Zitrusfrüchte – Welche Rückstände essen wir? - Untersuchungsergebnisse 2011

Zitronen

Zitrusfrüchte werden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 als ganze Früchte, also samt der Schale untersucht und rechtlich beurteilt. Da die Schale in der Regel nicht verzehrt wird, untersuchte das LGL, welcher Anteil der Rückstände tatsächlich im Fruchtfleisch vorkommt.

Das LGL untersuchte bei 62 Proben sowohl ganze Früchte als auch Fruchtfleisch (siehe Tabelle 1). Die Proben waren Mandarinen und verwandten Arten, da diese gerne von Kindern verzehrt werden und eine eher dünne Schale aufweisen, Orangen aufgrund ihrer Bedeutung unter den Zitrusfrüchten und Pomelos, die eine dicke Schale haben und immer häufiger verkauft werden.

Bei allen Proben stellte das LGL keine Gehalte über den zulässigen Rückstandshöchstgehalten fest, jedoch enthielten 94 % der Proben mit Schale nachweisbare Rückstände. Dagegen waren 56 % der Fruchtfleischproben rückstandsfrei (siehe Tabelle 1). Verdeutlicht wird dies auch durch die durchschnittliche Anzahl an Rückständen pro Probe (ganze Früchte: 4,2, Fruchtfleisch: 0,7) und den Durchschnitt des Rückstandsgehalts (ganze Früchte: 0,89 mg/kg, Fruchtfleisch: 0,02 mg/kg). Dabei ist eine Abhängigkeit von der Schalendicke zu erkennen. Bei Mandarinen (Schalenanteil im Durchschnitt bei 22 %) ist der Unterschied für den Rückstandsgehalt zwischen den ganzen Früchten und dem Fruchtfleisch am geringsten (Faktor von etwa 40). Bei Orangen und Pomelos mit über 26 % Schalenanteil ist der Unterschied deutlicher ausgeprägt (Faktor von über 100). Zudem ist der Anteil der rückstandsfreien Fruchtfleischproben bei Orangen und insbesondere Pomelos deutlich höher als bei Mandarinen.

Von den insgesamt 259 einzelnen Rückständen in den ganzen Früchten fand das LGL nur 40 im entsprechenden Fruchtfleisch. Die restlichen Rückstände waren im Fruchtfleisch nicht nachweisbar, obwohl der höchste Gehalt in der Gesamtfrucht 1,74 mg/kg für das Fungizid Pyrimethanil betrug. Bei Mandarinen waren noch 29 Rückstände im Fruchtfleisch von 106 in den ganzen Früchten nachweisbar, bei Orangen neun von 69 und bei Pomelos lediglich zwei von 84.

Die einzelnen Wirkstoffe verhalten sich entsprechend ihrer Anwendung dabei sehr unterschiedlich. Nacherntebehandlungsmittel – wie zum Beispiel die Fungizide Imazalil und Thiabendazol und andere Präparate, die in großen Mengen auf die Schale aufgebracht werden – gelangen nur zu einem sehr geringen Anteil ins Fruchtfleisch (durchschnittlich unter 10 % des Gehalts in ganzen Früchten). Bei Wirkstoffen wie dem systemisch wirkenden Herbizid und Wachstumsregulator 2,4-D, die nach der Anwendung in der ganzen Pflanze verteilt werden, sind im Fruchtfleisch über 50 % des Gehalts der ganzen Früchte zu finden. Die mengenmäßig bedeutenderen Wirkstoffe (maximal bis 3,55 mg/kg in den ganzen Früchten) befinden sich vor allem auf den Schalen. Die in den Pflanzen verteilten Wirkstoffe weisen eher geringe Gehalte auf. Ein gesundheitliches Risiko kann für die Rückstände unterhalb der jeweils gültigen Rückstandshöchstgehalte im Fruchtfleisch auf jeden Fall ausgeschlossen werden.

Probenzahl ohne R mit R Anzahl R pro Probe Gehalt R pro Probe (mg/kg)
Gesamt
ganze Früchte 62 4 58 4,2 0,89
6% 94%
Fruchtfleisch 62 35 27 0,7 0,02
56% 44%
Mandarine
ganze Früchte 22 0 22 4,8 1,72
Fruchtfleisch 22 4 18 1,4 0,05
Orange
ganze Früchte 20 2 18 3,5 0,67
Fruchtfleisch 20 12 8 0,5 < 0,01
Pomelo
ganze Früchte 20 2 18 4,2 0,21
Fruchtfleisch 20 19 1 0,1 < 0,01
R = Rückstand

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