„Kinderlebensmittel“ auf dem Prüfstand – Untersuchungsergebnisse 2019

Anlass und Hintergründe der Untersuchungen

Auf dem Markt werden immer mehr Lebensmittel angeboten, die durch ihre Aufmachung speziell Kinder ansprechen sollen. Die Verpackungen sind sehr bunt, tragen Abbildungen von bei Kindern beliebten Figuren, haben oft die Form von Tieren oder Fabelwesen oder enthalten Beigaben wie Sticker oder Sammelbilder. Viele Eltern kaufen solche Lebensmittel gerne, weil sie überzeugt sind, dass diese Produkte aufgrund der ausgelobten Inhaltsstoffe auf die speziellen Bedürfnisse des Nachwuchses zugeschnitten und gesund sind.

Eine allgemein verbindliche, lebensmittelrechtliche Definition für „Kinderlebensmittel“ gibt es derzeit weder auf EU-Ebene noch in der nationalen Gesetzgebung. Diese auf Kinder ausgerichteten Lebensmittel fallen unter das allgemeine Lebensmittelrecht. Nur Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder bis zu einem Lebensalter von drei Jahren, also Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung, Getreidebeikost und andere Beikost, sind in speziellen gesetzlichen Vorschriften geregelt.

Die EU-Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln (Health-Claims-Verordnung) legt Regelungen für Aussagen, die auf die Entwicklung und Gesundheit von Kindern Bezug nehmen, fest. Derzeit sind zwölf solcher Kinder-Claims zugelassen. Dabei geht es um Angaben über die Entwicklung und Gesundheit von Kindern für Nährstoffe wie essentielle Fettsäuren sowie für Vitamin D, Calcium, Phosphor, Eisen, Jod und Proteine. In Bezug auf gesundheitsbezogene Angaben gilt ein Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt. Das bedeutet, gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel sind grundsätzlich verboten, wenn sie nicht nach der Health-Claims-Verordnung zugelassen und in die Liste der zulässigen gesundheitsbezogenen Angaben aufgenommen wurden. Anforderungen an die Zusammensetzung der beworbenen Lebensmittel, zum Beispiel bei Angabe von Nährwertprofilen bezüglich des Gehalts an Zucker, Fett oder Salz, sind noch nicht festgelegt.

Im Allgemeinen werden unter Kinderlebensmitteln solche Produkte verstanden, deren Bewerbung sich speziell an Kinder richtet. Als typische Erkennungsmerkmale von Kinderlebensmitteln werden in der Literatur (Düren & Kersting 2003) allgemein genannt:

  • Auslobung zum Beispiel „für Kinder“, „für Kids“ etc.
  • Kinder ansprechende Aufmachung und Gestaltung der Produkte, wie zum Beispiel Darstellung von Tieren oder Comicfiguren, Verwendung spezieller Formen wie Dinosaurier oder Geister
  • Beigaben, z.B. Spielfiguren, Sammelbilder, Aufkleber
  • kindgerechte Portionierung
  • in der Regel für Kinder ab drei Jahren vorgesehen bzw. ausgelobt.

Im Rahmen eines Untersuchungsschwerpunktprogramms am LGL sollte das im Handel angebotene Spektrum an sogenannten „Kinderlebensmitteln“ erfasst und im Hinblick auf die Aufmachung und Zusammensetzung (z.B. Nährstoffanreicherungen) untersucht werden.

Ziel der Untersuchungen

Das LGL ist insbesondere folgenden Fragestellungen nachgegangen:

  • Welche Produkte gibt es auf dem Markt?
  • Durch welche Aufmachung sollen Kinder angesprochen werden?
  • Wie hoch sind ihre Nährstoffgehalte, insbesondere auch im Vergleich zum gewöhnlichen Produkt?
  • Sind die deklarierten Nährwertangaben korrekt? Stimmen die angegebenen Mengen von Vitaminen und Mineralstoffen?
  • Wie verhalten sich die empfohlenen Portionsgrößen zur jeweils wissenschaftlich empfohlenen täglichen Nährstoffzufuhr?
  • Stimmen besonders hervorgehobene Angaben wie „glutenfrei“, „frei von …“?
  • Welche gesundheitsbezogenen Angaben werden verwendet? Sind diese für die vorliegenden Produkte zugelassen?

Planung und Durchführung der Untersuchungen

Das LGL hat für das Untersuchungsprogramm gezielt Produkte, die für Kinder ausgelobt wurden, zur Untersuchung angefordert. Die Produkte sollten mindestens eines der oben genannten Erkennungsmerkmale für Kinder erfüllen. Die Auswahl und Entnahme der einzelnen Produkte erfolgte vor Ort im Einzelhandel verpackt und als lose Ware, bei Nahrungsergänzungsmittel auch durch Internetbestellung. Lose abgegebene Ware, beispielsweise Backwaren wie „Amerikaner“, stufte das LGL dann als Kinderlebensmittel ein, wenn sie eine kinderansprechende Aufmachung oder Verzierungen aufwiesen. Bei der Probennahme zeigte sich, dass bei manchen Produktgruppen, z.B. bei kakaohaltigen Getränkepulvern oder bei Wurstwaren, das auf dem Markt vorgefundene Produktangebot auf wenige Hersteller begrenzt ist. In diesen Fällen wurden unterschiedliche Chargen der Produkte dieser Hersteller untersucht.

Kekse in Form von Kühen, Pferden und anderen Tieren

Es ist davon auszugehen, dass die im Rahmen des Schwerpunktprogrammes untersuchten Produkte nicht den gesamten Kinderlebensmittelmarkt in Deutschland abdecken.

Bei den vorgelegten Kinderlebensmitteln hat das LGL die Kennzeichnung sowie die jeweils wesentlichen Inhaltsstoffe wie Zucker, Fett und Kochsalz analysiert. Zudem wurde geprüft, welche Produkte mit einem Vitamin- und/oder Mineralstoffzusatz ausgelobt waren und ob die zugesetzten Mengen korrekt angegebenen waren. Produkte mit einer „frei von“-Deklaration“ (clean labeling), wurden in der Regel in Bezug auf den als fehlend ausgelobten Bestandteil (z.B. auf das Allergen oder einen zusätzlichen Zuckerzusatz) untersucht.

Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die zur Untersuchung vorgelegten Produktgruppen und Produkte, die untersuchte Probenanzahl aus den Produktgruppen sowie über die jeweils vom LGL durchgeführten Untersuchungen.

Produktgruppen Untergruppen Anzahl Proben Untersuchte Parameter  
Zucker Fett Salz Säure Vitamine Mineral-stoffe Rück-stände Kenn-zeichnung
Zuckerwaren
Bonbons,
Kaubonbons, Fruchtgummis, Brausekomprimate, Kaugummis

31 x       x   x
Kakaohaltige Getränkepulver 18 x       x   x
Getränke
Fruchtsaft,
Mehrfruchtsaft, Fruchtsaftgetränk, Früchtetee
59 x     x* x   x
Getreideerzeugnisse
Müslis, Frühstückscerealien, Getreideriegel
42 x       x   x
Fleisch- und Wursterzeugnisse
Brühwurst,
Kochwurst,
Rohwurst,
paniertes Geflügelfleisch-erzeugnis
36   x x   x   x
Milcherzeugnisse, Desserts,
Speiseeis
Pudding,
Joghurt, Frischkäse-zubereitung,
Speiseeis
25 x x x   x   x
Backwaren
Kekse
11 x x x   x   x
Muffins, Donuts, Amerikaner 31 x x x       x
Obsterzeugnisse          Quetschobst (Quetschies) 11 x     x** x x x
Kartoffelerzeugnisse
Kartoffelknabberprodukte, Kartoffelchips
10   x x       x
Nahrungsergänzungsmittel Multivitamin- und Mineralstoffpräparate 18     x   x   x

*Citronensäure, **Ascorbinsäure

Tabelle 1: Übersicht über die vorgelegten Produkte, Anzahl der Proben und die jeweiligen Untersuchungsziele.

Untersuchungsergebnisse

Produktangebot

Das LGL hat insgesamt 292 Kinderlebensmittel untersucht, die sich neun Produktgruppen zuordnen lassen. Die meisten Proben stammten aus den Produktgruppen Getränke, Zuckerwaren, Backwaren, Getreideerzeugnisse und Wurstwaren (siehe Tabelle 1). Bei Fleisch- und Wurstwaren, kakaohaltigen Getränkepulvern sowie Milchprodukten und Desserts war die Produktpalette relativ schmal und beschränkte sich auf wenige Hersteller. Obsterzeugnisse für Kinder wurden vorwiegend als sogenanntes „Quetschobst“ (weiche Kunststoffbeutel mit Mischungen aus Fruchtmus) angeboten. Darunter waren auch mehrere Produkte, die für Kinder ab 1 Jahr ausgelobt waren. Fast die Hälfte der Produkte Quetschobst wurde als Bio-Ware angeboten. Bei den vorgelegten Backwaren handelte es sich überwiegend um lose Ware mit besonders ansprechender Verzierung für Kinder.

Besondere Aufmachung für Kinder

Die besondere Aufmachung der untersuchten Produkte reichte von Kinder ansprechenden Werbeaussagen, auffälligen Verpackungen bis hin zu speziellen Formungen der Lebensmittel sowie Beigaben wie z. B. Aufkleber oder Sticker. Beispielsweise trugen die Getreideerzeugnisse auf der Verpackung bildliche Darstellungen von Tieren oder Comic-Figuren. Auch die textlichen Ausführungen waren durch Formulierungen wie „Kinder-Müsli“, „extra für Kinder“, „Super Kids“, „ab 1 Jahr“ auf den Verzehr durch Kinder ausgerichtet. Bei den Keksen wurden die Produkte als „Kinderkekse“ bezeichnet oder warben mit Tiernamen und Tierdarstellungen wie z.B. von Zootieren oder Drachen. Um Kartoffelsnacks für Kinder attraktiv zu gestalten, wurden sie oft in Form von Tierfiguren angeboten und mit lustigen Figuren oder Sprüchen auf der Verpackung beworben. Auch die gewählten Produktnamen waren häufig auf Kinder ausgerichtet („Kindermüsli“, „Knusperbär“ oder „Früchtefreund“). Bei drei Fleischerzeugnissen sollten Wurst in Bärchenform oder Geflügelfleischerzeugnisse in Dinosaurierform zum Kauf anreizen. Wurstscheiben, in die mit Hilfe von Farbstoffen oder färbenden Zutaten Bilder (z.B. Bärchen oder Traktor) eingefärbt waren, sollten das Interesse von Kindern wecken. Bei drei Produkten waren die Verpackungen in Form beispielsweise eines Bärchens gestaltet.

Überprüfung der Nährwertangaben für Zucker, Fett und Salz

Eine ausgewogene Ernährung spielt eine entscheidende Rolle für die Kindergesundheit. Zu viel Fett, Zucker und Salz im Essen können ernährungsbedingte Krankheiten auslösen. Das LGL hat daher die Gehalte dieser Nährstoffe untersucht und sie mit den entsprechenden Gehalten in nicht speziell für Kinder ausgelobten Lebensmitteln verglichen. Beispielsweise wurde Quetschobst mit normalen Obstmus aus dem Glas sowie Wursterzeugnisse mit Produkten ähnlicher Zusammensetzung verglichen.

Produktgruppen  
Untergruppen
Untersuchungsparameter
  Zuckergehalt in g/100 g
bzw. g/100 ml
Fettgehalt in g/100 g Kochsalzgehalt in g/100 g
Zuckerwaren
Bonbons,
Kaubonbons,
Fruchtgummis,
Brausekomprimate,
Kaugummis
39 bis 86 k. P. k. P.
Kakaohaltige
Getränkepulver
55 bis 79 k. P. k. P.
Getränke
Fruchtsaft,
Mehrfruchtsaft,
Fruchtsaftgetränk,
Früchtetee
6 bis 9 k. P. k. P.
Getreideerzeugnisse
Müslis, Frühstücks-
cerealien
  1 bis 29
k. P. k. P.
Getreideriegel 27 bis 50 k. P. k. P.
Fleisch- und
Wursterzeugnisse
Brühwurst,
Kochwurst,
Rohwurst,
paniertes Geflügelfleisch-
erzeugnis
k. P. 11 bis 34 1,0 bis 4,6
Milcherzeugnisse
Desserts, Speiseeis
Pudding, Joghurt, Frischkäsezubereitung,
Speiseeis
9 bis 23 2 bis 6 0,08 bis 0,16
Backwaren, Kekse
Kekse
  15 bis 25 10 bis 25 0,25 bis 1,5
Muffins, Donuts,
Amerikaner
8 bis 32    
Kartoffelerzeugnisse Kartoffelknabberprodukte, Kartoffelchips k. P. 14 bis 34 1,8 bis 3,3
Obsterzeugnisse   
Quetschobst (Quetschies)
6 bis 13 k. P. k. P.

Tabelle 2: Übersicht über die untersuchten Produktgruppen, sowie über die ermittelten Gehalte an Zucker, Fett und Kochsalz.

Die ermittelten Gehalte an Fett, Zucker und Salz stimmten in der Regel mit den Nährwertangaben auf den Verpackungen überein. Bei einer Probe Quetschies war der deklarierte Zuckergehalt deutlich höher als der analytisch bestimmte Wert. Bei einer Probe Brühwurst lag der ermittelte Kochsalzgehalt deutlich über dem deklarierten Wert. Entsprechend kam es zu einer Beanstandung der Kennzeichnung.

Bemerkenswert ist, dass die untersuchten Kinderlebensmittel in der Regel genauso viel Zucker, Fett und Salz enthielten wie die entsprechenden Produkte, die nicht speziell für Kinder angeboten werden. Aus den ermittelten Nährstoffgehalten lässt sich kein erkennbarer Mehrwert von Kinderlebensmitteln im Vergleich zu „normalen“ Produkten ableiten. Teilweise sind Kinderlebensmittel teurer als die vergleichbaren „normalen“ Produkte. Beispielsweise kosten 100 g Quetschobst 0,40 bis 1,10 €. Obstmuse aus dem Glas gibt es bereits ab 0,20 €/100 g zu kaufen. Bei den Fleischerzeugnissen für Kinder lässt sich beim Preis im Vergleich mit normalen hochwertigen Produkten kein nennenswerter Unterschied feststellen.

Süßende Zutaten

Unter den Begriff „Zucker“ fallen alle in Lebensmitteln vorhandenen Monosaccharide (Glucose, Fructose) und Disaccharide (Saccharose, Maltose, Lactose) mit Ausnahme der mehrwertigen Alkohole (siehe LMIV Anhang 1 Nr. 8). Saccharose kann beispielsweise als süßende Zutat in Form von Haushaltszucker (Rübenzucker, Rohrzucker), Glucose und Fructose in Form von Fruchtkonzentraten, Honig oder Glucosesirup eingesetzt werden. Darüber hinaus enthalten viele Lebensmittel von Natur aus Zucker beispielweise Obst. Aufgrund der unterschiedlichen „zuckerenthaltenden süßenden Lebensmittel“ (Apfeldicksaft, Dextrose, Glucosesirup etc.) ist es für den Verbraucher nicht immer einfach, über den Zutatentext „Zucker“ zu erkennen. Die Angabe des Zuckergehaltes auf der Lebensmittelverpackung ist zwar verpflichtend, jedoch ist es für den Verbraucher teilweise aufgrund der verschiedenen Bezeichnungen für die süßenden Zutaten, die zum Zuckergehalt ggf. beitragen, schwierig, sich zurechtzufinden. Sind Lebensmittel mit dem Begriff „ohne Zuckerzusatz“ gekennzeichnet, bedeutet das nicht, dass diese Produkte zuckerfrei sind, sondern, dass bei der Verarbeitung keine Einfachzucker (wie Glukose oder Fructose) oder Zweifachzucker (wie Haushaltszucker) oder süßende Lebensmittel wie Honig oder Dicksäfte zugegeben wurden.

Unter dem Begriff Süßungsmittel werden Süßstoffe und Zuckeraustauschstoffe (Zuckeralkohole) zusammengefasst. Süßungsmittel sind Lebensmittelzusatzstoffe und müssen zugelassen werden und auf dem jeweiligen Produkt eindeutig gekennzeichnet werden. Aktuell sind 19 Süßungsmittel in der EU zugelassen. Ob der Einsatz von Süßungsmittel einen Einfluss auf das Körpergewicht hat bzw. Heißhunger fördern kann, konnten Studien bis jetzt nicht eindeutig belegen. Bestimmte Zuckeraustauschstoffe wie z. B. Sorbit können bei übermäßigen Verzehr abführend wirken. Aus diesem Grund muss auf das Produkt ein Warnhinweis aufgedruckt werden, wenn mehr als 10 % einer dieser Stoffe enthalten ist.

Eine hohe und häufige Zuckerzufuhr kann die Entstehung von Übergewicht und Adipositas sowie mit Übergewicht assoziierte Erkrankungen wie Diabetes mellitus Typ 2 und kardiovaskuläre Erkrankungen und die Entstehung von Karies fördern (WHO und DAG, DDG, DGE: Konsensuspapier 2018).
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO 2015) und die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (Konsensuspapier DAG, DGG, DGE 2018) empfehlen, maximal 10% der empfohlenen Tagesenergiezufuhr durch freie Zucker zu decken. Dieses sollte eine maximale Aufnahme von 50 g Zucker pro Tag für einen Erwachsenen nicht überschreiten. In Deutschland liegt die durchschnittliche tägliche Zufuhr jedoch deutlich darüber. Im Rahmen der Nationalen Verzehrsstudie II (2005-2007) wurde ein durch freie Zucker gedeckter Anteil der Tagesenergiezufuhr von 13-14 %, bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen sogar von 17-18 % ermittelt. Dem Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages zufolge betrug der durchschnittliche tägliche Zuckerkonsum im Jahr 2016 100 g, bei Jugendlichen und jüngeren Erwachsenen sogar 150-200 g.

Das Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft hat sich mit der Ende 2018 beschlossenen Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie (NRI) das Ziel gesetzt, bis Ende 2025 eine schrittweise Reduktion der Gesamtsüße von Lebensmitteln zu erreichen (geplante Zuckerreduktion von 20 % in Frühstückscerealien für Kinder bzw. 15 % in gesüßten Kinder-Milchprodukten, in Erfrischungsgetränken und in fruchthaltigen Getränken mit Zuckerzusatz). Ein Bestandteil der NRI ist ein Produktmonitoring, um die Fortschritte zu dokumentieren. Die Durchführung obliegt dem MRI (Max-Rubner-Institut).

Die im Rahmen des hier vorgestellten Schwerpunktprogramms untersuchten Erzeugnisse enthielten neben Saccharose („Haushaltszucker“) teilweise auch andere süßende Zutaten wie Traubenzucker, Glucosesirup oder Honig. In nachfolgender Tabelle sind die in den verschiedenen Produktgruppen zugesetzten süßenden Zutaten sowie die auf dem jeweiligen Kennzeichnungsmaterial angebrachten Auslobungen zusammengestellt.

Viele Produkte, beispielsweise Getreideriegel, wiesen Auslobungen wie „ohne Zuckerzusatz“, „ungesüßt“, „enthält von Natur aus Zucker“ auf. Analytisch bestimmt wurden die Gehalte an Zucker (Saccharose, Glucose, Fructose, Maltose). Die eingesetzten süßenden Zutaten wurden anhand des Zutatenverzeichnisses ermittelt.

Produktgruppe eingesetzte
süßende Zutaten
Auslobungen, nährwertbezogene Angaben
Zuckerwaren Saccharose, Glucosesirup, Zuckeralkohole, Süßungsmittel< „zuckerfrei“, „30% weniger Zucker“
Kakaohaltige Getränkepulver Saccharose, Glucose, Rohrohrzucker, Kokosblütenzucker „mit Traubenzucker“
Getränke Saccharose, fruchteigener Zucker, Süßungsmittel „nur fruchteigener Zucker“, „ohne Zuckerzusatz“, „fertig gesüßt“, „kein Nachsüßen erforderlich“, „ohne Zusatz von Zucker & Süßungsmittel“
Müslis/Cerealien Saccharose, Glucosesirup, Fructose, fruchteigener Zucker (Trockenfrüchte) „ohne Zuckerzusatz“, „ungesüßt“
Getreideriegel Fruchsaftkonzentrate „ohne Zuckerzusatz“, „Süße nur aus Früchten“
Milcherzeug-nisse/Desserts Saccharose, Glukose, Fructose; Süßungsmittel k.A.
Kekse Saccharose, z.T. auch Honig oder Apfeldicksaft k.A.
Backwaren Saccharose k. A.
Quetschobst Saccharose, Glukose, Fruktose, Apfelsaft, Traubensaft „ohne Zuckerzusatz“

Tabelle 3: Übersicht eingesetzter süßender Zutaten und Auslobungen.

Getreideerzeugnisse/Backwaren

„Selbst wenn "Zucker" nicht in der Zutatenliste aufgeführt ist, können die Produkte hohe Mengen an Zucker enthalten: Auch Glukosesirup, Fruktose, Süßmolkenpulver, Fruchtsaft oder andere süßende Zutaten wie Honig oder Trockenobst tragen zum Zuckergehalt in Lebensmitteln bei. Die Vielzahl der Bezeichnungen für süßende Zutaten macht die Orientierung über den Zuckergehalt schwer. Botschaften wie "weniger süß", "Süße nur aus Früchten" oder "natursüß" sagen nichts über den wahren Zuckergehalt aus und können in die Irre führen“ (Verbraucherzentrale Oktober 2020).

In fast allen untersuchten Getreideriegeln waren auch Früchte und Fruchtkonzentrate verarbeitet worden, und nur wenige enthielten ausschließlich Getreideflocken. Das spiegelt sich auch im Gesamt-Zuckergehalt wieder, der sich bei den hier untersuchten Getreideerzeugnissen deutlich voneinander unterschied. Müsli- und Frühstückscerealien für Kinder wiesen einen Zuckergehalt von 1,1 bis 27 g/100 g auf, bei den Getreide-Früchte-Riegeln lag der Zuckergehalt bei 30 bis .. 48,7 g/100 g. Den höchsten Zuckergehalt von nahezu 50 g/100 g wies ein „weicher Früchte-Riegel 25 g Packungsgewicht“ für Kinder ab 1 Jahr auf. Alleine mit dem Verzehr eines solchen Fruchtriegels wäre die von der WHO empfohlene tägliche maximale Aufnahme von Zucker zu 25 % erreicht. Die Verpackung enthielt einen Hinweis, dass die eingesetzten Zutaten „von Natur aus Zucker“ enthalten. Der Zutatenliste zufolge enthielt dieses Erzeugnis neben Bananenflocken auch Saftkonzentrate (Apfelsaftkonzentrat, Traubensaftkonzentrat und Bananensaftkonzentrat), die zu dem sehr hohen Gesamt-Zuckergehalt beitrugen.

Der Zuckergehalt in den „Kinder-Lebensmitteln“ dieser Gruppe lag damit häufig im gleichen Bereich wie der von herkömmlichen Erzeugnissen. Bemerkenswert ist, dass gerade die für Kinder ausgelobten Produkte mit einem hohen Anteil an Fruchtzusätzen relativ hohe Zuckergehalte aufwiesen, obwohl sie durch ihren Fruchtanteil dem Verbraucher eigentlich einen „gesunden“ Eindruck vermitteln sollten. Bei den Müslis und Frühstückscerealien fiel auf, dass gerade bei den Produkten mit den höchsten Zuckergehalten auch die größte Vielfalt an Vitamin- und Mineralstoffgehalten ausgelobt wurde.

Die untersuchten Kekse waren zumeist mit Saccharose gesüßt. Drei Proben wiesen höhere Gehalte an Fructose und Glucose auf, was auf die Verwendung von Apfeldicksaft und Honig hindeutet, die als süßende Zutaten auch auf der Verpackung deklariert waren.

Zuckerwaren

Zuckerwaren wie Bonbons, Fruchtgummis oder Kaugummis enthielten in der Regel gemäß Deklaration Saccharose und häufig auch Glucosesirup als süßende Zutaten. Sieben untersuchte Zuckerwaren waren mit der nährwertbezogenen Angabe „zuckerfrei“ beworben. Die vorgelegten zuckerfreien Kaugummis wiesen zusätzlich gesundheitsbezogene Angaben auf. Diese „zuckerfreien“ Erzeugnisse enthielten keine Saccharose sondern Zuckeralkohole wie Isomalt, Maltit, Sorbit und Xylit. Die Kaugummis enthielten außerdem Süßstoffe wie Steviolglycoside oder Sucralose und Acesulfam K.

Getränke

Die Getränke enthielten nahezu alle Fruchtsaft und wurden vorwiegend als Mehrfruchtsaft, Mehrfruchtnektar oder Fruchtsaftgetränk in den Verkehr gebracht. Auch Mischungen mit Gemüsesaft, vorwiegend aus Karotten, waren darin vertreten. Ein Getränk war nur aus Früchtetee hergestellt. Im Untersuchungsprogramm waren sowohl zucker- als auch süßstoffhaltige Getränke vertreten. Fruchtsaft selbst darf nicht gesüßt werden, enthält aber bereits von Natur aus relativ viele Mono- und Disaccaride. So liegt der natürliche Zuckergehalt von Orangen- und Apfelsaft bei ca. 100 g/l, Traubensaft enthält im Mittel sogar 160 g/l einer Mischung aus Glukose und Fruktose. Forschungen belegen zweifelsfrei die Gefahr einer Zunahme des Körpergewichts bis hin zu Adipositas durch den langfristigen, übermäßigen Verzehr von zuckerhaltigen Getränken. Damit einher können gesundheitliche Risiken wie eine Diabetes Typ 2-Erkrankung, Herzkrankheiten oder Karies gehen (Tahmassebi et al., 2020).

Den Ergebnissen der Nationalen Verzehrsstudie II zufolge, werden von Jugendlichen und jungen Erwachsenen 25 bis 40 % der Getränke in Form von Limonade sowie Fruchtsaft und Fruchtnektar getrunken. Eine ausführliche Übersicht über den Konsum zuckerhaltiger Erfrischungsgetränke bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland bietet Mensink et al. (2018).

Im Allgemeinen bringen diese Getränke unabhängig vom Fruchtgehalt eine hohe Zuckerlast mit sich. So schöpft z.B. eine Strohhalm-Packung Apfelfruchtsaftgetränk (200 ml) mit einem Fruchtgehalt von nur 30 %, aber einem Zuckergehalt von 9 g/100 ml die von der WHO empfohlene Tagesmenge von 50 Gramm Zucker bereits zu 36 % aus.

Kakaohaltige Getränkepulver

In kakaohaltigen Getränkepulvern wurden in der Regel laut Deklaration Saccharose und Glucose als süßende Zutaten festgestellt. Erzeugnisse aus ökologischem Landbau enthielten häufig laut Deklaration Rohrohrzucker. Der durchschnittliche Zuckergehalt aller untersuchten kakaohaltigen Getränkepulver betrug 69,7 g/100 g. Die ermittelten Zuckergehalte entsprachen im Rahmen der Toleranzen den auf der Verpackung angegebenen Nährwerten für Zucker. Unter der Annahme, dass ein Kind täglich eine Tasse Kakaogetränk zu sich nimmt, bei dessen Zubereitung 2-3 Teelöffel kakaohaltiges Getränkepulver verwendet werden, nimmt es 8,7 g Zucker auf. Damit ist die von der WHO empfohlene tägliche Aufnahme freier Zucker bei Kindern allein über den Konsum von kakaohaltigem Getränkepulver zu 35 % ausgeschöpft.

Obsterzeugnisse (Quetschies)

Bei der Produktgruppe der Obsterzeugnisse (Quetschies) wurden sowohl reine Fruchtzubereitungen als auch welche mit verschiedenen Zusätzen, wie z. B. Getreide, Kokosmilch vorgelegt. Sehr häufig war Apfel die Hauptzutat, gefolgt von Birne, Banane und Beeren. Keine der Proben enthielt zugesetzten Zucker. Der relativ hohe Zuckergehalt der Produkte kommt überwiegend durch die enthaltenen Fruchtkomponenten zustande. Teilweise wurde auch Fruchtsaft zugesetzt. Da bei Quetschies die Gefahr des Dauernuckelns besteht, war bei drei Produkten zum Schutz der Zähne ein entsprechender Warnhinweis angebracht. Bei einer Probe wurde zudem sogar der Verzehr mit dem Löffel empfohlen.

Fettgehalt

Fett ist ein wichtiger Energielieferant. Mit Fett kann der Körper lebenswichtige Vitamine aus der Nahrung nutzen. Der DGE zufolge sollte die tägliche Ration an Fett bei Kindern ab vier bis unter 15 Jahren ca. 30 bis 35 % der gesamten Energiezufuhr ausmachen, was bei einer niedrigen körperlichen Aktivität (PAL-Wert 1,4*: Richtwert für die Energiezufuhr 1700 kcal/Tag DGE) für einen Jungen von 4 bis unter 10 Jahren einem Fettbedarf von 510 – 595 kcal/Tag (57 – 64 g Fett /Tag) und bei einer hohen körperlichen Aktivität (PAL (Physical Activity Level)-Wert 1,8*:Richtwert für die Energiezufuhr 2100 kcal/Tag DGE) einen Fettbedarf von 630 - 735 kcal/Tag (68 – 79 g Fett/Tag) entspricht.

Der Fettgehalt der untersuchten Fleisch- und Wursterzeugnisse reichte von 11 bis 34 g/100 g. Die untersuchten Wursterzeugnisse für Kinder, die mit einem Anteil an Geflügelfleisch oder nur aus Geflügelfleisch hergestellt waren, wiesen bis auf eine von 13 Proben niedrigere Fettgehalte auf als vergleichbare Produkte auf der Basis von Schweinefleisch. Auch beispielsweise bei „normaler“ Mortadella oder Fleischwurst mit bzw. ohne Geflügelfleisch lässt sich dies so beobachten.

Fanden sich spezielle Auslobungen wie „30 % weniger Fett als ein vergleichbares Standardprodukt“ oder vergleichbare Angaben auf der Verpackung bei den Wursterzeugnissen für Kinder, so hielten die Produkte die dazu geltenden Bestimmungen ein.

Bei den untersuchten Kartoffelerzeugnissen lag der ermittelte Fettgehalt zwischen14 und 34 g/100 g. Dabei handelte es sich ausschließlich um Figuren wie Bärenköpfe oder Drachen, die aus Kartoffelpulver als Hauptzutat hergestellt wurden. Der Fettgehalt z. B. bei nicht speziell für Kinderausgelobten Kartoffelchips lag im Mittel bei ca. 34 g/100 g; er war nur bei den light Produkten mit ca. 23 g/100 g etwas niedriger. Abhängig von der tatsächlich verzehrten Menge kann der empfohlene Tagesbedarf mit bestimmten Produkten in der Summe überschritten werden.

Salzgehalt

Nach Empfehlung der DGE sollten Kinder im Alter zwischen 4 bis 7 Jahren nicht mehr als 500 mg Natrium pro Tag (entspricht ca. 1,3 g Kochsalz pro Tag) aufnehmen. Diese empfohlene Menge wird bereits beim Verzehr von 55 g der untersuchten Kartoffelerzeugnisse, die einen mittleren Kochsalzgehalt von 2,4 g/100 g aufwiesen, überschritten. Bei einer untersuchten Kindersalami (4,6 g Kochsalz/100 g) genügte bereits der Verzehr von 30 g um die empfohlene Tagesmenge zu überschreiten. Bei dem Verzehr der angegebenen Portionsgröße von 12,5 g wären demnach mehr als 40 % der empfohlenen Tagesmenge erreicht. Kinderdesserts (Portionsgröße 50 g) und Kekse (Richtwert für Süßes ca. 10 % der täglichen Energieaufnahme beispielsweise ca. 30 g/6 Butterkekse 7-10 Jahre BLE 2013 Ernährungskalender für Eltern mit Kindern im Schulalter) wiesen mit Werten von 0,1 g/100 g bzw. 0,5 g/100 g erwartungsgemäß geringere Salzgehalte auf und tragen entsprechend weniger zur täglichen Kochsalzaufnahme bei.

Anreicherung mit Vitaminen und Mineralstoffen

Abgesehen von Kartoffelerzeugnissen und Backwaren für Kinder (Muffins, Donuts) waren laut der Angaben auf den Etiketten insgesamt 27 % der untersuchten Kinderlebensmittel mit Vitaminen und/oder mit Mineralstoffen angereichert. Bei den meisten Produkten stimmten die Angaben auf der Verpackung mit den analytisch bestimmten Werten überein. Bei zwei Zuckerwaren und bei einer Probe Mehrfruchtnektar lagen die ermittelten Vitamin C-Gehalte jedoch deutlich unter den deklarierten Werten. Bei drei Proben kakaohaltigen Getränkepulvern stellte das LGL einen niedrigeren Gehalt an Vitamin B1 (Thiamin) fest als in der Nährwertkennzeichnung angegeben. Das LGL hat die Proben beanstandet und die zuständigen Behörden informiert. Bei den Fleisch- und Wursterzeugnissen erfolgte in drei Fällen aufgrund zu niedriger und bei sechs Proben aufgrund zu hoher Vitamin E- bzw. Folsäure-Gehalte eine Sachverständigenäußerung. Eine Überdosierung von Vitaminen kann in bestimmten Fällen auch zu einer Überversorgung mit bestimmten Mikronährstoffen führen und auch negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben. Verbindliche Höchstmengen für den Zusatz von Mikronährstoffen zu Lebensmitteln gibt es aktuell weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene. Das BfR hat Höchstmengen für die Verwendung von Vitaminen und Mineralstoffen in Lebensmitteln vorgeschlagen (Empfehlungen für Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmittel und angereicherten Lebensmittel BfR 2021).

Nachfolgend sind die Ergebnisse zur Anreicherung bzw. Ergänzung der Ernährung mit Vitaminen und Mineralstoffen inklusive der festgestellten Auslobungen in einer Übersicht zusammengestellt:

>
Produktgruppe Anzahl ausgelobte
zugesetzte Vitamine/ Mineralstoffe
Anzahl/
Art der Beanstandung
Auslobungen
Zuckerwaren 17 Biotin, Pantothensäure, Vitamin B6, Vitamin B12, Vitamin E, Vitamin C Folsäure, Niacin Vitamin C
Unterschreitung (2)
„Fruchtgummi mit Vitaminen“, „Fruchtsaft und Vitamine“, „enthält zusätzlich eine Kombination von Vitaminen“, „gefüllte Kaubonbons mit Vitaminen“, „Vitamine für die Familie“,  „mit Jogurt und 6 Vitaminen“, „mit Biotin“, „mit 5 bzw. 7 Vitaminen“, „mit Vitamin C“, „mit Vitamin E“
Kakaohaltige Getränkepulver 4 Vitamine C, Vitamin E, Niacin, Pantothensäure, Vitamin B1, Vitamin B6, Folsäure
Kalzium
Vitamin B1
 Unterschreitung (3)
„(mit) Vitamin C, Vitamin E, B-Vitamine“
Getränke 5 Vitamin C, Vitamin E
Eisen
Vitamin C
Unterschreitung (1)
„mit Eisen“, „ 5 Vitamine zugesetzt“, „mit 5  Vitaminen und Calcium“
Getreideerzeugnisse 23 Vitamin B1
Eisen, Kalzium
  „reich an Vitamin B1“, „plus Vitamin B1“,“Quelle von Eisen“
Fleisch-/und Wursterzeugnisse 16 Vitamin B1, Niacin, Biotin, Vitamin B6, Folsäure, Pantothensäure, Vitamin E
Kalzium
unzulässige gesundheitsbezogene Aussagen zu Vitaminen (9) „mit Vitaminen und Calcium“
Milcherzeugnisse/ Desserts 2 Vitamin D
Kalzium
   
Kekse 3 Vitamin B1, Vitamin B2, Vitamin B6, Niacin
Kalzium, Eisen
   
Obsterzeugnisse 4 Vitamin C
Eisen
Unzulässige gesundheitsbezogene Angaben (4)

„plus Eisen“
„+ Vitamin C“; „reich an Vitamin C“

Nahrungs-ergänzungs-
mittel
18 Die Produkte enthielten bis zu 13 verschiedene Vitamine und bis zu 10 verschiedene Mineralstoffe deutliche Abweichung  des Folsäure-, Mangan- und Kaliumgehalts (1) „mit Vitamin,-en“,            „mit Mineralstoff,-en“ (Pflichtangaben für NEM)
Tabelle 4: Übersicht der mit Vitaminen und Mineralstoffen angereicherten Kinderlebensmittel mit

Neun Wurstwaren hat das LGL wegen für Kinderprodukte nicht zugelassener gesundheitsbezogener Angaben zur Wirkung von Vitaminen beanstandet. Beispielsweise wurden dabei die zugesetzten Vitamine mit Aussagen wie „tragen zu einer normalen geistigen Leistung“ oder „zur Verringerung von Müdigkeit“ oder „zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei“ beworben. Auch vier Proben Quetschobst wurden wegen nicht erlaubter gesundheitsbezogener Angaben beanstandet. Es wurden Angaben gemacht wie: „Eisen ist wichtig für die Blutbildung und die geistige Entwicklung.“ oder „Vitamin C unterstützt die Abwehrkräfte und ist wichtig für die Eisenaufnahme“. Diese Angaben sind als „andere“ gesundheitsbezogene Angaben zwar zugelassen, gehören jedoch nicht zu den zwölf „Kinder-Claims“, die bei Kinderprodukten verwendet werden dürfen.

Beispiel für gesundheitsbezogene Angaben in einer Kennzeichnung.

Zusatz von Zitronensäure

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stuft in ihrem Bericht "Diet, nutrition and the prevention of chronic diseases" (2003) einen Zusammenhang zwischen dem Trinken von Softdrinks und Fruchtsäften und dem Auftreten von Zahnschmelzerosionen als "wahrscheinlich" ein. Der Verzehr von Lebensmitteln mit einem hohen Gehalt an Zitronensäure kann bewirken, dass der Zahnschmelz angegriffen wird und sich das Risiko von Zahnschäden erhöht (Stellungnahme Nr. 006/2005 des BfR vom 9. Januar 2004). Dabei ist es egal, ob die Zitronensäure natürlicher Bestandteil des Lebensmittels ist oder als Zusatzstoff zugesetzt wird. Man geht davon aus, dass sich das Risiko der Zahnschmelzzerstörung vergrößert, wenn mit der Zitronensäure große Mengen von Zucker verzehrt werden. Der oben genanntzen BfR-Stellungnahme zufolge erlauben es die vorhandenen Daten nicht, „für Süßwaren und Getränke einen konkreten Zitronensäuregehalt festzulegen, der den Zähnen nicht schadet.“

Bei den im Rahmen des Schwerpunktprogramms vorgelegten Getränken wurde daher jeweils auch der Gehalt an Zitronensäure ermittelt. Mit bis zu knapp 6 g/l erhielten die Proben nennenswerte Mengen an Zitronensäure. Zitronensäure ist ohnehin als natürlicher Bestandteil der verwendeten Früchte in den Produkten vorhanden, wird aber in einigen Fällen zusätzlich auch als Säuerungsmittel verwendet.

Rückstände bei Obsterzeugnissen

Die vorgelegten Proben von Quetschies hat das LGL auch auf Rückstände vor allem von Chlorat, Perchlorat und Phosphonsäure überprüft, da bei dieser Produktgruppe derartige Rückstände in der Vergangenheit verstärkt festgestellt wurden. Bei zwei Proben wurde eine Höchstmengenüberschreitung von Phosphonsäure festgestellt.

Die Produkte waren für Kleinkinder ab einem Jahr ausgelobt, so dass hier die strengeren Grenzwerte der Diät-Verordnung (Grenzwert Phosphonsäure in der Diät-VO liegt bei 0,01 mg/kg) einzuhalten sind, die für Kinder bis zu einem Alter von 3 Jahren gelten.

Kennzeichnung, Deklaration „frei von…“ („Clean labels“)

Produkte mit einer frei von“-Deklaration „(clean labeling) wurden stichprobenartig im Hinblick auf die als abwesend benannte Substanz untersucht. Angaben wie „glutenfrei“ und „lactosefrei“ sind eine zusätzliche Information für den Verbraucher, können ihm aber auch eine besondere Qualität suggerieren und einen gesunden Eindruck des Produktes vermitteln.
Nicht deklarierte Allergene waren in keiner der untersuchten Proben nachweisbar.

Nachfolgend sind die vorgefundenen Kennzeichnungen „frei von“ und weitere vorgefundene Auslobungen in einer Übersicht (siehe auch Tabelle 5) zusammengestellt.

Produktgruppe „frei von“ weitere Auslobungen*
Zuckerwaren „glutenfrei“ k. A.
Getränke „glutenfrei“, „von Natur aus glutenfrei“ „ohne künstliche Aromastoffe“, „ohne Vitaminzusätze“, „ohne Konservierungsstoffe“, „ohne Farbstoffe“, „ohne Aromastoffe“, „mild“, „“100% natürlich, „100% Saft“, „reiner Saft & stilles Wasser“
Müslis/Cerealien k. A. „ohne Zusatz von Aromen“, „reich an Ballaststoffen“, „Ballaststoffquelle“
Getreideriegel „frei von Mandel, Erdnuss, Cashew“ „ohne Zusatzstoffe“
Fleisch- und Wurstwaren „glutenfrei“, „lactosefrei“ „ohne Zusatz von Geschmacksverstärkern“, „ohne Farbstoffe“, „ohne Hefeextrakt“, „ohne künstl. Aromen“, „ohne Zusatz von Phosphat und Hefeextrakt“
Kekse „glutenfrei“, „lactosefrei“ „ohne Zusatz von Farb- und Konservierungsstoffen und Geschmacksverstärkern“
Obsterzeugnisse „glutenfrei“ „ohne Zusatzstoffe“, „vegan“, „ohne Zusatz von Aromen“,“ ohne Farbstoffe“, „ohne Konservierungsmittel“
Kartoffel-erzeugnisse „glutenfrei“ „für Vegetarier geeignet“
Nahrungs-ergänzungsmittel „glutenfrei“, „gelatinefrei“, „lactosefrei“, „farbstofffrei“ „vegan“, „ohne Zucker“, „ohne Gentechnik“

*soweit nicht weiter oben behandelt

Tabelle 5: Übersicht Auslobungen und „frei von“- Kennzeichnungen.

Nur bei einer Salami wurde die Angabe "glutenfrei" als irreführende Angabe beanstandet, da eine Rohwurst nach allgemeiner Verkehrsauffassung und üblicher Herstellung keine glutenhaltigen Zutaten enthält und es sich damit um eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten handelt. Weitere Auffälligkeiten wurden nicht festgestellt.

Bei neun der 11 Proben Quetschobst erfolgte auch unabhängig von anderen Beanstandungsgründen ein Sachverständigenhinweis wegen zu ungenauer Bezeichnung des Lebensmittels. Es fehlte entweder die Angabe des physikalischen Zustandes des Lebensmittels oder die genaue Angabe der sensorisch relevanten Früchte in der Bezeichnung.

Nahrungsergänzungsmittel

Im Rahmen des Untersuchungsschwerpunktes wurden insgesamt 18 Nahrungsergänzungsmittel, davon 15 unterschiedliche Produkte, durch das LGL untersucht. Die Produkte enthielten bis zu 13 verschiedene Vitamine und bis zu zehn unterschiedliche Mineralstoffe. Bei diesen Proben prüfte das LGL insbesondere, ob die deklarierten Vitamin- und Mineralstoffgehalte zutreffend waren und ob die Kennzeichnung der Produkte den rechtlichen Vorgaben entsprach.

In der Kennzeichnung der vorgelegten Produkte waren Angaben wie „Kindervitamine“, „für Kinder“, „Kids“, „junior“ oder „für Kinder ab 3 Jahren“ enthalten. Kindgerechte Comicfiguren (z.B. Bären, Drachen, Kinder) oder Fotos von Kindern wiesen bei vielen Produkten zusätzlich auf deren Eignung für Kinder hin. Angaben wie „für die ganze Familie“ oder entsprechende Hinweise bei der Verzehrempfehlung belegen, dass diese Produkte jedoch laut Hersteller gleichermaßen für Kinder und Erwachsene geeignet sein sollen.

Viele der vorgelegten Nahrungsergänzungsmittel waren zum Lutschen, Kauen oder Auflösen gedacht und enthielten dementsprechend zumeist Süßungsmittel oder Zuckeraustauschstoffe. In den Kennzeichnungen der Proben war auch vereinzelt Zucker deklariert mit bis zu 5,9 g pro empfohlener Tagesverzehrsmenge (entspricht rund zwei Stück Würfelzucker). Nährwertangaben zu Makronährstoffen wie Kohlenhydraten, Salz etc. sind für Nahrungsergänzungsmittel rechtlich allerdings nicht verpflichtend. Ob ein Nahrungsergänzungsmittel Zucker enthält, ergibt sich daher in der Regel nur durch eine aufmerksame Lektüre des Zutatenverzeichnisses.

Etwa ein Drittel der Produkte, die gleichermaßen für Erwachsene und Kinder empfohlen sind, enthielten in ihrer Bewerbung gesundheitsbezogene Angaben (Health-Claims). Spezielle Kinder-Claims, die auf die Entwicklung und Gesundheit von Kindern Bezug nehmen, waren in der Kennzeichnung der Produkte nur im Zusammenhang mit der Auslobung von Calcium und Vitamin D3 und in einem Fall von Jod enthalten.

Bei den 18 untersuchten Nahrungsergänzungsmitteln wurden insgesamt 91 Vitamin- und Mineralstoffverbindungen analysiert und der erhaltene Gehalt jeweils mit dem deklarierten Gehalt verglichen. Bei einer der untersuchten Proben war eine deutliche Abweichung bezüglich des Folsäure-, Mangan- und Kaliumgehalts feststellbar. Diese Probe wurde folglich aufgrund irreführender Gehaltsangaben beanstandet. Alle anderen untersuchten Proben ergaben hingegen keinen Anlass zu einer Beanstandung.

Fazit

Der Untersuchungsschwerpunkt hat bestätigt, dass ein breites Spektrum an Kinderlebensmitteln in unterschiedlichsten Aufmachungen, z.B. mit bunten Verpackungen oder mit speziellen Produktformen, im Handel angeboten wird. Mit Vitaminen und Mineralstoffen angereicherte Produkte lassen sich in fast allen untersuchten Produktkategorien finden. Dabei zeigt sich auch, dass der Einsatz und die Kombination einzelner Mikronährstoffe in den Produkten sehr vielfältig sein können. Es fällt auf, dass die untersuchten Kinderlebensmittel in der Regel Zucker-, Fett- und Kochsalzgehalte aufweisen, die mit denen der entsprechenden „normalen“, nicht speziell für Kinder ausgelobten Lebensmittel vergleichbar sind. Die ermittelten Gehalte an Nährstoffen entsprechen nicht immer den deklarierten Werten. In verschiedenen Fällen lassen sich Gehalte an Vitaminen und/oder Mineralstoffen feststellen, die deutlich unter oder aber auch in einzelnen Fällen über den deklarierten Werten liegen. Bei Produkten mit der Deklaration „frei von“ (clean labeling) stimmen diese Angaben hingegen abgesehen von einzelnen Ausnahmen. Jedoch finden sich häufig nicht zugelassene gesundheitsbezogene Angaben auf den für Kinder ausgelobten Produkten.

Dem Verbraucher ist in jedem Fall ein Blick in die Nährwertkennzeichnung und ein Vergleich der Produkte zu empfehlen. Besonders in Bezug auf die Nährstoffe Zucker und Salz weisen viele Proben relativ hohe Gehalte pro empfohlener Portionsgröße bzw. geschätzter täglicher Verzehrsmenge dieses Produktes auf, so dass die generell empfohlene Tagesdosis an diesen Nährstoffen bereits zu einem großen Teil bzw. vollständig durch den Verzehr dieses Produktes ausgeschöpft wird.

Eine gesunde und ausgewogene Ernährung ist gerade in der Wachstumsphase von besonderer Bedeutung, zumal Fehlernährung im Kindesalter die Ursache für vielfältige gravierende Erkrankungen im späteren Leben darstellen kann. Darüber hinaus wurde beobachtet, dass das Ernährungsverhalten während der Kindheit oft bis ins Erwachsenenalter bestehen bleibt (Krug et al., 2018). Gerade Übergewicht und Fettleibigkeit stellen bei Kindern ein zunehmendes Problem dar und ändern sich oft bis ins Erwachsenenalter nicht mehr. Die Nationale Reduktions- und Innovationsstrategie (NRI) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft hat das Ziel durch Reduzierung von Zucker, Fette und Salz insbesondere bei Fertigprodukten dieses Problem zu verringern und eine gesundheitsförderliche Ernährung zu unterstützen.

Trotz der vielfältigen Auslobungen wären bei Kinderlebensmitteln oft zusätzliche Informationen und Hinweise für die Eltern zum sinnvollen Umgang mit den Produkten und zu empfehlenswerten Verzehrsmengen wünschenswert. Seit November 2020 kann die neue Kennzeichnung auf der Vorderseite von Lebensmittelverpackungen, der sogenannte Nutri-Score, in Deutschland von den Lebensmittelunternehmen freiwillig verwendet werden. Der Nutri-Score soll dem Verbraucher beim Einkauf eine schnelle Orientierung geben, welche Lebensmittel eher zu einer ausgewogenen Ernährung beitragen. Laut einer Umfrage der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) wünschen sich 93% Prozent der teilnehmenden Eltern und Großeltern bei Lebensmitteln in Kinderoptik Höchstgrenzen für Zucker, Salz und Fett. 85 % der Befragten fände es sehr oder eher wichtig, dass Hersteller den Nutri-Score verpflichtend nutzen müssten (Verbraucherzentrale Bundesverband: „Strenge Regeln für Zucker- und Fettbomben nötig“, Pressemitteilung vom 31.05.2021).

Vor diesem Hintergrund und insbesondere angesichts der Tatsache, dass immer wieder neue speziell für Kinder ausgelobte Produkte auf den Markt kommen, wird das LGL die Untersuchung von „Kinderlebensmitteln“ auch weiterhin im Fokus behalten.

Produktgruppe Anzahl Proben davon Produkte
mit An-reicherung
o.B.* S* B* Beanstandungsgründe
Zuckerwaren 31 17 29 0 2
  • Gehalt an Vitamin C unter der Toleranzgrenze
  • Kennzeichnungsmängel
Kakaohaltige
Getränkepulver
18 4 15 0 3
  • Gehalt an Thiamin entsprach nicht der Deklaration
  • Kennzeichnungsmängel
Getränke 59 5 55 1 3
  • Werbung mit Selbstverständlichkeiten ("ohne Konservierungsstoffe, ohne Farbstoffe")
  • "Power" als unzulässige gesundheitsbezogene Angabe; Fruchtgehaltsangabe nach FrSaftErfrischGetrV fehlt;
  • Vitamin C: Toleranzgrenze unterschritten
Getreide-
erzeugnisse
42 23 42 0 0  
Wurstwaren/
Fleischerzeugnisse
36 16 18 7 11
  • Verwendung von für Kinderprodukte nicht zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben
  • Deklarationsmängel
  • Vitamin E und Folsäure unter bzw. über der Toleranzgrenze, Kochsalz über Toleranzgrenze
Milcherzeugnisse/
Desserts/Speiseeis
25 1 25 0 0  
Kekse 11 3 11 0 0  
Backwaren
für Kinder
31 0 31 0 0  
Obst-
erzeugnisse
11 4 1 3 7
  • nicht zugelassene gesundheitsbezogene Angabe
  • Höchstmengenüberschreitung Phosphonsäure
  • Angabe Zuckergehalt in Nährwerttabelle nicht korrekt
  • Hinweise zu ungenauer Bezeichnung des LM (Angabe physikalischer Zustand oder sensorisch relevante Früchte fehlt), Hinweis zu glutenfrei und Angabe "100 % Früchte"
Kartoffel-erzeugnisse 10 0 8 2 0
  • Hinweis zu ungenauer Bezeichnung des LM (Angabe wertgebender Geschmack fehlt)
  • Hinweis wegen Kennzeichnung (mengenmäßige  Angabe fehlt)
Nahrungs-ergänzungsmittel 18 0 17 0 1
  • Gehalte entsprachen nicht der Deklaration,
  • Kennzeichnungsmängel
Summe 292 73 245 13 26  

o.B.*: ohne Beanstandung, S*: Sachverständigenäußerung, B*: *Beanstandung

Literatur und weitere Informationen

  • Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel. (ABl. Nr. L 404 S. 9, ber. ABl. 2007 Nr. L 12 S. 3, ber. ABl. 2008 Nr. L 86 S. 34, ber. ABl. 2009 Nr. L 198 S. 87, ber. ABl. 2013 Nr. L 160 S. 15)
  • Leitfaden für zuständige Behörden – Kontrolle der Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften VO (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der VO (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, der Richtlinie 90/496/EWG des Rates, der Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission und der Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission und Richtlinie 90/496/EWG des Rates vom 24. September 1990 über die Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln und Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juni 2002 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Nahrungsergänzungsmittel in Bezug auf die Festlegung von Toleranzen für auf dem Etikett angegebene Nährwerte. (Dezember 2012)
  • Aktualisierte Stellungnahme Nr. 006/2005 des BfR vom 9. Januar 2004: Hohe Gehalte an Zitronensäure in Süßwaren und Getränken erhöhen das Risiko für Zahnschäden.
  • S. Bischoff, A. Schweinlin (2018): Zuckertoxizität: Konsequenzen für Adipositas, Diabetes, Karies und Intensivmedizin. Aktuelle Ernährungsmedizin 43 Suppl.1, S28-S31
  • M. Düren, M. Kersting (2003): Das Angebot an Kinderlebensmittel in Deutschland. Ernährungsumschau 50, Heft 1. (http://www.ernaehrungsdenkwerkstatt.de/fileadmin/user_upload/EDWText/TextElemente/Kinder/Kinder-LM_Dueren_Kersting_l_EU_01_16_21.pdf)
  • T. Heuer (2018): Zuckerkonsum in Deutschland. Aktuelle Ernährungsmedizin 43 Suppl.1, S8-S11.
  • A. Hilbig (2009): Wie isst Deutschland. Ernährungsumschau 1/09, 16-23.
  • S. Krug, J.D. Finger, C. Lange, A. Richter, G.B.M. Mensink: Sport- und Ernährungsverhalten bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland – Querschnittesergebnisse aus KIGGS Welle 2 und Trends. Journal of Health Monitoring, 2018 3(2), RKI Berlin.
  • Tahmassebi et al.(2020): Impact of soft drinks to health and economy: a critical review
  • Verbraucherzentrale Bundesverband: „Strenge Regeln für Zucker- und Fettbomben nötig“, Pressemitteilung vom 31.05.2021
  • BfR 2021: Empfehlungen für Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmittel und angereicherten Lebensmittel
  • BfR 2014: Bewertung von Süßstoffen und Zuckeraustauschstoffen

    DAG, DDG, DGE 2018: Konsensuspapier, Quantitative Empfehlung zur Zuckerzufuhr in Deutschland.