Diätetische Lebensmittel – Untersuchungsergebnisse 2010 - 2012

Untersuchungsergebnisse 2010 - 2012
Jahr Probenzahl Beanstandungen in %
2010 151 6,7
2011 115 17,4
2012 119 1,7

Zusammensetzung und Kennzeichnung

In den Jahren 2010, 2011 und 2012 wurden insgesamt 385 diätetische Lebensmittel untersucht. „Diätetische Lebensmittel“ ist der Überbegriff für sehr verschiedene Kategorien spezieller Lebensmittel. Hierzu gehören beispielweise

  • Lebensmitteln für Personen, die sich in besonderen physiologischen Umständen befinden (z.B. Schwangere, Stillende)
  • Lebensmittel für intensive Muskelanstrengung, vor allem für Sportler
  • Lebensmittel für kalorienarme Ernährung zur Gewichtverringerung
  • Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diäten):
    • Vollständig bilanzierte Diäten, die als einzige Nahrungsquelle verwendet werden, wie Sondennahrung oder milchfreie Spezialnahrung für Säuglinge
    • Ergänzende bilanzierte Diäten, die sich nicht als einzige Nahrungsquelle eignen, aber besonderen Ernährungserfordernissen bestimmter Personen entsprechen. Beispiele für diese Kategorie sind „ergänzende bilanzierte Diäten zur Behandlung von fortgeschrittener Makuladegeneration oder zur Behandlung von Phenylketonurie oder arthrotischer Gelenkveränderungen“.

Die Überprüfung der Zusammensetzung diätetischer Lebensmittel ergab in einigen Fällen Abweichungen einzelner Inhaltsstoffe von den auf dem Etikett deklarierten Werten, was zu Beanstandungen führte. Hinsichtlich der Kennzeichnung wurden beispielsweise Mängel in der Nährwertkennzeichnung, fehlender Pflichtangaben oder schlechter Lesbarkeit beanstandet.

Eine Probe Sportlernahrung wurde wegen ihres Synephringehaltes als nicht sicher beurteilt. Synephrin ist ein Pflanzeninhaltsstoff, der unter anderem in der Bitterorange (Citrus aurantium) vorkommt und auf das Herz-Kreislaufsystem wirkt. Insbesondere die gleichzeitige Aufnahme von Synephrin und Koffein kann zur Erhöhung der Herzfrequenz, möglicherweise in Verbindung mit Herzrhythmusstörungen, und zur Erhöhung des Blutdrucks führen. Weitere Wirkungsverstärkungen durch andere in Extrakten der Bitterorange vorkommende Inhaltsstoffe sind bekannt.

Eine Reihe Lebensmittel für kalorienarme Ernährung wurden auf ihre Schwermetallgehalte und stichpunktartig auf ihren mikrobiologischen Status überprüft. Hier wurden keine Beanstandungen ausgesprochen.

Besonderheiten bei bilanzierten Diäten

Wirksamkeitsnachweis

Gemäß § 14b Abs. 1 DiätV hat die Herstellung von bilanzierte Diäten auf vernünftigen medizinischen und diätetischen Grundsätzen zu beruhen. Bilanzierte Diäten müssen sich gemäß den Anweisungen des Herstellers sicher und nutzbringend verwenden lassen und wirksam sein in dem Sinne, dass sie den besonderen Ernährungserfordernissen der Personen, für die sie bestimmt sind, entsprechen. Bilanzierte Diäten werden nach § 4a Abs. 1 DiätV angezeigt, ein Prüfauftrag ist mit diesem Anzeigeverfahren jedoch nicht verbunden. Inverkehrbringer und Hersteller von bilanzierten Diäten sind für die Einhaltung lebensmittel-rechtlicher Vorschriften selbst verantwortlich: Ein Nachweis der Wirksamkeit ist Voraus-setzung dafür, dass ein Lebensmittel als bilanzierte Diät in den Verkehr gebracht werden darf. Das LGL prüft bei ergänzenden bilanzierten Diäten die Wirksamkeit anhand der vorgelegten Studien und eigener Recherchen. Solche Bewertungen sind in der Regel sehr aufwändig.

Bei einigen ergänzenden bilanzierten Diäten konnte anhand der vorgelegten Studien die Wirksamkeit nicht ausreichend belegt werden. Solche Produkte sind nicht verkehrsfähig und wurden beanstandet.

Ärztliche Aufsicht

Nach § 14b Abs. 1 DiätV dürfen bilanzierte Diäten nur unter ärztlicher Aufsicht verwendet werden. Daher ist in der Kennzeichnung von bilanzierten Diäten der als „wichtig“ hervorzu-hebende Hinweis, dass das Lebensmittel unter ärztlicher Aufsicht verwendet werden muss, anzubringen (§ 21 Abs. 2 Nr.7 DiätV). Auf den vorgelegten bilanzierten Diäten waren die geforderten Hinweise enthalten.

Da bilanzierte Diäten als Lebensmittel frei verkäuflich sind und dies vom Gesetzgeber so gewollt ist, richtet sich diese Vorschrift an den Verbraucher bzw. Patienten selbst, der eigenverantwortlich den Arzt einbeziehen muss, um diese Präparate in den Therapien zu berücksichtigen.

Untersuchungsergebnisse 2010 - 2012 als Säulendiagramm

Untersuchungsergebnisse 2010 - 2012 als Säulendiagramm

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