ob und wenn ja in welcher Konzentration klinisch relevante antibiotikaresistente Bakterien (ARB) in bayerischen Badegewässern vorkommen und eine mögliche Gesundheitsgefährdung für Badende einzuschätzen.

Das LGL untersuchte im Jahr 2017 zehn Badegewässer/Badestellen in Südbayern und im Jahr 2018 zehn Badegewässer/Badestellen in Nordbayern auf klinisch relevante ARB wie multiresistente gramnegative Stäbchen (MRGN), Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus Bakterien (MRSA) und VRE (einmal vor der Badesaison und vier- bis fünfmal während der Badesaison). Hauptkriterium zur Auswahl der zu untersuchenden Badegewässer/Badestellen war die Qualitätseinstufung in der vorherigen Badesaison. Falls vorhanden wurden in erster Linie Badegewässer/Badestellen mit mangelhafter, ausreichender und guter Qualität und zum Vergleich auch einige mit ausgezeichneter Qualität ausgewählt.

Die Resistenz-Phänotypen der einzelnen Isolate wurden entsprechend der Definition von multiresistenten gramnegativen Stäbchen (MRGN) der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert-Koch-Institut (KRINKO) interpretiert.

Ergebnisse und Diskussion

Insgesamt wurden 117 Wasserproben (57 Proben aus Südbayern und 60 Proben aus Nordbayern) auf klinisch relevante ARB untersucht. VRE und MRSA waren zu keinem Zeitpunkt nachweisbar. MRGN kamen dagegen in zehn (acht nordbayerischen und zwei südbayerischen) Badeseen vor. Im Detail konnten folgende MRGN nachgewiesen werden: 3MRGN E. coli (n=3), 2MRGN E. coli (n=6), 2MRGN Serratia spp. (n=13), 4MRGN Pseudomonas spp. (n=2), 4MRGN Acinetobacter spp. (n=2).

In Anbetracht des ubiquitären Einsatzes von Antibiotika in Veterinär- und Humanmedizin ist der Nachweis von MRGN in Badegewässern für sich genommen keine Überraschung. Weiterhin ist der Nachweis von MRGN nicht gleichzusetzen mit einer Gesundheitsgefährdung für Badende. Zur konkreten Einschätzung der Gesundheitsgefährdung für Badende sind vor allem zwei Kriterien zu berücksichtigen und zwar die Konzentration der ARB im Badegewässer und die Vulnerabilität der Badenden.

In unserer Studie war die Konzentration der MRGN in allen Fällen sehr niedrig (Medianwert: 10 KBE/100 ml). Vorausgesetzt, dass die durchschnittliche orale Aufnahme von Wasser während einer Schwimmeinheit 18 bis 51 ml beträgt, ist die Wahrscheinlichkeit, dass die oral aufgenommenen MRGN die Passage durch Magensäure überleben und den Darmtrakt besiedeln, sehr gering.

Eine erhöhte Vulnerabilität bzw. Prädisposition der Badenden für eine Besiedlung durch ARB besteht unter anderem bei offenen ausgedehnten Wunden, ausgedehnten Hauterkrankungen, längerdauernder Einnahme von Antibiotika und schwerer Immunschwäche. Menschen mit den zuvor genannten Prädispositionsfaktoren sollten generell, d. h. unabhängig vom Vorkommen von ARB in Badegewässern, nicht baden.
Das Auftreten von Bakterien, die Infektionen auslösen können, ist unabhängig vom Auftreten von ARB grundsätzlich dann problematisch, wenn bei schlechter Wasserqualität bestimmte Konzentrationen im Wasser überschritten werden. Je schlechter die Wasserqualität, desto höher ist das Risiko, dass Krankheitserreger und ARB vorkommen. In unserer Studie ergaben die Ergebnisse der mikrobiologischen Routineuntersuchungen der in dieser Studie eingeschlossenen Badegewässer/Badestellen keine Überschreitung der Konzentrationen an Fäkalbakterien (E. coli und Enterokokken), ab denen eine mangelhafte Badegewässerqualität angenommen werden muss. Daher korrelierten die Ergebnisse der Routineüberwachung mit den niedrigen Konzentrationen von ARB in den oben genannten Badegewässern/Badestellen.

Die Studie des LGL bestätigt, dass ARB auch in bayerischen Badegewässern nachgewiesen werden können. Die Ergebnisse sind vergleichbar mit Untersuchungen in anderen Bundesländern. Insgesamt ist festzuhalten, dass ARB nicht häufiger zu Infektionen führen als nicht antibiotikaresistente Erreger. Deshalb ist das aktuelle Überwachungsverfahren für Badegewässer gemäß EU-Badegewässerrichtlinie 2006/7/EG und BayBadegewV, bei dem die Konzentration von Fäkalindikatorbakterien bestimmt wird und das Hauptaugenmerk darauf gerichtet wird, mögliche Abwassereinflüsse von vornherein zu minimieren, als zielführend anzusehen. Weitere Untersuchungen oder gar generelle oder lokale Screeningprogramme auf antibiotikaresistente Bakterien in bayerischen Badegewässern sind aus Sicht des LGL derzeit nicht sinnvoll, da weder ein zusätzlicher Erkenntnisgewinn zu erwarten ist, noch im Einzelfall Maßnahmen im Sinne von Badeempfehlungen abzuleiten sind.

Abschlussbericht zum Projekt „Antibiotikaresistente Bakterien (ARB) in bayerischen Badegewässern“ (PDF 689 KB)