Einsatz von Harnstoff in der Milchviehfütterung

Milchkühe schließen als Wiederkäuer die in Pflanzen enthaltenen Nährstoffe mithilfe ihrer im Pansen lebenden Mikroben auf. Der Pansen ist einer der vier Wiederkäuermägen bei Rindern. Die Pansenmikroben können die sonst unverdauliche Zellulose der Pflanzenzellwände durch Fermentation zersetzen und so in wertvolle Nährstoffe wie flüchtige Fettsäuren, Zucker und Eiweißbausteine verwandeln. Der Wiederkäuer kann dann die umgewandelten Nährstoffe der Pflanzennahrung und das aus den Mikroben selbst stammende Mikrobenprotein verdauen. Um sich optimal vermehren zu können und viel Mikrobenprotein aufzubauen, benötigen die Pansenmikroben neben Energie auch Stickstoff. Dieser wird vor allem durch pflanzliche Proteine zur Verfügung gestellt, aber auch durch Harnstoff. Pansenmikroben können Harnstoff über den Abbau zu Ammoniak als Stickstoffquelle zum Aufbau von eigenem Mikrobenprotein nutzen, sofern im Pansen auch genügend Energie zum Proteinaufbau vorhanden ist. Bei proteinarmen Rationen kann also die Zugabe von Futterharnstoff die Stickstoffversorgung der Pansenmikroben verbessern und so eine negative Stickstoffbilanz ausgleichen. Da jedoch nur Pansenmikroben den Harnstoff-Stickstoff nutzen können, ist er nur zur Verfütterung an Wiederkäuer mit entwickeltem Pansen geeignet und zugelassen. Wird zu viel Harnstoff aufgenommen, etwa durch Überdosierung oder inhomogene Vermischung in der Futtermischung, drohen aufgrund der entstehenden hohen Ammoniakmengen im Pansen Leberschäden und sogar der Tod (ab 50 g Harnstoff pro 100 kg Körpergewicht). Die maximal zulässige Höchstmenge beträgt 8,8 g Harnstoff pro kg Alleinfutter mit 88 % Trockenmasse. Dies entspricht 10 g pro kg Trockenmasse. Für die Fütterung gilt, dass maximal 30 % des Gesamtstickstoffs der Tagesration aus Harnstoff-Stickstoff stammen sollen und dies nur zusammen mit Futter, das reich an Kohlenhydraten und arm an löslichem Stickstoff ist. Harnstoff wird vorwiegend in der Milchkuhfütterung, aber auch in der Jungviehaufzucht und Bullenmast eingesetzt. Der Einsatz von Futterharnstoff als ernährungsphysiologischer Futtermittelzusatzstoff ist in der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 839/2012 genau geregelt.
2016 hat das LGL 14 Futtermittelproben auf ihren Harnstoffgehalt hin überprüft. In keiner der Proben wurden Überschreitungen der deklarierten Werte gefunden.

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