Tollwutmonitoring – Untersuchungsergebnisse 2016

Seit September 2008 ist die Bundesrepublik Deutschland nach den Kriterien der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) frei von der klassischen, mit dem Reservoirwirt Rotfuchs assoziierten Tollwut (Rabies Virus, RABV). Die „Fledermaustollwut“ dagegen ist nach wie vor präsent und wird in Deutschland durch die Europäischen Fledermaustollwutviren 1 und 2 (EBLV-1 und -2) und das Bokeloh-Bat-Lyssavirus (BBLV) ausgelöst. Diese Viren des Genus Lyssavirus sind eng mit dem klassischen Tollwutvirus RABV verwandt, aber genetisch eindeutig unterscheidbar. Auf der Grundlage der Tollwut-Verordnung untersucht das LGL Indikatortiere aus der Wildtierpopulation auf klassische Tollwut. Auch im Jahr 2016 ergab die Untersuchung der Proben von 130 verendet aufgefundenen oder auffällig erlegten Füchsen und 39 weiteren heimischen Wildtieren, wie Dachs, Marder, Reh, Rotwild oder auch Wildschwein, keinen Hinweis auf die Präsenz der Tollwut. Nach klinischer Indikation hat das LGL im Jahr 2016 außerdem Proben von 34 Haus- und Nutztieren auf Lyssavirus-Infektionen untersucht. Tollwut wurde in keinem der Fälle diagnostiziert. Andererseits untersucht das LGL seit 2012 verstärkt tot aufgefundene oder aufgrund schlechter Prognose getötete Fledermäuse. Im Jahr 2016 hat das LGL insgesamt 98 Proben einheimischer Fledermausspezies untersucht. Bei einer krank aufgefundenen Fransenfledermaus wurde eine BBLV -Infektion nachgewiesen. Insgesamt diagnostizierte das LGL in Bayern bisher sechs Lyssavirus-Infektionen bei Fledermäusen.
Die Ergebnisse zeigen, dass auch in Bayern in Einzelfällen mit Fledermaustollwut gerechnet werden muss.

Das LGL rät deshalb nach wie vor dazu, Fledermäuse, die tagsüber im Freien aufgefunden
werden, nicht mit bloßen Händen zu berühren und sich in diesen Fällen an einen Landkreisbetreuer für Fledermausschutz oder einen Sachverständigen des Landesbundes für Vogelschutz zu wenden.