Nitrosamine in Nagellacken – Untersuchungsergebnisse 2018

Hintergrund

Die Hauptkomponenten von Nagellacken sind filmbildende Polymere, wie zum Beispiel Nitrocellulose, und organische Lösungsmittel; weitere Bestandteile sind Weichmacher, Farbmittel und Thixotropiermittel, die das Fließverhalten beeinflussen.
Nach dem Verdampfen der Lösungsmittel bilden die Nagellacke einen haltbaren Film auf den Nägeln.

Bei amtlichen Untersuchungen von Nagellacken in der Schweiz wurden im Jahr 2012 erstmals auffällige Gehalte an Nitrosaminen festgestellt, die in weiteren Folgeuntersuchungen bestätigt werden konnten. Nach den Vorgaben der EU-Kosmetikverordnung dürfen kosmetische Mittel keine Nitrosamine enthalten. Ausgenommen sind lediglich Anteile in geringen Mengen, die gesundheitlich unbedenklich und technisch nicht vermeidbar sind. Nach derzeitigem Erfahrungsstand gilt der Hauptbestandteil Nitrocellulose vor allem in Kombination mit den Thixotropiermitteln „Stearalkonium Hectorite“ oder „Stearalkonium Bentonite“ als Hauptquelle für die Nitrosaminbildung. Nachdem nahezu alle Nagellacke diese Inhaltsstoffe aufweisen, ist anzunehmen, dass das Vorkommen von Nitrosaminen in Nagellacken mit diesen Inhaltsstoffen technisch nicht gänzlich zu vermeiden ist.

Aufgrund der relativ neuen Erkenntnisse zum Vorkommen von Nitrosaminen in Nagellacken sollte im Rahmen des bundesweiten Monitoringprogramms eine breite Datenbasis geschaffen werden, durch die Aussagen zur technischen Vermeidbarkeit von Nitrosaminen in der Produktgruppe „Nagellack“ ermöglicht werden sollen.

Untersuchungsergebnisse

2018 hat das LGL 62 Nagellacke auf die Nitrosamine N-Nitrosodiethanolamin (NDELA), N-Nitrosodiethylamin (NDEA), N-Nitrosodimethylamin (NDMA) und N-Nitrosomorpholin (NMOR) untersucht. In 16 Proben, also in rund einem Viertel (25,8 %), stellte das LGL keines dieser Nitrosamine in Gehalten über der Bestimmungsgrenze von 20 μg/kg fest. Bei Betrachtung der deklarierten Inhaltsstoffe dieser Proben hat sich gezeigt, dass nur bei vier Proben eine klassische Zusammensetzung mit dem Filmbildner Nitrocellulose in Kombination mit „Stearalkonium Hectorite“ oder „Stearalkonium Bentonite“ gegeben war. In drei Proben war als Filmbildner „Schellack“ deklariert. In neun Proben war zwar Nitrocellulose, aber keines der beiden Thixotropiermittel enthalten. Die übrigen 46 Proben enthielten jeweils eine Kombination aus Nitrocellulose und einem der beiden genannten Thixotropiermittel. In diesen Proben waren die Nitrosamine entweder einzeln oder in verschiedensten Kombinationen in Summengehalten zwischen 24 μg/kg und 641 μg/kg nachweisbar. 90 % aller untersuchten Produkte lagen unter einem Summengehalt von 264 μg/kg. Unter Abwägung der toxikologischen Endpunkte der einzelnen Nitrosamine und unter Berücksichtigung der bestimmungsgemäßen und vorhersehbaren Anwendungsbedingungen besteht bei den bisher gefundenen Gehalten nur ein vernachlässigbares Risiko für die menschliche Gesundheit.

Bei allen Proben mit Nitrosamingehalten über der Bestimmungsgrenze hat das LGL Hinweise an die Produktverantwortlichen mit der Aufforderung formuliert, die Ursachen zu untersuchen und Maßnahmen zu ergreifen, um die Nitrosaminbildung in Zukunft zu vermeiden oder zumindest die Gehalte dieser unerwünschten Stoffe zu reduzieren. Untersuchungen der Hersteller haben zudem gezeigt, dass die Nitrosamine zum großen Teil erst bei der Lagerung entstehen. Je älter die Produkte sind, desto höher sind die messbaren Nitrosamingehalte.

Nitrosamingehalte in Nagellacken
  Anteil Proben (in %) mit Gehalten Maximalwert 90. Perzentil
  < 20 µg/kg 20 - 100 µg/kg > 100 µg/kg [µg/kg] [µg/kg]
Nitrosamin          
NDELA 58 34 8 585 146
NDMA 35 44 21 280 213
NDEA 90 10 0 59 56
NMOR 69 29 2 160 75
Summe der Nitrosamine 26 31 44 641 264

Ausblick

Die Festlegung eines Orientierungswertes für die technische Unvermeidbarkeit ist erst möglich, wenn eine repräsentative Zahl unterschiedlicher Proben geprüft worden ist. Die bundesweit durchgeführten Untersuchungen im Rahmen des Monitoring 2018 sollen diesem Zweck dienen. Grundsätzlich muss es Ziel der Hersteller bleiben, die Nitrosamingehalte durch Änderung der Rezepturen oder durch eine Verkürzung der Verwendungszeit soweit wie möglich zu reduzieren, da es sich bei NDELA, NDMA, NDEA und NMOR um genotoxische Kanzerogene handelt, für die kein Grenzwert angegeben werden kann, ab dem ein Risiko für die menschliche Gesundheit völlig ausgeschlossenen werden kann. Ob die Hersteller dieser Forderung nachkommen, wird das LGL durch eine Fortführung der Untersuchungen von Nagellacken auf Nitrosamine überprüfen.