Aktuelle Maßnahmen gegen die Geflügelpest in Bayern

Geflügelhandel im sogenannten Reisegewerbe nur noch nach Untersuchung möglich

Seit Oktober 2022 darf Geflügel in Bayern im sogenannten Reisegewerbe nur noch dann verkauft werden darf, wenn die Tiere längstens vier Tage vor der Abgabe negativ auf das Virus der Geflügelpest untersucht wurden. Die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden haben hierzu Allgemeinverfügungen erlassen. Anlass hierfür war das hochdynamische Geflügelpest-Geschehen in Europa und insbesondere auch in Norddeutschland, wo es zu zahlreichen Geflügelpestausbrüchen durch den Handel von Lebendgeflügel kam.

Pressemitteilung des LGL vom 21.10.2022