Gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen

Gentechnische Arbeiten reichen weit über die Erzeugung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) hinaus. Zu den gentechnischen Arbeiten zählen auch die Vermehrung und Verwendung von GVO sowie ihre Lagerung, Zerstörung, Entsorgung und der innerbetriebliche Transport.

Die Durchführung von gentechnischen Arbeiten setzt die Verfügbarkeit von speziell konzipierten Einrichtungen (so genannte gentechnische Anlagen) voraus. Diese Anlagen erlauben die Anwendung von spezifischen Einschließungsmaßnahmen, um den Kontakt der verwendeten GVO mit Menschen und der Umwelt zu begrenzen und ein dem Gefährdungspotenzial angemessenes Sicherheitsniveau zu gewährleisten.

Die Vielfalt der gentechnischen Anlagen kann von Forschungs- und Untersuchungslaboratorien über Produktions- bzw. Fermentationsanlagen, bis hin zu Gewächshäusern oder Tierhaltungseinrichtungen reichen.

Publikationen

Neue LGL-Broschüre „Gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen“ erschienen

Das LGL hat gemeinsam mit der Regierung von Oberbayern (ROB) und der Regierung von Unterfranken (RUFr) eine Broschüre über Gentechnik herausgegeben. Sie stellt die Rechtsnormen und Verwaltungsvorgänge dar, die in gentechnischen Anlagen zur Anwendung kommen. Die Broschüre mit dem Titel „Gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen“ soll allen Beteiligten, einschließlich den verantwortlichen Wissenschaftlern sowie den Betreibern gentechnischer Anlagen einen anschaulichen Überblick bieten. Erläutert werden allgemeinen Rechtsgrundlagen, die Strukturen der Überwachungsbehörden sowie die konkreten Vorschriften, Aufgaben und Pflichten. Interessierte Bürger finden eine allgemeinverständliche Einführung in die Grundlagen der Gentechnik und der einschlägigen Gesetzgebung.

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