Tollwutmonitoring – Untersuchungsergebnisse 2019

Die Tollwut ist eine Infektionskrankheit, die nach wie vor weltweit gefürchtet ist und von Viren aus dem Genus Lyssavirus verursacht wird. Die Bundesrepublik Deutschland ist jedoch bereits seit 2008 nach den Kriterien der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) offiziell frei von der klassischen Tollwut. Als klassische Tollwut bezeichnet man die Variante der Zoonose, die durch das Rabies Virus (RABV) verursacht wird und in Mitteleuropa auf Füchsen als Reservoir beruhte. Das getrennt ablaufende epidemiologische Geschehen der „Fledermaustollwut“ muss dagegen auch in Deutschland aufmerksam beobachtet werden. Es wird durch die mit den Rabies Virus verwandten Viren, nämlich durch die Europäischen Fledermaustollwutviren 1 und 2 (EBLV-1 und 2) oder auch durch das Bokeloh-Bat-Lyssavirus (BBLV) ausgelöst.

Um die erreichte Freiheit der klassischen Tollwut weiterhin zu überwachen, untersucht das LGL auf der Grundlage der Tollwut-Verordnung Indikatortiere, also verendet aufgefundene oder auffällig erlegte Wildtiere. Im Jahr 2019 wurden Proben von 147 Füchsen und 31 weiteren heimischen Wildtieren, wie zum Beispiel Dachs, Marder, Reh und Rotwild untersucht. Keines der Tiere war mit RABV infiziert; das LGL konnte somit die Tollwut in allen Fällen ausschließen. Auch bei 17 klinischen Verdachtsfällen bei Haus- und Nutztieren, bei denen die Tollwut als mögliche Differentialdiagnose in Betracht gezogen wurde, lag die Infektion nicht vor.

Fledermausmonitoring

Eine weitere Aufgabe des LGL ist es, die Situation mit Lyssavirus-Infektionen in der Fledermauspopulation Bayerns zu beurteilen. Daher untersucht das LGL auch Proben von verendeten oder aufgefundenen und aufgrund schlechter Prognose getöteten Fledermäusen. Im Jahr 2019 wies das LGL in keinem der insgesamt 136 untersuchten Exemplare einheimischer Fledermausspezies eine Lyssavirus-Infektion nach. Seit dem Beginn des Fledermausmonitorings im Jahr 2012 wurde lediglich in sechs Fällen eine Lyssavirus-Infektionen bei bayerischen Fledermäusen diagnostiziert. Wenn auch sehr selten, muss dennoch prinzipiell auch in Bayern mit der Fledermaustollwut gerechnet werden.

Das LGL rät generell, aufgefundene Fledermäuse nicht mit bloßen Händen zu berühren und sich an einen Landkreisbetreuer für Fledermausschutz oder einen Sachverständigen des Landesbundes für Vogelschutz zu wenden.