Information nach Artikel 13 Absatz 1 DSGVO für Antragsteller zur Aufwandsentschädigung für das Erlegen von Schwarzwild für das Jagdjahr 2021/2022

Die Jagdausübungsberechtigten (JAB) senden ihre Erstattungsanträge (siehe Antragsformular des Bayerischen Jagdverbandes) mit der entsprechenden Erklärung und der Kopie der von der Unteren Jagdbehörde bestätigten Streckenlisten an den Bayerischen Jagdverband.

Der Bayerische Jagdverband e. V. (BJV) prüft die Anträge auf ihre inhaltliche und formale Vollständigkeit sowie ihre inhaltliche Konsistenz. Die Bewilligung der Aufwandsentschädigung erfolgt durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Die Auszahlung des bewilligten Entschädigungsbetrages erfolgt durch den BJV im Auftrag des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.

Informationen zum Datenschutz

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der
Auszahlung der Aufwandsentschädigung im Zusammenhang mit vorbeugenden Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinpest

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für die Verarbeitung ist

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Eggenreuther Weg 43
91058 Erlangen

Telefon: 09131 6808-0
Telefax: 09131 6808 2102

E-Mail: poststelle@lgl.bayern.de


3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Eggenreuther Weg 43
91058 Erlangen

E-Mail: datenschutz@lgl.bayern.de


4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

4a) Zwecke der Verarbeitung:

Ihre Daten werden dafür erhoben, um die Auszahlung der Aufwandsentschädigung im Zusammenhang mit vorbeugenden Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinpest durchzuführen.

4b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 Buchstabe e) DSGVO i.V.m. Artikel 4 Bayerisches Datenschutzgesetz i.V.m. dem Beschluss des Bayerischen Ministerrats vom 19. Dezember 2019 zum Maßnahmenpaket zur präventiven Tierseuchenbekämpfung

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Der Verantwortliche hat im Rahmen des Entschädigungsverfahrens den BJV mit der Bearbeitung der Erstattungsanträge beauftragt und einen entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 Absatz 3 DSGVO geschlossen.
Die JAB senden ihre Erstattungsanträge mit einer entsprechenden Eigenerklärung und der Kopie der von der zuständigen Unteren Jagdbehörde bestätigten Streckenlisten dem BJV zu.
Der BJV prüft die eingegangenen Erstattungsanträge auf ihre inhaltliche und formale Vollständigkeit sowie ihre inhaltliche Konsistenz. Falls erforderlich, veranlasst der BJV die Nachbesserung von fehlerhaften Anträgen durch die JAB.
Der BJV legt die Erstattungsanträge sowie die Abrechnungsliste mit den von den Unteren Jagdbehörden bestätigten Kopien der Streckenlisten dem LGL zur Entscheidung über die Bewilligung der Aufwandsentschädigung vor.
Die Auszahlung der bewilligten Entschädigungsbeträge erfolgt durch den BJV im Auftrag des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Hierzu überweist das LGL die bewilligte Gesamtsumme der Aufwandsentschädigung an den BJV, dieser veranlasst die Überweisung der einzelnen Entschädigungsbeträge an die jeweiligen JAB.


6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an ein Drittland/eine internationale Organisation findet nicht statt.

7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nach Durchführung des Entschädigungsverfahrens nach den haushaltsrechtlichen Bestimmungen für die folgenden fünf Kalenderjahre gespeichert.

8. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO).

Aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, können Sie der Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit jederzeit widersprechen (Art. 21 DSGVO). Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, unterbleibt in der Folge eine weitere Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüfen wir, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

9. Bereitstellung von personenbezogenen Daten

a) Die Bereitstellung ihrer personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig.
b) Ihr Antrag kann ggf. nicht bearbeitet werden, wenn Sie die zur Antragsbearbeitung erforderlichen personenbezogenen Daten nicht angegeben