Informationen für Jäger

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine virusbedingte Infektionskrankheit der Haus- und Wildschweine. Betroffene Tiere erkranken meist schwer mit hohem Fieber und sterben häufig innerhalb einer Woche. Im aktuellen Ausbruchsgeschehen sind bislang ausschließlich Wildschweine von der Tierseuche betroffen. Es gilt nun zum einen die Ausbreitung der ASP in den Schwarzwildbeständen zu unterbinden und ein Übergreifen auf Hausschweinebestände zu verhindern. Bei Schwarzwild führt die ASP zu schwerwiegenden fieberhaften Erkrankungen mit meist tödlichem Ausgang für die Tiere. Bei einer ungehinderten Verbreitung der Seuche ist mit sehr hohen Verlusten in der Schwarzwildpopulation zu rechnen. Daher ist eine entschiedene Bekämpfung dieser Tierseuche unter Mithilfe der Jägerschaft erforderlich!

Maßnahmen in den Restriktionsgebieten

In dem gefährdeten Gebiet und der Pufferzone gilt ab sofort eine vollständige Jagdruhe!

Informationen zu den Regelungen und Maßnahmen in den Restriktionsgebieten finden Sie hier:

  • Regelungen in den ASP Restriktionsgebieten
  • Übersicht der Maßnahmen zur ASP-Bekämpfung
  • Pflichten der Jagdausübungsberechtigten
  • Allgemeinverfügungen

Merkmale der ASP am erlegten Tier

Beim Aufbrechen erkrankter Wildschweine zeigen sich typischerweise Blutungen in verschiedenen Organen, z.B. in den Lymphknoten, der Milz, der Brust- und Bauchhöhle, den Nieren oder der Haut bzw. Unterhaut. Auffällig ist auch eine vergrößerte Milz.

  • Merkblatt zur Afrikanischen Schweinepest beim Schwarzwild (FLI)

Biosicherheit

Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen tragen entscheidend dazu bei, dass die ASP nicht verschleppt wird. Folgende Punkte sind als Vorsorgemaßnahmen zu beachten:

  • Reinigung und Desinfektion der Jagdausrüstung nach Kontakt mit verendeten, verunfallten und auffälligen erlegten Wildschweinen.
  • Besonders strenge Bestandshygiene in Schweinehaltungen, deren Halter gleichzeitig auch Jäger sind.
  • Keine illegale Einfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs oder tierischen Nebenprodukten (u. a. Trophäen und Felle).
  • Kein Versand von lebenden Wildschweinen. Die Verbringung lebender Wildschweine zwischen EU-Mitgliedsstaaten ist verboten!
  • Besondere Vorsicht und Hygiene bei Jagdreisen nach Osteuropa. Jäger sollten Regionen, die von ASP betroffen sind (z. B. in Polen, im Baltikum), meiden!
  • Sachgemäßes Entsorgen von Speiseabfällen in verschließbare Müllbehälter, insbesondere an den Fernreiserouten.

Mithilfe der Jäger

Die ortsansässigen Jägerinnen und Jäger verfügen über die erforderlichen Revierkenntnisse und sind mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut, die für effektive Bekämpfungsmaßnahmen notwendig sind. Jäger können mitwirken, die Seuche im Fall der Fälle frühzeitig zu erkennen, um so eine Ausbreitung mit den weitreichenden Folgen für Jagd und Tierhaltung zu vermeiden. Die zuständigen Behörden sind daher auf die Mithilfe der Jägerinnen und Jäger angewiesen.

Der Fund toter Wildschweine ist unverzüglich dem zuständigen Veterinäramt mitzuteilen!

Alle Jäger und Jägerinnen sind aufgerufen, nach verendetem Schwarzwild Ausschau zu halten und bei einem Fund das zuständige Veterinäramt zu informieren. Dies gilt nicht nur in den aktuellen Restriktionsgebieten, sondern in ganz Bayern. Nur so kann eine weitere Ausbreitung der ASP rechtzeitig erkannt und bekämpft werden.
An der ASP erkrankte Wildschweine wurden in den von der Seuche betroffenen Gegenden häufig in oder an Wasserstellen (Gewässer, Uferbereiche, Sumpfgebiete etc.) gefunden, was allerdings auch bei anderen fieberhaften Erkrankungen vorkommt. Die Fundorte von verendetem Schwarzwild sollten markiert und wenn möglich mit den Ortskoordinaten (z. B. Mithilfe eines Smartphones) erfasst und unverzüglich den zuständigen Veterinärbehörden mitgeteilt werden. Sogar in Verwesung befindliche Stücke sind relevant und werden untersucht.

Weitere Informationen: