Schwermetalluntersuchungen bei kosmetischen Mitteln – Ergebnisse 2018

Hintergrund

Schwermetalle, die beispielsweise aus der Umwelt und bei der Herstellung über die verwendeten Rohstoffe in kosmetische Mittel gelangen können, sind in kosmetischen Mitteln unerwünscht. Zu diesen Schwermetallen zählen die Elemente Arsen, Antimon, Blei, Quecksilber und Cadmium, die als verbotene Stoffe gemäß dem europäischen Kosmetikrecht in kosmetischen Mitteln nicht enthalten sein dürfen. Nur kleine, gesundheitlich unbedenkliche Mengen dieser Stoffe sind erlaubt, sofern deren Anwesenheit technisch nicht zu vermeiden ist. Basierend auf der Datenlage zu einem großangelegten Monitoringprogramm auf Bundesebene in den Jahren 2010 bis 2012, bei dem eine Vielzahl an kosmetischen Mitteln auf Schwermetalle untersucht wurden, hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die seit 1985 bis 1990 bestehenden Richtwerte für die technische Vermeidbarkeit von Schwermetallen in kosmetischen Mitteln aktualisiert und im Oktober 2016 veröffentlicht (siehe Tabelle). Für das Übergangsmetall Nickel, das auch zu den verbotenen Stoffen nach Kosmetikrecht gehört, wurde kein Richtwert für die technische Vermeidbarkeit publiziert, obwohl in den Jahren 2011/2012 ebenfalls eine Vielzahl an kosmetischen Mitteln im Rahmen des Monitorings auf ihren Nickelgehalt untersucht wurden. Die Beurteilung nickelbelasteter Erzeugnisse war deshalb erschwert; gegebenenfalls wurde Bezug auf die Auswertung der größten Produktgruppe Schminke/Theaterschminke/Karnevalsschminke mit 260 Proben im Rahmen des oben genannten Monitoringsprogramms genommen. Damals wurden bei 95 Prozent der Proben weniger als 11,6 mg/kg Nickel gefunden, was als Orientierungswert verwendet wurde.

Untersuchungsergebnisse

Die mehr als 230 Kosmetika, die das LGL 2018 auf die Elemente Arsen, Antimon, Blei, Quecksilber, Cadmium und Nickel analysierte, verteilten sich auf die Produktgruppen Kinderzahnpasten, Babypuder, Creme- Make-up, Tönungscremes, Lippenstifte und -pomaden, Make-up-Puder, Puderrouge und Puderlidschatten. Über alle Produktgruppen hinweg waren die Elemente Quecksilber und Cadmium in keiner der untersuchten Proben mit einem messbaren Gehalt vorhanden.

Kinderzahnpasten und Babypuder

Sehr erfreulich waren die Resultate bei allen untersuchten 47 Kinderzahnpasten und 44 Babypudern, da die Schwermetallgehalte jeweils unter den elementspezifischen Nachweisgrenzen lagen und somit für diese empfindliche Verbrauchergruppe keine Belastung darstellen.

Tabelle: Richtwerte für die technische Vermeidbarkeit von Schwermetallen in kosmetischen Mitteln
  Kosmetika allgemein Zahnpasta 
Element in mg/kg aktualisiert Werte BGA 1985 aktualisiert Werte BGA 1990
Blei (Pb) 2,0* 20 0,5 1
Cadmium (Cd) 0,1 5 0,1 0,1
Quecksilber (Hg) 0,1 1 0,1 0,2
Arsen (As) 0,5** 5 0,5 0,5
Antimon (Sb) 0,5 10 0,5 0,5
* Für die Warengruppen Make-up-Puder, Rouge, Lidschatten, Kajal, incl. Lidstrich und Eyeliner sowie Theater-, Fan- und Karnevalsschminke: 5 mg/kg
** Für Theater-, Fan- und Karnevalsschminke: 2,5 mg/kg


Creme-Make-ups und Tönungscremes

Weitgehend unauffällig präsentierte sich auch die Gruppe der Creme-Make-ups und Tönungscremes. In 45 von 46 Proben waren die fraglichen Elemente nicht nachweisbar, lediglich bei einem Creme-Makeup lag der Bleigehalt im Bereich des aktualisierten Orientierungswertes von 2,0 mg/kg.

Lippenstifte und –pomaden

Unkritisch hinsichtlich der Schwermetallbelastung zeigten sich auch die Produktgruppen der Lippenstifte und -pomaden. In 30 Lippenstiften wiesen elf Proben messbare Bleigehalte auf, die sich jedoch unter dem empfohlenen Richtwert für die technische Vermeidbarkeit von 2,0 mg/kg bewegten. Auch die bei vier Proben nachgewiesenen Nickelgehalte zwischen 5,2 und 2,3 mg/kg stufte das LGL als unauffällig ein. Von Schwermetallen unbelastet können die Lippenpomaden bezeichnet werden, nur bei einer von 19 Proben wies das LGL Blei in Spuren nach.

Puder-Make-up, -Rouge und –Lidschatten

Bei Make-up-Puder, Puder-Rouge und Puderlidschatten betraf der Nachweis von Schwermetallen eine größere Anzahl Proben. Dies ist auch zu erwarten, da in diesen Produktgruppen höhere Anteile an anorganischen bzw. mineralischen Rohstoffen wie beispielsweise Kaolin oder Eisenoxide eingesetzt werden. Nur in einem von 19 Make-up-Pudererzeugnissen lagen die Schwermetallgehalte unter der Bestimmungsgrenze. Bei 16 Proben ergab sich ein positiver Bleinachweis, zusätzlich stellte das LGL Arsen in vier Proben, Nickel in sechs Proben und Antimon in einer Probe fest. Die Schwermetallkonzentrationen lagen weit unter den Orientierungswerten von 1985. Sie bewegten sich auch weitgehend unterhalb der neu festgelegten Werte. Lediglich bei drei Produkten waren die Blei- und Arsenkonzentrationen (zusätzlich auch Nickel und Antimon bei je einer Probe) soweit erhöht, dass die jeweiligen verantwortlichen Personen aufgefordert
wurden, für die Einhaltung der aktualisierten Schwermetallgehalte zu sorgen und gegebenenfalls bei der zuständigen Behörde den Nachweis der technischen Unvermeidbarkeit zu erbringen. Ähnlich zeigte sich die Situation bei Puder-Rouge. In allen 17 Proben wies das LGL Blei nach und bestimmte zusätzlich noch elfmal Nickel, dreimal Arsen und einmal Antimon positiv. Die aktualisierten Orientierungswerte wurden nur in einem Fall geringfügig überschritten. Auch hier erfolgte der Hinweis an die verantwortliche Person, die Einhaltung der geänderten Richtwerte zu gewährleisten.

Fazit

Die Schwermetalluntersuchungen am LGL belegen, dass die Absenkung der Orientierungswerte für die technische Vermeidbarkeit von Schwermetallen in kosmetischen Mitteln durchaus gerechtfertigt ist: Zum einen handelt es sich bei Blei, Cadmium, Arsen, Antimon, Quecksilber und ihren Verbindungen um verbotene Stoffe, mit denen der Verbraucher bei der Verwendung von Kosmetika nicht belastet werden soll und zum anderen zeigen die Untersuchungen, dass heute überwiegend Rohstoffqualitäten zur Verfügung stehen, die eine Herstellung mit deutlich niedrigeren Gehalten an diesen Schwermetallen ermöglichen. Die Erarbeitung eines Richtwertes für die technische Vermeidbarkeit für Nickel im Nachgang zu den 2016 veröffentlichten technisch vermeidbaren Gehalten an Schwermetallen würde die Bewertung eines Nickelgehaltes erleichtern, zumal Nickel auch für eine Vielzahl von Allergikern von Bedeutung ist.