Monitoringuntersuchungen

Signet Jahresbericht 2021/22

Abstract

Das LGL führt umfangreiche Monitoring-Programme zur Aufrechterhaltung von Seuchenfreiheits-Status und zur Überwachung der Tierseuchensituation bei Haus- und Wildtieren durch.

Untersuchungen auf Tollwut

Seit 2008 ist Deutschland frei von der durch das Rabies Virus (RABV) verursachten klassischen Tollwut. Zur Überwachung des Seuchenfreiheitsstatus untersucht das LGL auf Grundlage der Tollwut-Verordnung Indikatortiere (verendet aufgefundene oder auffällig erlegte Wildtiere, vorrangig Füchse). In den Jahren 2021 und 2022 wurden insgesamt Proben von 136 Füchsen und 37 anderen heimischen Wildtieren, wie zum Beispiel Dachs, Marder und Reh untersucht. Keines der Tiere war mit RABV infiziert.

Fledermausmonitoring

Neben den Untersuchungen auf klassische, terrestrische Tollwut führt das LGL auch ein Monitoring auf Lyssaviren bei heimischen Fledermausspezies durch. In den Jahren 2021 und 2022 wurde in keinem der insgesamt 85 untersuchten Exemplare Lyssavirus nachgewiesen. Grundsätzlich muss aber auch in Bayern mit der Fledermaustollwut gerechnet werden.

Afrikanische Schweinepest (ASP) und Klassische Schweinepest (KSP)

Begründet auf der Tatsache, dass ASP und KSP unter Umständen zu unterschiedlichen Krankheitsverläufen führen, sieht die Schweinepest-Monitoring-Verordnung (SchwPestMonV) verschiedene Strategien vor. Während bei der KSP neben schweren auch milde oder chronische Infektionsverläufe beobachtet wurden, endet eine Infektion mit dem Erreger der ASP für die Tiere fast immer tödlich. Daher liegt der Fokus der ASP-Monitoring-Untersuchungen auf der virologischen Untersuchung von Proben tot aufgefundener Tiere oder von krank erlegten/auffälligen Wildschweinen. Zur Früherkennung von KSP-Infektionen mit subklinischem/chronischem Verlauf untersucht das LGL im Rahmen des KSP-Monitorings Proben von gesund erlegten Wildschweinen serologisch.

Die KSP-Monitoring-Untersuchungen sind nach den Maßgaben der SchwPestMonV durch einen Stichprobenplan geregelt, welcher für Wildschweine die räumliche und zeitliche Verteilung der 3620 mindestens zu untersuchenden Proben über die bayerischen Landkreise hinweg festlegt. Das LGL untersuchte in den Jahren 2021 und 2022 insgesamt 4127 bzw. 5183 Seren und Körperflüssigkeiten von gesund erlegten Tieren. Wie in den Vorjahren wurden in keiner der Proben Antikörper gegen das Virus der Klassischen Schweinepest (KSPV) detektiert. Bei Hausschweinen wird durch die SchwPestMonV für Bayern eine Stichprobe von 1719 Proben vorgegeben. Das LGL untersuchte in den Jahren 2021 und 2022 insgesamt 2093 bzw. 1691 Seren von Tieren. Auch hier wurden in keiner Probe Antikörper gegen das KSPV nachgewiesen.
Das LGL untersuchte zudem Proben von Fallwild, d. h. von tot aufgefundenen Wildschweinen, sowie von auffälligen/krank erlegten Tieren nach SchwPestMonV virologisch auf KSP- und ASP-Virusgenom. In den Jahren 2021 bzw. 2022 wurde in keiner der 293 bzw. 190 virologisch untersuchten Proben Genom der Erreger der KSP und der ASP nachgewiesen.
Darüber hinaus untersucht das LGL auch außerhalb des aufgeführten ASP-Monitorings Proben von gesund erlegten Wildschweinen virologisch auf eine ASP-Infektion. Vor allem in den Landkreisen an der bayerischen Landesgrenze zu Sachsen wurden seit Oktober 2021 sämtliche erlegten Wildschweine auf den Erreger der ASP untersucht. In keiner der insgesamt 3334 (2021) bzw. 8490 (2022) untersuchten Proben wies das LGL ASP-Virusgenom nach. Aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens in der Schwarzwildpopulation in den bereits betroffenen Gebieten bleibt die Gefahr eines ASP-Eintrags nach Bayern aber nach wie vor hoch.

Aujeszkysche Krankheit

Das LGL untersuchte auch in den Jahren 2021 und 2022 die überwiegende Anzahl der eingörper gegen den Erreger der Aujeszkyschen Krankheit. Wie in den Jahren zuvor zeigteesandten Proben von gesund erlegten Wildschweinen zusätzlich serologisch auf Antik sich, dass im bayernweiten Durchschnitt ca. 10 bis 11 % der Wildschweine Antikörper gegen dieses Virus aufweisen. Die Aujeszkysche Krankheit kann vom Wildschwein auf Hausschweine, Rinder oder auch Hunde übertragen werden. Die Untersuchungen des LGL zeigen, dass dies gerade für Jagdhunde, die in direkten Kontakt mit infiziertem Schwarzwild kommen, nach wie vor ein hohes Risiko darstellt.

Untersuchungen zur Überwachung der Aviären Influenza bei Haus- und Wildvögeln

Hausgeflügel-Monitoring

Das LGL untersuchte in den Jahren 2021 und 2022 im Rahmen des serologischen Hausgeflügel-Monitorings insgesamt 1738 Blutproben von gesunden Hühnern, Puten, Enten, Gänsen und auch Vögeln aus sonstigen Haltungen auf das Vorhandensein von Antikörpern gegen das aviäre Influenzavirus (AIV). In insgesamt 55 Proben aus 9 Betrieben wies das LGL Antikörper gegen das AIV nach. Daraufhin eingeleitete virologische Nachuntersuchungen ergaben keinerlei Hinweise auf vorangegangene Ausbruchsgeschehen.
Zusätzlich zu diesem serologischen Monitoring untersuchte das LGL auch Proben von erkrankten, gehaltenen Vögeln oder solchen, die im Rahmen von epidemiologischen Nachforschungen beprobt wurden, virologisch auf das Vorhandensein von AIV. In insgesamt 83 der in diesem Zusammenhang untersuchten Proben wies das LGL AIV-Genom nach. Im Jahr 2021 wurde in 45 der 55 positiven Proben der Subtyp H5N8 nachgewiesen; in 9 Proben detektierte das LGL den Subtyp H5N1 und in einer Probe den Subtyp H5N5. Alle 55 Proben wurden vom nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) als hochpathogen eingestuft. 2022 wurde der Subtyp H5N8 nicht mehr nachgewiesen, stattdessen ergaben Subtypisierungs-Untersuchungen der 28 positiven Proben in 25 Fällen HPAIV vom Subtyp H5N1; in drei Proben lag der Subtyp H4N2 vor.

Wildvogel-Monitoring

Um im aktiven Monitoring über Proben gesund erlegter Tiere einen Überblick über die im Wild-Wassergeflügel zirkulierenden AIV zu erhalten, untersuchte das LGL in den Jahren 2021 und 2022 Proben von 231 bzw. 257 Tieren und wies in insgesamt 29 Fällen eine AIV-Infektion nach. Sechs der Virusgenome wurden vom LGL als Subtyp H5 diagnostiziert. Die Proben wurden an das nationale Referenzlabor am FLI weitergeleitet. Ein Genom wurde als HPAIV H5N1 charakterisiert; zwei Genome wurden als NPAIV H5N2 bestätigt, drei als NPAIV H5N3.
Das LGL untersuchte außerdem im Rahmen des passiven Monitorings 822 (2021) sowie 341 (2022) verendet aufgefundene Wildvögel. In insgesamt 134 Fällen wies das LGL eine AIV-Infektion nach. 68 (2021) und 27 (2022) Proben wurden zur Bestätigung und Subtypisierung an das FLI weitergeleitet, in 65 bzw. 25 Fällen wurden als Erreger HPAIV vom Subtyp H5 bestätigt.

Tuberkulose-Überwachung bei Rotwild im bayerischen Alpenraum

Seit Beginn des Monitorings im Jahr 2011 untersuchte das LGL knapp 8.000 Proben aus dem bayerischen Alpenraum. In der Jagdsaison 2020/21 umfasste das Monitoring zur Untersuchung auf Tuberkulose beim Rotwild 468 Tiere. Es wurden vier Fälle einer Mycobacterium caprae Infektion diagnostiziert. Davon stammten drei aus dem Landkreis Oberallgäu und ein Fall aus dem Landkreis Weilheim-Schongau. In der Jagdsaison 2021/22 wurden 473 Untersuchungen durchgeführt. Es wurde ein Fall von M. caprae im Landkreis Oberallgäu festgestellt.