Tollwutmonitoring – Untersuchungsergebnisse 2020

Um die 2008 erreichte Freiheit von der durch das Rabiesvirus (RABV) verursachten klassischen Tollwut zu überwachen, untersucht das LGL auf der Grundlage
der Tollwut-Verordnung Indikatortiere, also verendet aufgefundene oder auffällig erlegte Wildtiere, vorrangig Füchse. Im Jahr 2020 wurden Proben von 73
Füchsen und 20 weiteren heimischen Wildtieren, wie zum Beispiel Dachs, Marder und Reh untersucht. Keines der Tiere war mit RABV infiziert. Das LGL schloss
somit die Tollwut in diesen Fällen wie auch in weiteren 15 klinischen Verdachtsfällen bei Haus- und Nutztieren aus.


Fledermausmonitoring

Neben den Untersuchungen auf klassische, terrestrische Tollwut führt das LGL auch ein Monitoring auf Lyssaviren bei heimischen Fledermausspezies durch.
Im Jahr 2020 wies das LGL in keinem der insgesamt 103 untersuchten Exemplare eine Infektion nach. Seit Beginn des Fledermaustollwut-Monitorings im Jahr
2012 wurde lediglich in sechs Fällen eine Lyssavirus-Infektion bei bayerischen Fledermäusen diagnostiziert.
Wenn auch sehr selten, muss daher prinzipiell auch in Bayern mit der Fledermaustollwut gerechnet werden.

Das LGL rät generell, aufgefundene Fledermäuse nicht mit bloßen Händen zu berühren und sich an einen Landkreisbetreuer für Fledermausschutz oder einen Sachverständigen des Landesbundes für Vogelschutz zu wenden.