Aviäre Influenza (AI) (Geflügelpest):
Monitoringuntersuchungen 2018 bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln

Hintergrund

Wildvögel dienen als Reservoirwirte für Aviäre Influenza-A-Viren (AIV). AIV treten in einer Vielzahl von unterschiedlichen Subtypen auf, die sich auch in ihren Eigenschaften, wie zum Beispiel der Pathogenität, wesentlich voneinander unterscheiden. Infektionen mit hochpathogenen Virusstämmen (HPAIV) der Subtypen H5 oder H7 werden bei gehaltenen Vögeln als „Geflügelpest“ bezeichnet und sind sowohl bei gehaltenen Vögeln als auch bei Wildvögeln anzeigepflichtig. Eine Einschleppung dieser Viren in Geflügelbestände, zum Beispiel über infizierte Wildvögel, ist jederzeit möglich und muss frühzeitig erkannt werden, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern und um das Risiko genetischer Veränderungen der Viren zu minimieren. Das Programm der Bundesrepublik Deutschland zur Überwachung von Geflügel und Wildvögeln auf Aviäre Influenza sieht daher sowohl ein Screening der Hausgeflügelpopulationen als auch der Wildvogelpopulation vor.

Hausgeflügel-Monitoring

Das LGL untersucht mit entsprechender Symptomatik erkrankte Vögel virologisch auf AIV -Infektionen, um eine akute Einschleppung der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände schnell festzustellen. Um aber auch eine klinisch unbemerkte Zirkulation von niedrigpathogenen Virusstämmen (NPAIV) der Subtypen H5 und H7 zu erkennen, testete das LGL im Jahr 2018 im Rahmen des serologischen Hausgeflügel-Monitorings 1.162 Blutproben von gesunden Hühnern, Puten, Enten, Gänsen und Vögeln aus sonstigen Haltungen auf das Vorhandensein von AIV-Antikörpern. In acht Seren wies das LGL entsprechende Antikörper nach. Über weitere differenzierende Untersuchungen zeigte das LGL jedoch in allen Fällen klar, dass es sich weder um Antikörper gegen H5- noch gegen H7-Subtypen handelte. Die Zirkulation von AIV der Subtypen H5 oder H7 in diesen Beständen schloss das LGL daher mit diesen Untersuchungen aus.

Wildvogelmonitoring

Für das Wildvogel-Monitoring werden entweder Proben von gesund erlegten Tieren (aktives Monitoring) oder von klinisch auffälligen oder tot aufgefundenen Wildvögeln (passives Monitoring) untersucht. Das aktive Monitoring ist wichtig, um einen Überblick über die im Reservoirwirt Wild-Wassergeflügel zirkulierenden NPAIV zu erhalten. Im Jahr 2018 untersuchte das LGL 364 Tiere im Rahmen des aktiven Monitorings und wies in 18 Fällen eine AIV-Infektion nach. Eines der Virusgenome diagnostizierte das LGL als Subtyp H5; das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) charakterisierte es als NPAIV H5N2. Im gesamten Jahr 2018 untersuchte das LGL weitere 119 Wildvögel im passiven Monitoring. Diese Untersuchungen sind von Bedeutung, um Infektionen mit HPAIV möglichst schnell festzustellen. In einer im Januar untersuchten Probe wurde auch tatsächlich der hochpathogene Subtyp H5N6 nachgewiesen. Im weiteren Verlauf des Jahres diagnostizierte das LGL aber keinen weiteren Fall einer HPAIV-Infektion beim Wildvogel, sodass auch die Gefahr eines Eintrages in die Hausgeflügelbestände im Jahr 2018 als relativ gering eingeordnet werden konnte.

 

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