Untersuchungen von Petunien auf gentechnische Veränderungen im Jahr 2018

Gentechnisch veränderte (gv) Petunien sind in der EU für ein Inverkehrbringen nicht zugelassen. Im Jahr 2017 mussten daher eine Reihe positiv getesteter Pflanzen vernichtet werden.

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik (LAG) hat daraufhin ein Konzept für die Überwachung von Zierpflanzen auf gentechnische Veränderungen entwickelt. Dieses Konzept wurde als Grundlage für die Untersuchungen im Jahr 2018 verwendet.

Eckpunkte dieses Konzepts sind:

  • Durch ein frühzeitiges bundesweites Monitoring an den Flaschenhälsen der Zierpflanzenproduktion und der Distributionskette, beispielsweise dort, wo die Pflanzen vom Ausland auf den deutschen Markt gelangen, soll vermieden werden, dass gv-Zierpflanzen in großen Mengen für den Handel vermehrt oder auf den Markt gebracht werden.
  • Eigenkontrollen der Zierpflanzenbranche werden stichpunktartig überprüft.

Folgende Proben wurden im Winter/ Frühjahr 2018 am LGL untersucht:

  • 19 Petunien-Stecklinge und 2 „Mini-Petunien“- Stecklinge (Calibrachoa Noa), die über den Flughafen München importiert wurden.
  • 20 Petunienproben aus der bayerischen Zierpflanzenproduktion.
  • 19 Petunienproben und 5 Proben von Kreuzungen von Petunie mit der „Mini-Petunie“ Calibrachoa Noa (x Petchoa) aus dem Erprobungsanbau von Pflanzen, die voraussichtlich 2019 auf den Markt gebracht werden sollen.

In keiner der Proben konnten gentechnische Veränderungen nachgewiesen werden.

Weitere behördliche Labore in Deutschland haben für die Saison 2018 ebenfalls molekularbiologische Untersuchungen bei Petunien von Flughäfen, Züchtern und Vermehrungsbetrieben durchgeführt. In keiner der untersuchten Pflanzen konnten bisher gentechnische Veränderungen nachgewiesen werden.