Rückstandsbelastung von Tafeltrauben 2005 unverändert hoch

Weintrauben

Das LGL setzte auch im Jahr 2005 die in den letzten Jahren durchgeführten umfangreichen Untersuchungen von Tafelweintrauben fort. Vom 01.01.2005 bis zum 10.11.2005 wurden 131 Proben auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht.

Eine Probe stammte aus Deutschland, 44 aus europäischen Mittelmeerländern und 86 aus anderen Staaten. Lediglich 11 Proben (8,4 %) enthielten keine bestimmbaren Rückstände. Davon stammten sechs aus Südafrika, zwei aus Südamerika und je eine aus Deutschland bzw. aus Zypern; eine weitere war unbekannter Herkunft. Bei 16 Proben (12,2 %) lagen die nachgewiesenen Rückstände über den zulässigen Höchstmengen (Tabelle 1).

Rückstandssituation bei Tafeltrauben im Jahr 2005

Tabelle 1: Rückstandssituation bei Tafeltrauben im Jahr 2005
Herkunftsstaat ohne Rückstände (R) mit Rückständen unter der Höchstmenge (HM) mit Rückständen über der Höchstmenge (HM) Summe
Deutschland 1 1
Frankreich 1 1
Griechenland 4 1 5
Italien 23 3 26
Spanien 2 2
Türkei 3 6 9
Zypern 1 1
Summen Mittelmeerländer 1 (2%) 33 (75%) 10 (23%) 44
Argentinien 1 6 1 8
Australien 1 1
Brasilien 1 4 5
Chile 20 3 23
Indien 2 2
Namibia 2 2
Südafrika 6 35 2 43
unbekanntes Ausland 1 1

2

Summen andere Staaten 9 (10%) 71 (83%) 6 (7%) 86
Gesamtzahl 11 (8,4%) 104 (79,4%) 16 (12,2%) 131

Bei den 16 Proben mit Höchstmengenüberschreitungen waren insgesamt zwölf verschiedene Stoffe auffällig. Elf Proben enthielten einen überhöhten Rückstand, fünf Proben aus der Türkei jeweils zwei. In Tabelle 2 sind neben dem Herkunftsstaat und der Anzahl an Höchstmengenüberschreitungen (HMÜ) die Traubenart, die betroffenen Wirkstoffe und ihr Rückstandsgehalt, die zulässige Höchstmenge (HM) sowie die Ausschöpfung der akuten Referenzdosis (ARfD) beim Verzehr durch Kinder im Alter von 2- < 5 Jahren zusammengestellt.

Höchstmengenüberschreitungen bei Tafeltrauben aus verschiedenen Herkunftsstaaten

Tabelle 2: Höchstmengenüberschreitungen bei Tafeltrauben aus verschiedenen Herkunftsstaaten
Herkunft Anzahl an HMÜ Trauben-art Stoff Rückstands-gehalt in mg/kg zulässige HM in mg/kg EU-Rege-lung Aus-schöpfung der ARfD1
Argentinien  1 rot Dimethoat 0,043 0,02 Ja 14%
Chile  1 weiß Diazinon 0,17 0,02 Ja 37%
Chile  1 weiß Imidacloprid 0,23 0,05

4%

Chile  1 rot Methomyl 0,36 0,05 Ja 118%
Südafrika  1 rot Imidacloprid 0,078 0,05 1%
Südafrika  1 rot Methomyl 0,28 0,05 Ja 92%
Italien 1 weiß Acrinathrin 0,016 0,01 keine ARfD
Italien  1 weiß Fenazaquin 0,076 0,01 5%
Italien  1 weiß Lufenuron 0,053 0,01 keine ARfD
Griechenland  1 weiß Flusilazol 0,019 0,01 25%
Türkei  1 weiß Tetraconazol 0,02 0,01 3%
Türkei 2 weiß Indoxacarb
Lufenuron
0,072
0,071
0,02
0,01
Ja 24%
keine ARfD
Türkei 2 weiß Imazalil
Indoxacarb
0,64
0,126
0,02
0,02
84%
41%
Türkei 2 weiß Flufenoxuron
Imazalil
0,065
0,034
0,01
0,02
Ja keine ARfD
4%
Türkei 2 weiß Flufenoxuron
Imazalil
0,054
0,061
0,01
0,02
Ja keine ARfD
8%
Türkei 2 weiß Flufenoxuron
Lufenuron
0,056
0,025
0,01
0,01
keine ARfD
keine ARfD

1) Berechnung nach Banasiak et. al. (1) auf der Basis der dort angegebenen Verzehrsdaten

Bei allen Stoffen der Tabelle 2 war für eine lebensmittelrechtliche Bewertung der nachgewiesenen Rückstände jeweils die niedrigste rechtlich vorgesehene Höchstmenge maßgebend. Sie liegt an der "analytischen Bestimmungsgrenze" und kommt in folgenden Fällen zum Tragen:

  • Es existiert eine einheitliche europäische Höchstmenge, weil der Stoff europaweit für die betreffende Obstkultur nicht vorgesehen oder generell nicht zugelassen ist.
  • Es besteht in der EU noch keine einheitliche, für alle Mitgliedstaaten gültige Regelung und der besagte Stoff ist in Deutschland nicht zugelassen, entweder ganz allgemein oder für das untersuchte Obst.

Mit dem prozentualen Ausschöpfungsgrad der akuten Referenzdosis (ARfD) lässt sich ein potentielles gesundheitliches Risiko bei hohem Verzehr von Trauben während einer Mahlzeit bzw. an einem Tag zahlenmäßig erfassen und vergleichen. Die ARfD ist von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert als diejenige Substanzmenge pro kg Körpergewicht, die über die Nahrung mit einer Mahlzeit oder innerhalb eines Tages ohne erkennbares Risiko für den Verbraucher aufgenommen werden kann. Sie wird nur für solche Stoffe festgelegt, die aufgrund ihrer akuten Toxizität schon bei einmaliger oder kurzzeitiger Exposition gesundheitliche Schädigungen hervorrufen können. In der Regel wird der ARfD-Wert aus der niedrigsten in Tierversuchen experimentell ermittelten Dosis ohne erkennbare schädliche Wirkung (No Observed Adverse Effect Level; NOAEL) unter Einrechnung eines Sicherheitsfaktors von 100 abgeleitet. Ein Ausschöpfungsgrad der ARfD über 100 % bedeutet deshalb nicht zwangsläufig eine konkrete Gesundheitsgefährdung, sondern er zeigt an, dass ein mögliches Risiko mit der geforderten Sicherheit nicht mehr auszuschließen ist.

Die Berechnungen zur Ausschöpfung der ARfD werden im Regelfall mit Verzehrsdaten für Kinder unter Berücksichtigung ihres Körpergewichtes vorgenommen, weil hier das Verhältnis von Nahrungsaufnahme zum Körpergewicht am ungünstigsten ist. Diese Berechnungsbasis ist sinnvoll, denn Kinder haben einen nicht voll entwickelten und wesentlich empfindlicheren Organismus als Erwachsene und gelten deshalb als erheblich anfälliger für Schadstoffeffekte. Sie stellen insofern eine bevorzugte Betrachtungsgruppe bei toxikologischen Abschätzungen dar.

Die Abschätzung des Ausschöpfungsgrades der akuten Referenzdosis ist ein konservatives Modell, das lediglich eine Aussage darüber erlaubt, ob eine Gesundheitsgefährdung möglich ist. Es liefert aber keine Anhaltspunkte, mit welcher Wahrscheinlichkeit ein entsprechendes Risiko eintreten kann. Man geht bei solchen Berechnungen immer von möglichst ungünstigen Voraussetzungen aus. Dazu gehören neben der Berücksichtigung der Gruppe der Kinder, auch der extreme Verzehr eines Lebensmittels während einer Mahlzeit (z. B. 97,5. Perzentile) und eine drei- bis siebenfach höhere Belastung des einzelnen Erzeugnisses gegenüber der Belastung einer untersuchten Mischprobe. Bei einer Bewertung bleibt auch unberücksichtigt, dass Rückstandsuntersuchungen an ungewaschenen, nicht geputzten oder nicht geschälten Lebensmitteln durchgeführt werden. Solche im Alltag üblichen Maßnahmen bewirken in vielen Fällen eine Reduktion der Rückstände.

Trotz dieser "worst-case"-Betrachtungen sind sich aber alle mit dieser Problematik befassten Wissenschaftler und Behörden einig, dass das mit einer vollständigen Ausschöpfung des ARfD-Wertes einhergehende höhere Gefährdungspotential nicht akzeptiert werden kann und derartige Ware deshalb vom Markt genommen werden muss. Parallel dazu werden die Informationen über die betroffenen Erzeugnisse in das europäische Schnellwarnsystem eingespeist, damit in allen Mitgliedsstaaten angelieferte Ware eines solchen Produktes verfolgt und vernichtet werden kann.

Unterwirft man alle im Berichtszeitraum in Trauben gefundenen Rückstände einem Vergleich mit dem ARfD-Wert, so ergibt sich folgendes Bild: 36 % aller Rückstände stammten von Stoffen, für die keine ARfD festgelegt wurde, entweder weil der Stoff akut gering toxisch ist und deshalb dieser toxikologische Kennwert nicht notwendig ist oder aber weil bislang noch keine abschließende Bewertung vorgenommen wurde. Ein Drittel aller Rückstände schöpfte die ARfD zu weniger als 1 % aus, weitere 20 % zu weniger als einem Zehntel und weitere 5 % bis zu einem Viertel. Die restlichen 6 % lagen darüber.

Dabei war bei einem Prozent aller Rückstände die akute Referenzdosis ausgeschöpft oder überschritten. Neben dem in Tabelle 2 angeführten Methomyl (118 % Ausschöpfung) war davon einmal Carbendazim (Höchstmengenanteil (HM-Anteil) 16 %, ARfD-Ausschöpfung 102 %) und siebenmal Procymidon betroffen (HM-Anteile 11 bis 34 %, ARfD-Ausschöpfung 101 bis 315 %). Die Ergebnisse der letzten beiden Stoffe sind sehr brisant. Bei beiden Fungiziden, die weit verbreitet sind, reichen schon Rückstände von etwas über 10 % der Höchstmenge für eine vollständige Ausschöpfung der akuten Referenzdosis aus. Die für das Risikomanagement zuständigen Stellen sind somit nachdrücklich gefordert, die Anwendungsbedingungen für diese Stoffe neu zu regeln und für eine deutliche Herabsetzung der zulässigen Höchstmengen zu sorgen.

Die Berechnungen zur Ausschöpfung der akuten Referenzdosis wurden gemäß der Publikation von Banasiak et. al (1) vorgenommen. Die zugrunde liegende Verzehrsmenge für 2 - <5-jährige Kinder betrug 211,5 g, das mittlere Körpergewicht 16,15 kg. Der Variabilitätsfaktor wurde entsprechend dem Gewicht einer Traube von über 250 g mit 5 gewählt. Zur Berechnung wurde folgende Formel (Fall 2b der Publikation) herangezogen:

ARfD-Ausschöpfung = Rückstandsgehalt x Verzehrsmenge x 5 / Körpergewicht / ARfD x 100

Mehrfachrückstände kommen häufig vor

Im Untersuchungszeitraum war wieder ein hoher Anteil der untersuchten Tafeltrauben mit zahlreichen Rückständen gleichzeitig behaftet. Von den 120 Produkten mit Rückständen enthielten lediglich neun Proben (7,5 %) nur einen einzelnen Rückstand, 34 Proben (28 %) dagegen zwei bis drei Rückstände. In 59 Proben (49 %) waren vier bis neun verschiedene Rückstände nachweisbar und immerhin 15 Proben enthielten 10 bis 17 verschiedene Stoffe (Abb. 1). Dabei fielen insbesondere die Mittelmeerländer mit einem hohen Anteil an Mehrfachrückständen auf. Hier betrug der Anteil an Proben mit mehr als 10 Rückständen 32 % gegenüber 1 % bei den Produkten aus anderen Staaten.

Säulendiagramm: Mehrfachrückstände in Tafeltrauben aus europäischen Mittelmeerländern und anderen Staaten - Grafische Darstellung des Textes oben

Abbildung 1: Mehrfachrückstände in Tafeltrauben aus europäischen Mittelmeerländern und anderen Staaten

Mehrfachrückstände führen erwartungsgemäß zu einer höheren Gesamtbelastung der Trauben, wie es aus Abbildung 2 abzulesen ist. Beispielsweise lag bei 29 Proben mit mehr als drei Rückständen der Gesamtrückstandsgehalt über 0,5 mg/kg und noch bei einem Fünftel (15 Proben) dieser Gruppe über 1 mg/kg.

Der mittlere Rückstandsgehalt lag bei Proben mit zwei bis drei Rückständen bei 0,28 mg/kg, Proben mit vier bis neun Rückständen enthielten im Durchschnitt 0,50 mg/kg und die 15 Proben mit 10 bis 17 Rückständen zeigten eine durchschnittliche Gesamtbelastung von 1,1 mg/kg. Dagegen enthielten die neun Proben mit nur einem Rückstand durchschnittlich nur 0,025 mg/kg, wobei lediglich eine südafrikanische Probe mit 0,12 mg/kg etwas aus dem Rahmen fiel.

Säulendiagramm: Rückstandsgehalte und Mehrfachrückstände in Tafeltrauben - Grafische Darstellung des Textes oben

Abbildung 2: Rückstandsgehalte und Mehrfachrückstände in Tafeltrauben

Mehrfachrückstände lassen sich nicht immer vermeiden, denn oft müssen verschiedene Mittel gegen unterschiedliche Schaderreger angewendet werden. Mitunter werden auch Kombinationspräparate mit mehreren Wirkstoffen eingesetzt. Ein nicht zu vernachlässigender Grund für mehrere Rückstände in einer Probe sind sicherlich auch Vermischungen von Ware verschiedener Erzeuger in Sammel- Sortier- oder Packbetrieben. Aber auch die enormen Fortschritte in der Rückstandsanalytik haben zu Mehrfachrückständen beigetragen, denn man ist heute in der Lage, wesentlich mehr Stoffe in niedrigeren Konzentrationen nachzuweisen als noch vor wenigen Jahren.

Rote Weintrauben sind weniger belastet

Entsprechend dem Warenangebot wurden weiße Weintrauben (74 Proben) häufiger untersucht als rote (57 Proben). Rote Trauben stammten überwiegend aus Südafrika (29x), Südamerika (18x) und Italien (5x) und waren im Mittel etwas geringer belastet als weiße Trauben. 9 % der roten Trauben enthielten keine Rückstände (weiße 8 %), aber jede zweite Probe enthielt bereits mehr als 3 Rückstände; bei den weißen Trauben war es 64 % (Abb. 3).

Säulendiagramm: Mehrfachrückstände in roten und weißen Tafeltrauben - Grafische Darstellung des Textes oben

Abbildung 3: Mehrfachrückstände in roten und weißen Tafeltrauben

In den 131 untersuchten Proben wurden 77 verschiedene Stoffe insgesamt 634-mal gefunden. Dies entspricht durchschnittlich 4,8 Rückständen pro Probe. Rote Trauben enthielten 228 Rückstände von 50 Wirkstoffen, dagegen waren in weißen Trauben 72 Stoffe insgesamt 406-mal vertreten. In Abb. 4 sind alle Wirkstoffe dargestellt, die wenigstens fünfmal nachgewiesen wurden.

Am häufigsten waren Wirkstoffe gegen Schimmelpilze (Fungizide) zu finden. Iprodion, ein für den Weinbau zugelassenes Mittel gegen den Grauschimmel, wurde insgesamt 45-mal nachgewiesen, gefolgt von Procymidon (40-mal) Fenhexamid (36-mal) und Cyprodinil (34-mal). Auch letztere wirken hauptsächlich gegen den Grauschimmel und sind mit Ausnahme von Procymidon auch in Deutschland für den Einsatz im Weinbau zugelassen. Procymidon ist zwar in Deutschland nicht mehr zugelassen, besitzt aber in 17 anderen Staaten eine Zulassung für Trauben, u. a. in Italien, Portugal, Spanien und der Türkei. Höchstmengen für Iprodion, Procymidon und Fenhexamid sind in Europa bereits gemeinschaftlich geregelt, dagegen ist für Cyprodinil noch eine nationale Höchstmenge maßgebend. Als weitere Fungizide waren Metalaxyl, Penconazol, Myclobutanil und Pyrimethanil in mehr als 20 Fällen nachweisbar. Das Insektizid Chlorpyrifos wurde 29-mal bestimmt. Insgesamt wurden 20 Stoffe mindestens zehnmal nachgewiesen.

Balkendiagramm: Nachweishäufigkeit von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen, die in Trauben mindestens fünfmal nachgewiesen wurden - Grafische Darstellung des Textes oben

Abbildung 4: Nachweishäufigkeit von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen, die in Trauben mindestens fünfmal nachgewiesen wurden

Vergleicht man die ermittelten Gehalte der einzelnen Wirkstoffe mit den festgesetzten Grenzwerten, dann lagen 80 % aller Rückstandsmengen unter einem Zehntel der nach der Rückstands-Höchstmengenverordnung (RHmV) zulässigen Höchstmengen. Bei weiteren 10 % wurde die Höchstmenge zu weniger als einem Viertel ausgeschöpft (Abb. 5). Insgesamt lagen 3 % der 634 nachgewiesenen Rückstände über den zulässigen Höchstmenge, die aber stets der bereits zuvor angesprochenen Bestimmungsgrenze des jeweiligen Stoffes entsprachen.

Prozentuale Anteile der Rückstandsgehalte

Kuchendiagramm: Prozentuale Anteile aller 634 Rückstände an den zulässigen Höchstmengen (HM) - Grafische Darstellung des Textes oben

Abbildung 5: Prozentuale Anteile aller 634 Rückstände an den zulässigen Höchstmengen (HM)

Vergleicht man das Rückstandsbild der letzten fünf Jahre, dann ergibt sich ein widersprüchliches statistisches Zahlenmaterial, das Interpretationen in mehrere Richtungen zulässt (Tabelle 3).

Tabelle 3: Entwicklung der Rückstandsituation
2001 2001 2002 2003 2004 2005 (Stand 10.11.2005)
Anzahl Proben 54 27 79 174 131
Anteil ohne Rückstände 9,5% 15% 14% 14% 8,5%
- mit Rückständen < HM 83% 67% 61% 65% 79,5%
- mit Rückständen > HM 7,5% 18% 25% 21% 12%
Anzahl Stoffe 35 34 55 75 77
Anzahl Rückstände 150 115 252 615 634
Rückstände pro Probe 2,8 4,3 3,2 3,5 4,8
Gesamtgehalte pro Probe 0,49 0,91 0,44 0,34 0,44
Anteil R unter 0,01 mg/kg 11% 16% 32% 42% 49%
Anteil an R über 1 mg/kg 5% 4% 0,7% 0,7% 1,5%

Der Anteil an Proben ohne bestimmbare Rückstände bewegt sich zwischen 9 und 15 %, während der Anteil an Höchstmengenüberschreitungen 2005 deutlich geringer zu werden scheint als in den Jahren zuvor. Allerdings sind für das laufende Jahr noch nicht alle Untersuchungen abgeschlossen. Insbesondere stehen saisonbedingt noch Ergebnisse von Proben aus den Mittelmeerländern aus, die erfahrungsgemäß relativ stark rückstandsbehaftet sind. Im Laufe der Jahre wurden zunehmend mehr Stoffe nachgewiesen, was sich auch bei der Zahl an Rückständen pro Probe widerspiegelt. Dagegen zeigen die Gesamtrückstandsgehalte pro Probe keinen einheitlichen Trend auf.

Die stetige Zunahme an Rückständen unter 0,01 mg/kg ist ein deutlicher Hinweis auf die verbesserten Analysemöglichkeiten mit der Einführung modernster Gerätetechniken wie die LC/MS. Diese vielen teilweise extrem niedrigen Rückstände, die vor kurzem noch nicht erfassbar waren, tragen rechnerisch in nicht unerheblichem Maß zur Gesamtbelastung bei. Andererseits ist es als erfreulich zu sehen, dass der Anteil an hohen Einzelrückständen deutlich zurückgeht.

Fazit

Zusammenfassend ergibt sich der Eindruck, dass sehr viele Weintrauben in einem unerfreulich hohen Maß mit Pestizidrückständen behaftet sind. Sie zählen zu den am stärksten belasteten Lebensmitteln, sowohl im Hinblick auf die Zahl der nachgewiesenen Rückstände, als auch bei den Gesamtrückstandsmengen aufgrund des hohen Anteils an Mehrfachrückständen. Allerdings ist festzustellen, dass die zulässigen Höchstmengen und auch die ARfD in der Regel nur in sehr geringem Maße ausgelastet sind und der Anteil an einzelnen Rückständen mit höheren Konzentrationen niedrig ist. Insofern sind gesundheitliche Risiken durch die festgestellten Rückstände normalerweise nicht zu befürchten.

Gleichwohl müssen durch intensivere und zielgerichtete Eigenkontrollmaßnahmen durch die Importeure und auch durch restriktivere Pflanzenschutzmittelanwendungen vor Ort alle Anstrengungen unternommen werden, um die Rückstandssituation bei diesem beliebten Obst zu verbessern. Dies gilt insbesondere dort, wo gesundheitlich bedenkliche Rückstandsmengen vorkommen können. Hier ist auch der Gesetzgeber gefordert, im Rahmen des Risikomanagements solche Höchstmengen abzusenken, die schon ohne Überschreitung zu mehrfacher Ausschöpfung der akuten Referenzdosis führen können. Dem Verbraucher wird dringend empfohlen, Trauben vor dem Verzehr gründlich mit warmem Wasser zu waschen. Diese einfache Maßnahme kann die Rückstände wesentlich verringern.

Literatur

(1) Banasiak U., Heseker H., Sieke C., Sommerfeld C., Vohmann C. (2005): Abschätzung der Aufnahme von Pflanzenschutzmittel-Rückständen in der Nahrung mit neuen Verzehrsmengen für Kinder. Bundesgesundheitsblatt Gesundheitsforschung-Gesundheitsschutz 2005 48 : 84-98, Springer Medizin Verlag

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