Aufsicht über die Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

Am 01.01.2018 sind weitreichende organisatorische Umstrukturierungen in der bayerischen Lebensmittel- und Veterinärverwaltung in Kraft getreten. Kernpunkt der Umstrukturierung ist die Errichtung einer Bayerischen Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV), die dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) nachgeordnet und zur Aufsicht unterstellt ist (vgl. Art. 5a Abs. 1 GDVG).

Das LGL erhält damit neben seinen bestehenden Aufgaben als Fachbehörde und vom StMUV übertragenen und gesetzlich zugewiesenen Vollzugs- und Steuerungsaufgaben eine weitere Aufgabe: Die der Ausübung der Aufsicht über die nachgeordnete KBLV .

Darüber hinaus übt das LGL künftig für bestimmte gesetzliche Aufgaben (§ 11 Abs. 3 GesVSV) auch die Fachaufsicht über die Kreisverwaltungsbehörden aus. Hierbei handelt es sich um solche Aufgaben, bei denen eine enge Zusammenarbeit zwischen der KBLV und den Kreisverwaltungsbehörden (KVB) erforderlich ist bzw. eine gesetzliche Aufgabe arbeitsteilig wahrgenommen wird.