Parabene in kosmetischen Mitteln –
Untersuchungsergebnisse 2016

Hintergrund

Verschiedene Ester der para-Hydroxybenzoesäure, auch pHB-Ester oder Parabene genannt, dürfen nach Europäischem Kosmetikrecht als Konservierungsmittel kosmetischen Mitteln zugesetzt werden, um eine mögliche Verkeimung der Produkte während des Gebrauchs zu verhindern. Von einigen Parabenen ist aus Tierversuchen bekannt geworden, dass sie das Hormonsystem beeinflussen können. Dies nahmen deutsche und europäische Wissenschaftsgremien zum Anlass, den Einsatz dieser Stoffe in kosmetischen Mitteln neu zu bewerten. Man kam dabei übereinstimmend zu folgendem Schluss: Methyl- und Ethylparabene sind aufgrund der Datenlage bis zur derzeit gültigen Höchstmenge von 0,4 % (berechnet als Säure) als sicher für alle Bevölkerungsgruppen anzusehen. Für die Verwendung von Propyl- und Butylparaben wurde eine Absenkung der Höchstmenge auf insgesamt 0,19 % (entspricht 0,14 % berechnet als Säure) von den Fachleuten empfohlen und mittlerweile in das EU-Kosmetikrecht übernommen. Festgelegt ist dies durch die Verordnung (EU) Nr. 1004/2014. Wegen des unreifen Stoffwechsels von Babys und der Möglichkeit von Hautverletzungen im Windelbereich wurde die Verwendung von Propyl- und Butylparaben in Mitteln, die auf der Haut verbleiben und die für die Anwendung im Windelbereich von Kindern unter drei Jahren konzipiert sind, durch die genannte Verordnung ebenfalls verboten. Die Verwendung von fünf weiteren Parabenen – Isopropyl-, Isobutyl-, Phenyl-, Benzyl- und Pentylparaben – wurde bereits durch eine (EG)-Verordnung im Jahr 2014 verboten, da eine Bewertung dieser Parabene aufgrund unzureichender Datenlage nicht möglich war. Nach Ablauf entsprechender Übergangsfristen dürfen seit dem 16. Oktober 2015 nur noch kosmetische Mittel, die allen vorgenannten geänderten Rechtsvorgaben entsprechen, auf dem EU-Markt bereitgestellt werden.

Schwerpunktuntersuchungsprogramm: Umfang und Ergebnisse

In einer Schwerpunktaktion nach Ablauf der Übergangsfristen überprüfte das LGL, ob die geänderten rechtlichen Vorgaben zur Verwendung von Parabenen in kosmetischen Mitteln eingehalten werden. Darüber hinaus wurden die Einsatzmengen und -häufigkeiten in den verschiedenen Produktgruppen mit der Situation im Jahr 2011 verglichen, in dem das (LGL) ebenfalls eine Schwerpunkt-Untersuchungsserie zu Parabenen in kosmetischen Mitteln durchgeführt hat

In der Zeit von November 2015 bis November 2016 untersuchte das LGL mittels hochdruckflüssigkeits-chromatographischer Verfahren 345 Proben kosmetischer Mittel auf dem bayerischen Markt auf Parabene. Im Einzelnen handelte es sich um folgende Produkttypen:

  • 81 Körperreinigungsmittel (Flüssigseifen, Syndets, Duschgele, Schaumbäder, Babybäder, Makeup-Entferner)
  • 188 Körperpflegemittel (Körperlotionen, Babylotionen, Gesichts-, Hand- und Augencremes, After-Sun-Mittel, Sonnenschutzmittel, Baby-Wundschutzcremes)
  • 34 Haarpflegemittel (Haargele, Kuren, Spülungen)
  • 20 Deos bzw. Antitranspiranzien
  • 22 Zahncremes

In der Produktgruppe der Deos und Antitranspiranzien erwiesen sich alle Proben als parabenfrei. Mit 2 % verschwindend gering war auch der Anteil der Körperreinigungsmittel, die Parabene enthielten. In der untersuchten großen und vielfältigen Gruppe der Körperpflegemittel waren 11 % der Produkte mit Parabenen konserviert. In der Gruppe der Haarpflegemittel und der Zahncremes waren 18 bzw. 23 % der Produkte parabenhaltig.
Die angesprochenen geänderten Rechtsvorgaben wurden bei allen untersuchten Produkten eingehalten: Die mittlerweile verbotenen Isopropyl- und Isobutylparabene, die 2011 noch in einigen Körperpflege- und Haarpflegemitteln enthalten waren, wurden nicht mehr eingesetzt. Am häufigsten wurde der kurzkettige Methylester verwendet (in 10 % der untersuchten Kosmetika). Neben dem Methylester war in 4 % der Produkte zusätzlich der Ethylester bzw. in 3 % der Proben der Propylester enthalten; die Verwendung des Butylesters lag unter 1 %. Die geltenden Höchstmengen wurden in allen Fällen eingehalten. Alle untersuchten Babykosmetika (Babybäder, Babylotionen, Wundschutzcremes) waren frei von Parabenen.

Trend

Ein Vergleich mit den vom LGL 2011 erhobenen Daten zeigt ganz eindeutig, dass die Verwendung von Parabenen als Konservierungsstoffe in allen Produktkategorien stark abgenommen hat. DieAbbildung veranschaulicht diesen Trend. Grund für den drastischen Rückgang der Verwendung dieser Konservierungsstoffe dürfte die jahrelange wissenschaftliche und auch in den Medien aufgegriffene Diskussion um die Sicherheit dieser Stoffe sein. Es bleibt abzuwarten, wie die Marktentwicklung weiter verläuft, nachdem nun die wissenschaftlichen Gremien die Sicherheit von Parabenen neu geprüft und bewertet haben. Sie kamen zu dem Ergebnis, dass die Verwendung der 4 pHB-Ester (Methyl-, Ethyl-, Propyl und Butylparaben) unter den Einschränkungen in Bezug auf Einsatzkonzentrationen und Anwendungsbereiche, die in der neuen Rechtsverordnung festgelegt sind, als sicher anzusehen sind.

 Abbildung 1 zeigt die Verwendungshäufigkeit von Triclosan, die sich nach den Untersuchungsergebnissen aus dem Jahr 2015 in kosmetischen Mitteln ergeben hat. In der Produktkategorie Zahnpasten war Triclosan noch enthalten, während in den Kategorien Mundspülungen, Deodorantien, Produkten zur Fusspflege und Produkten gegen unreine Haut Triclosan nicht mehr nachweisbar war.

Abbildung: Prozentualer Probenanteil mit Parabenen

 

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Untersuchungsergebnisse

2011