Rückstandssituation von Kernobst -
Untersuchungsergebnisse 2020

Hintergrund

Äpfel und Birnen zählen zu den bekanntesten Vertretern der Kategorie Kernobst. Insbesondere Äpfel gehören zu den meistgekauften Obstsorten in deutschen Haushalten. Sie sind aufgrund der guten Lagerfähigkeit das ganze Jahr über verfügbar. Somit stellt Kernobst eine wichtige Vitaminquelle dar. Zum Schutz vor Krankheiten und Schädlingen werden auch im Anbau von Kernobst Pflanzenschutzmittel eingesetzt. Aufgrund des hohen und regelmäßigen Verzehrs dieser Obstsorten ist die Kontrolle der Einhaltung der zulässigen Höchstgehalte an Pflanzenschutzmittelrückständen im Sinne des Verbraucherschutzes wichtig.

Ergebnisse

Proben frisches und verarbeitetes Kernobst auf Pflanzenschutzmittelrückstände.
Ein Großteil der frischen Proben stammte aus Deutschland (45 %), gefolgt von Italien (21 %) und China (8 %).

Neben 84 Äpfeln und 55 Birnen untersuchte das LGL auch 14 Nashi-Birnen, eine Mispel und 66 Proben verarbeitetes Kernobst. Insgesamt wies das LGL in 62 % der untersuchten Proben Rückstände von Pflanzenschutzmitteln nach, von denen aber nur zwei Proben die zulässigen Höchstgehalte überschritten. Bei den beiden Überschreitungen handelte es sich um Äpfel aus Italien bzw. Nashi-Birnen aus China jeweils aus konventionellen Anbau, bei denen das LGL Chlorpyrifos oberhalb des Höchstgehalts nachwies. Unter Berücksichtigung der analytischen Messunsicherheit überschritt der Gehalt in der Apfelprobe den zulässigen Höchstgehalt sicher, weshalb das LGL die Probe lebensmittelrechtlich beanstandete. In beiden Fällen konnte ein Gesundheitsrisiko aufgrund der nachgewiesenen Pflanzenschutzmittelrückstände ausgeschlossen werden.

Tabelle: Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Kernobst sowie verarbeiteten Produkten
Lebensmittel Gesamt-zahl ohne R mit R kleiner HG mit R größer HG verschiedene Stoffe Anzahl R pro Probe Gehalt R pro Probe (mg/kg)
Kernobst frisch 154 55 97 2 44 2,1 0,46
konventionell 113 15 96 2 43 2,8 0,63
bio 41 40 1 0 1 0,0 0,00
Apfel 84 41 42 1 30 1,5 0,68
konventionell 47 5 41 1 29 2,7 1,21
bio 37 36 1 0 1 0,0 0,00
Birne 55 6 49 0 31 3,2 0,25
konventionell 51 2 49 0 31 3,4 0,27
bio 4 4 0 0 0 0,0 0,00
Mispel (konventionell) 1 1 0 0 0 0,0 0,00
Nashi Birne (konventionell) 14 7 6 1 4 1,0 0,02
Kernobst verarbeitet 66 28 38 0 11 0,9 0,23
konventionell 57 19 38 0 11 1,1 0,27
bio 9 9 0 0 0 0,0 0,00
Apfelmus 20 4 16 0 8 1,4 0,32
konventionell 18 2 16 0 8 1,6 0,36
bio 2 2 0 0 0 0,0 0,00
Apfelsaft 19 6 13 0 4 1,1 0,47
konventionell 18 5 13 0 4 1,1 0,50
bio 1 1 0 0 0 0,0 0,00
Birnensaft 27 18 9 0 3 0,4 0,00
konventionell 21 12 9 0 3 0,6 0,00
bio 6 6 0 0 0 0,0 0,00
Kernobst frisch und verarbeitet 220 83 135 2 47 1,7 0,39
konventionell 170 34 134 2 46 2,2 0,51
bio 50 49 1 0 1 0,0 0,00
R = Rückstand, HG = zulässiger Höchstgehalt nach VO (EG) 396/2005 

Vergleich frisches und verarbeitetes Kernobst

Neben frischen Produkten untersuchte das LGL auch 19 Proben Apfelsaft, 27 Proben Birnensaft und 20 Proben Apfelmus. Am Beispiel des Apfelsafts ist zu erkennen, dass die durchschnittliche Anzahl der Rückstände pro Probe mit 1,1 bei Apfelsaft niedriger ist als bei den frischen Äpfeln mit 1,5. Zudem wies das LGL im Apfelsaft nur vier verschiedene Stoffe nach, während in frischen Äpfeln Rückstände von insgesamt 30 verschiedenen Stoffen nachweisbar waren. Auch der durchschnittliche Rückstandsgehalt pro Probe frischen Äpfeln, die im Schnitt 0,68 mg/kg enthielten. Dieser Unterschied wird noch größer, wenn nur die konventionellen Proben betrachtet werden. Der gleiche Trend ist beim Vergleich der frischen Äpfel mit Apfelmus ersichtlich. Noch deutlicher ist der Unterschied zwischen frischen Birnen und Birnensaft. Insgesamt waren in den verarbeiteten konventionellen Produkten 33 % der Proben rückstandsfrei, während nur 13 % der frischen Proben keine Rückstände aufwiesen. Die Abnahme der Anzahl der Rückstände sowie des durchschnittlichen Gehalts pro Probe lässt sich durch den Abbau von Pflanzenschutzmittelrückständen während der Verarbeitung, wie beispielsweise durch einen Erhitzungsprozess, erklären.

Vergleich konventioneller und ökologischer Anbau

Während das LGL nur in 2 % der biologisch erzeugten frischen Kernobstproben Rückstände nachgewiesen hat, die alle unterhalb des jeweils zulässigen Höchstgehalts lagen, enthielten 85 % der konventionell angebauten frischen Proben Rückstände an Pflanzenschutzmitteln. Betrachtet man die verarbeiteten Erzeugnisse, so ergibt sich ein ähnliches Bild. Hier wies das LGL in keinem verarbeiteten Bio-Produkt Rückstände von Pflanzenschutzmitteln nach, während 67 % der verarbeiteten Produkte aus konventionellem Anbau Rückstände aufwiesen, die jedoch alle unterhalb des jeweils zulässigen Höchstgehalts lagen.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass in biologisch angebautem Kernobst und dessen Erzeugnissen kaum Pflanzenschutzmittelrückstände nachweisbar waren. Dagegen war dies bei konventionell hergestellten Produkten häufig der Fall, wobei die erlaubten Höchstgehalte nur in Einzelfällen überschritten wurden. Verarbeitete Produkte enthielten seltener und weniger Rückstände an Pflanzenschutzmitteln. Von Pflanzenschutzmittelrückständen in Kernobst sind allgemein keine gesundheitlichen Gefahren zu erwarten, sodass Kernobst aufgrund seines Gehalts an Vitaminen und Ballaststoffen im Rahmen einer ausgewogenen Ernährung bedenkenlos verzehrt werden kann.