Infokampagne zur Erweiterung der Antibiotika-Datenerfassung in Tierhaltungen

Signet Jahresbericht 2021/22

Hintergrund

Jeder Einsatz von Antibiotika kann die Ausbreitung resistenter Bakterien fördern. Daher muss die Anwendung von Antibiotika sowohl bei Menschen als auch bei Tieren sorgfältig, verantwortungsvoll und abgewogen erfolgen. Diese Aspekte griff die 2014 in Kraft getretene Änderung des Arzneimittelgesetzes (16. AMG-Novelle) mit Bestimmungen zum Antibiotikaeinsatz in der Nutztierhaltung auf. Ziel war unter anderem eine flächendeckende Verbesserung der Tiergesundheit, damit weniger Antibiotika eingesetzt werden müssen. Damit sollte das Risiko der Entstehung und Ausbreitung resistenter Bakterien gesenkt werden. Seit 2014 wurde der Antibiotikaeinsatz in Masttierhaltungen systematisch erfasst. Tierhaltende der Nutzungsarten Mastrinder, -kälber, -schweine, -ferkel, -hähnchen und -puten mussten dazu die Anzahl der gehaltenen Tiere sowie den Einsatz von Antibiotika an eine staatliche Datenbank (Tierarzneimitteldatenbank der HIT, Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere) melden. Aus diesen Angaben wurde für jeden Betrieb und jede Nutzungsart die so genannte Therapiehäufigkeit berechnet. So konnte der Antibiotikaeinsatz von Betrieben, die die gleiche Nutzungsart halten, bundesweit verglichen werden. Betriebe mit erhöhtem Einsatz von Antibiotika sind rechtlich dazu verpflichtet, entsprechende Gegenmaßnahmen zu treffen, die der Vorbeugung von Krankheiten dienen. Das gesetzliche Antibiotikaminimierungskonzept setzt auf gesunde Tiere, die keine Antibiotika benötigen. Anfang des Jahres 2023 wurde dieses Antibiotikaminimierungskonzept an fachliche, aus seiner Durchführung erwachsene Erkenntnisse angepasst und weiterentwickelt. Außerdem sind zwischenzeitlich hinzugekommene EU-rechtliche Bestimmungen umzusetzen. Nun wird auch für weitere Nutzungsarten wie Milchkühe und Legehennen eine Therapiehäufigkeit berechnet. Gleichzeitig ist die rechtliche Verpflichtung zur Meldung des Antibiotikaeinsatzes von den Tierhaltenden auf die Tierärzteschaft übergegangen. Tierhaltende mit vom Antibiotikaminimierungskonzept erfassten Nutzungsarten müssen hingegen seit Anfang 2023 nur noch die Daten zu Art und Anzahl ihrer Tiere melden. Aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben, die für alle Mitgliedstaaten gelten, muss nach deutschem Recht die Tierärzteschaft zusätzlich den Antibiotikaeinsatz in allen nicht unter das Antibiotikaminimierungskonzept fallenden Betrieben, die Rinder, Schweine, Hühner oder Puten halten, in die amtliche Datenbank melden.

Maßnahmen

Durch die Rechtsänderung und Ausweitung des Antibiotikaminimierungskonzepts besteht ein erhöhter Informationsbedarf bei Tierärztinnen und Tierärzten, aber auch bei den Tierhaltenden der neu hinzugekommenen Nutzungsarten. Um eine schnelle und einheitliche Informationsverbreitung zu erreichen, plante das LGL in Zusammenarbeit mit dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) frühzeitig eine umfangreiche Informationskampagne für Behörden und betroffene Personenkreise.
Ein wichtiger Baustein der Informationskampagne war die Erstellung von Schulungs- und Informationsmaterialien zu den Änderungen des Antibiotikaminimierungskonzepts für die bayerischen Veterinärbehörden. In einer Online-Schulung informierte das LGL über die in Kraft getretenen Gesetzesänderungen und die geänderten bzw. neuen Meldeverpflichtungen in der amtlichen HIT-Datenbank. Gleichzeitig stellte das LGL den Behörden erste Informationen für Tierhaltende von Rindern, Schweinen und Geflügel sowie für die Tierärzteschaft zur Verfügung. Zusätzlich erarbeitete das LGL Präsentationsfolien, die von den Behörden für Vorträge verwendet werden, etwa im Rahmen von Veranstaltungen von Verbänden oder Selbsthilfeeinrichtungen der Landwirtschaft. Parallel dazu halten Referentinnen und Referenten des LGL Vorträge bei überregionalen Veranstaltungen zur Information der Zielgruppen. Ergänzend stellt das LGL den Behörden und anderen Betroffenen Antworten zu häufigen Fragen (FAQs) und Anleitungen zur Meldung der Daten in die amtliche HIT-Datenbank zur Verfügung und beantwortet Fragen der Behörden, der Tierärztinnen und Tierärzte und der Tierhaltenden.

Ausblick

Tierärztinnen und Tierärzte sowie Tierhaltende finden die genannten Informationen auch auf der LGL-Projekthomepage zur Umsetzung des Antibiotikaminimierungskonzeptes als Download. Die Homepage wird regelmäßig aktualisiert, um alle Beteiligten einheitlich über den aktuellen Stand zu informieren.

Es ist ein Bild der Homepage zur Umsetzung des Antibiotikaminimierungskonzeptes in Bayern zu sehen, auf dem die davon betroffenen Tierarten Rind, Schwein, Pute und Huhn zu sehen sind. Über farbliche Buttons kann neben der Startseite auch auf einen gesonderten Bereich für Tierhaltende und einen für die Tierärzteschaft zugegriffen werden.

Projekthomepage zur Umsetzung des Antibiotikaminimierungskonzeptes in Tierhaltungen in Bayern unter www.antibiotika-tierhaltung.bayern.de