Untersuchungen von Zierpflanzen auf gentechnische Veränderungen 2020

Gentechnisch veränderte (gv) Petunien sind in der EU für ein Inverkehrbringen nicht zugelassen. Im Jahr 2017 mussten daher eine Reihe positiv getesteter Pflanzen vernichtet werden.

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik (LAG) hat daraufhin ein Konzept für die Überwachung von Zierpflanzen auf gentechnische Veränderungen entwickelt, das auch 2020 als Grundlage für die Untersuchungen verwendet wurde.

  • 25 Proben der „Mini-Petunie“ Calibrachoa aus dem Erprobungsanbau von Pflanzen, die voraussichtlich 2021 auf den Markt gebracht werden sollen, wurden auf gentechnische Veränderungen untersucht.

Alle Proben waren negativ.