Untersuchung von Kirschen auf Pflanzenschutzmittelrückstände Mai bis Ende Juli 2005
Das ermittelte Rückstandsbild deckt sich im Wesentlichen mit Ergebnissen der letzten Jahre. Nahezu alle Proben enthalten Rückstände, allerdings sind sie im Vergleich zu anderen Lebensmitteln meist gering. Eine besondere Rückstandsproblematik ist bei Kirschen nicht festzustellen.
Von Anfang Mai bis Ende Juli 2005 sind im LGL 28 Proben Kirschen zur Untersuchung auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln eingegangen. Davon sind 24 Proben abschließend untersucht. Elf der zwölf deutschen Proben stammten aus Bayern, weitere zwölf Proben aus EU-Staaten. In zwei Proben (8 %) waren keine Rückstände nachweisbar, 20 Proben (84 %) enthielten Rückstände unter und 2 Proben (8 %) über den zulässigen Höchstmengen (Tabelle 1).
Rückstandslage bei Kirschen aus verschiedenen Herkunftsländern
Herkunft | ohne Rückstände (R) | mit R unter der Höchstmenge (HM) | mit R über der Höchstmenge (HM) | Summe |
---|---|---|---|---|
Deutschland | 11 | 1 | 12 | |
Frankreich | 1 | 1 | ||
Griechenland | 3 | 1 | 4 | |
Italien | 1 | 2 | 3 | |
Spanien | 1 | 3 | 4 | |
Gesamtzahlen | 2 | 20 | 2 | 24 |
8% | 84% | 8% |
Proben mit Höchstmengenüberschreitungen
Zu hohe Rückstände wurden in einer griechischen und einer deutschen Probe gefunden (Tabelle 2).
Obstart | Herkunft | Stoff | Rückstandsgehalt in mg/kg | zulässige HM in mg/kg |
---|---|---|---|---|
Süßkirsche | Deutschland | Cyprodinil | 0,062 | 0,05 |
Süßkirsche | Griechenland | Acetamiprid | 0,016 | 0,01 |
Bei beiden Stoffen der Tabelle 2 war für eine lebensmittelrechtliche Bewertung der nachgewiesenen Rückstände jeweils die niedrigste existierende Höchstmenge maßgebend. Sie liegt an der "analytischen Bestimmungsgrenze" der einzelnen Stoffe und ist dann wirksam, wenn der betreffende Stoff in Deutschland für das untersuchte Beerenobst nicht zugelassen ist oder in der EU ein gemeinschaftlicher Grenzwert auf der Höhe der Bestimmungsgrenze festgelegt wurde.
Mehrfachrückstände
Auch bei Kirschen traten in der Regel Mehrfachrückstände auf. Lediglich eine der Proben mit nachweisbaren Rückständen enthielt einen einzelnen Wirkstoff, in 13 Proben (54 %) waren zwei bis drei Wirkstoffe zu finden und immerhin 8 Proben (33 %) wiesen vier bis sieben Rückstände auf Abbildung 1.
Abbildung 1: Anzahl Rückstände in Kirschen aus Deutschland und anderen EU-Staaten
Während normalerweise Mehrfachrückstände zu einer merkbar höheren Gesamtbelastung führen, waren Kirschen mit zwei Rückständen im Durchschnitt stärker belastet (0,246 mg/kg) als die Kirschen mit drei bis sieben Rückständen (0,184 mg/Kg). Dagegen enthielt die Probe mit nur einem Rückstand lediglich 0,004 mg/kg.
Abbildung 2: Durchschnittliche Rückstandsgehalte bei Mehrfachrückständen in Kirschen
In den 22 rückstandshaltigen Proben wurden 28 verschiedene Stoffe insgesamt 94-mal gefunden (Abbildung 3). Dies entspricht einer mittleren Belastung von 3,4 Rückständen pro Probe. 47 % aller gemessenen Gehalte lagen zwischen 0,001 und 0,01 mg/kg, dem für Säuglings nahrung und Öko-Lebensmittel maßgebenden Grenzwert. Über 0,5 mg/kg lag lediglich ein Rückstand des Wirkstoffs Fenhexamid (0,96 mg/kg). Für ihn liegt die zulässige Höchstmenge bei 5 mg/kg.
Insgesamt waren sechs Stoffe, davon 3 Pilzbekämpfungsmittel, 2 Insektizide und ein Abbauprodukt mindestens fünfmal nachweisbar. Sie machten etwa 64 % aller Rückstände aus. Am häufigsten war Dimethoat und sein Abbauprodukt Omethoat zu finden. Dimethoat ist ein hochwirksames Mittel zur Bekämpfung der Kirschfruchtfliege. Allerdings ist die Zulassung im letzten Jahr ausgelaufen. Mangels geeigneter alternativer Produkte wurden jedoch für die Saison 2005 Ausnahmegenehmigungen für die Anwendung von Dimethoat erteilt.
Abbildung 3: Nachweishäufigkeit von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen und Abbauprodukten in Kirschen
Prozentuale Anteile der Rückstandsgehalte
Vergleicht man die ermittelten Rückstandsgehalte mit den festgesetzten Grenzwerten, dann liegen nahezu Dreiviertel aller gemessenen Gehalte unter einem Zehntel der nach der Rückstands-Höchstmengenverordnung (RHmV) zulässigen Höchstmengen, weitere 12 % weisen weniger als ein Viertel auf. Die beiden Höchstmengenüberschreitungen machten 3 % aus. Bei diesem Vergleich ist zu berücksichtigen, dass neben den angewendeten Stoffen häufig auch Abbauprodukte nachgewiesen wurden, die eine gemeinsame Höchstmenge mit dem ursprünglichen Wirkstoff haben. Für die 94 Rückstände existierten insgesamt 67 Grenzwerte, d. h. in 27 Fällen waren die nachgewiesenen Abbauprodukte gemeinsam mit den Wirkstoffen geregelt.
Abbildung 4: Prozentuale Anteile der Rückstandsgehalte an den zulässigen Höchstmengen
Das ermittelte Rückstandsbild deckt sich im Wesentlichen mit Ergebnissen der letzten Jahre. Nahezu alle Proben enthalten Rückstände, allerdings sind sie im Vergleich zu anderen Lebensmitteln meist gering. Eine besondere Rückstandsproblematik ist bei Kirschen nicht festzustellen.