Aluminium in Antitranspirants und Co. –
Untersuchungsergebnisse 2017

Hintergrund

Der Verbraucher ist in weiten Bereichen seines Lebens Aluminium und seinen Verbindungen ausgesetzt. Er nimmt Aluminium mit der Nahrung auf, da es in pflanzlichen Lebensmitteln natürlicherweise vorhanden ist. Aufgrund seiner guten technischen Eigenschaften wird Aluminium zur Herstellung von Materialien und Gegenständen mit Lebensmittelkontakt verwendet. Auch die kosmetische Industrie greift auf aluminiumhaltige Rohstoffe zurück. Aluminiumhaltige Verbindungen, wie beispielsweise Aluminiumchlorohydrat, werden in Kosmetika hauptsächlich als Wirkstoff in Antitranspirants eingesetzt. Der schweißhemmende Effekt kommt dadurch zustande, dass sich die Hautporen verengen und die Ausgänge der Schweißdrüsen durch entstehende gelartige Aluminium-Protein-Komplexe temporär blockiert werden. Da eine schweißhemmende Wirkung auch bei Fußpflegeprodukten relevant ist, kommt die Verwendung aluminiumhaltiger Wirkstoffe auch in Fußpuder in Betracht. Aluminiumhaltige Verbindungen können darüber hinaus als Beschichtung von UV-Filtersubstanzen in Sonnenschutzmitteln verwendet werden. Auch der Zusatz von Aluminiumfluorid als Antikarieswirkstoff in Zahnpasten und Mundwässern ist möglich.

Die Aluminiumexposition des Verbrauchers wird immer wieder kritisch hinterfragt, da in einigen Berichten der wissenschaftlichen Literatur ein möglicher Zusammenhang von erhöhter Aluminiumaufnahme und dem Auftreten von Brustkrebs, Alzheimerdemenz und anderen neurodegenerativen Erkrankungen diskutiert wird. Eindeutig wissenschaftlich belegt sind diese Aussagen jedoch nicht.

Um festzustellen, inwieweit kosmetische Mittel zur Aluminiumexposition der Verbraucher beitragen, sind Daten über die Aluminiumgehalte kosmetischer Mittel erforderlich. Das LGL hat daher in einer Schwerpunktaktion 2017 die Aluminiumgehalte in den vorgenannten kosmetischen Produktgruppen überprüft. Da die Aluminiumgehalte nach einem Aufschlussverfahren bestimmt werden, werden nicht nur wasserlösliche Aluminiumanteile erfasst und die Aluminiumanteile können neben Antitranspirant-Wirkstoffen auch aus anderen aluminiumhaltigen Inhaltsstoffen stammen.

Aluminiumgehalte in Antitranspirants

Dem LGL wurden 69 Proben vorgelegt; 56 davon waren als Antitranspirants – und zusätzlich teilweise als Deodorants – bezeichnet, die übrigen nur als Deodorants. Antitranspirants werden bisweilen zusätzlich Deowirkstoffe, zum Beispiel Parfumstoffe oder antimikrobielle Wirkstoffe, zugesetzt. Alle vorgelegten Antitranspirants enthielten laut Deklaration den Wirkstoff Aluminiumchlorohydrat; vier Antitranspirantprodukten waren eine bzw. zwei zusätzliche aluminiumhaltige Inhaltsstoffe zugesetzt; es handelte sich um Aluminium-Sesquichlorohydrate bzw. Magnesium-Aluminium-Silikate. Ein schweißhemmendes Erzeugnis wies als zweite aluminiumhaltige Komponente Kalium-Aluminium-Alaun auf. Bei der Hälfte der Antitranspirants handelte es sich um Treibgassprays, bei der anderen Hälfte um Roll-on-Produkte.

Ergebnisse

Die festgestellten Aluminiumgehalte bewegten sich im Bereich von 0,2 bis 5,7 %. Aufgrund des Treibgasanteils war der auf die Angebotsform bezogene prozentuale Aluminiumgehalt bei den Treibgaszubereitungen niedriger als bei den Roll-on-Produkten. So wiesen die Treibgasprodukte im Mittel Aluminiumgehalte von 1,4 % auf, während der Mittelwert der Roll-ons bei 2,9 % lag. 90 % aller Treibgasprodukte enthielten Aluminium in Konzentrationen bis 2,3 %, bei Roll-ons lag dieser Wert (90. Perzentil) bei 4,2 %.

Laut publizierter Daten ist die tägliche Anwendungsmenge von Treibgassprays nur etwa halb so hoch wie bei Roll-ons, sodass bei Treibgas-Antitranspirants eine geringere Menge Aluminium auf die Haut glangt. Bei den Treibgas-Applikationen ist jedoch zusätzlich auch eine inhalative Aufnahme möglich. Ob, und wenn ja, wieviel Aluminium durch die Hautbarriere in den Körper gelangt, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen, da noch keine validen Daten zu den Hautpenetrationsraten von Aluminiumsalzen vorliegen. Erst wenn diese Studienergebnisse veröffentlicht sind, lässt sich abschätzen, ob von den im Körper aufgenommenen Aluminiummengen ein Effekt auf den Organismus ausgehen könnte. Bis dahin kann die Aluminiumaufnahme über Antitranspirants vorsorglich gesenkt werden, indem diese nicht unmittelbar nach der Rasur bzw. bei geschädigter Achselhaut aufgebracht werden. Für Produkte mit dem aluminiumhaltigen Antitranspriantwirkstoff Aluminium-Zirconiumhydroxochloride-hydrate ist sogar der Warnhinweis „Nicht auf gereizter oder verletzter Haut anwenden“ rechtlich vorgeschrieben, für den in allen untersuchten Antitranspirantprodukten eingesetzten Wirkstoff Aluminiumchlorohydrat besteht dagegen keine derartige rechtliche Verpflichtung. Auf 80 % der vorliegenden Antitranspirants wurde der Verbraucher trotzdem auf die Problematik hingewiesen, während bei jedem fünften Produkt dieser wertvolle Hinweis zur Minderung der Aluminiumaufnahme für den Verbraucher fehlt.
Bei der Prüfung fiel eines der Roll-on-Antitranspirante auf, das laut Deklaration und Analyse den Konservierungsstoff Methylisothiazolinon enthielt. Um den Anstieg von Allergien gegenüber diesem Stoff zu minimieren, wurde die Verwendung von Methylisothiazolinon in Produkten, die auf der Haut verbleiben, 2016 verboten. Da die einschlägige Übergangsfrist abgelaufen war, beanstandete das LGL das Erzeugnis als nicht verkehrsfähig.

 Das Balkendiagramm zeigt folgende festgestellte Aluminiumgehalte: bei den Antitranspirant-Sprays: Minimum 0,2 %, Maximum 5,7 %, Mittelwert 1,4 %, 90. Perzentil 2,3 %. Bei den Antitranspirant-Roll-on: Minimum 0,7 %, Maximum 5,4 %, Mittelwert 2,9 %, 90. Perzentil 4,2 %. Bei allen 56 Antitranspirant-Produkten: Minimum 0,2 %, Maximum 5,7 %, Mittelwert 2,2 %, 90. Perzentil 3,9 %.

Abbildung: Aluminiumgehalte in Antitranspirants

Aluminiumgehalte in sonstigen Kosmetika

Die Untersuchung des kleinen Produktsegments Fußpuder bestätigte die Erwartung, dass auch hier Aluminiumchlorohydrat als schweißhemmender Wirkstoff zum Einsatz kommt. Dreiviertel der vorgelegten Proben enthielten diesen Wirkstoff und wiesen Aluminiumgehalte im Bereich von 1,7 bis 3,0 % auf.

Sonnenschutzmittel enthalten demgegenüber keine bzw. nur minimale Aluminiummengen: Das LGL untersuchte 44 Sonnenschutzmittel, die den anorganischen UV-Filter Titandioxid enthielten. Bei den Produkten stellte das LGL Aluminiumgehalte im Spurenbereich fest; lediglich bei den Erzeugnissen, in denen laut Bestandteilliste aluminiumhaltige Inhaltsstoffe verwendet wurden, waren entsprechende Gehalte im Bereich von 0,05 bis 0,43 % nachweisbar.

Um zu überprüfen, ob durch Kosmetika auch eine relevante orale Aluminiumaufnahme erfolgen könnte, untersuchte das LGL zusätzlich 23 Mundwässer. In einem Produkt, in dem der Inhaltstoff „Alumina“ deklariert war, hat das LGL Aluminium gemessen. In allen weiteren Produkten war es nicht messbar, da als Antikarieswirkstoff nicht Aluminiumfluorid, sondern andere Fluoridsalze eingesetzt wurden.

Trend

Das LGL hatte bereits 2013 die Aluminiumgehalte von Antitranspirants und Deodorants unter die Lupe genommen und Aluminiumkonzentrationen im Be¬reich von 0,5 bis 5,2 % festgestellt. Die Aluminium-gehalte bei der aktuellen Probenserie liegen in der gleichen Größenordnung. Erfreulicherweise hat sich bei der freiwilligen Angabe des Warnhinweises, alu¬miniumhaltige Antitranspirants nicht auf gereizter oder verletzter Haut anzuwenden, ein positiver Trend ergeben: 2013 war dieser Hinweis nur auf 14 % der Produkte vorhanden, 2017 trugen 80 % der Produkte diesen für den Verbraucher wertvollen Hinweis.

 

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Untersuchungsergebnisse

2013