Untersuchung von ausländischen Erdbeeren auf Pflanzenschutzmittelrückstände im Winter 2003/2004

Erdbeeren

Das bereits im Winter 2003 begonnene Schwerpunktprogramm zur Untersuchung von Pestizidrückständen in Erdbeeren wurde zum 30.04.2004 abgeschlossen. Ziel war es, einen umfassenden Überblick über die Rückstandslage ausländischer Produkte außerhalb der Saison zu erhalten.

Insgesamt wurden 77 Proben Erdbeeren auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht. Die Proben wurden in der Regel bei Großverteilern wie Importeuren und Großhändlern entnommen, gelegentlich kamen auch Proben aus dem Einzelhandel zur Untersuchung. In sechs Proben waren keine Rückstände nachweisbar, 64 Proben enthielten Rückstände unter und sieben Proben über den zulässigen Höchstmengen (Tabelle 1).

Rückstandslage bei Erdbeeren aus verschiedenen Herkunftsländern

Tabelle 1: Rückstandslage bei Erdbeeren aus verschiedenen Herkunftsländern
Herkunft ohne Rückstände (R) mit R unter der Höchstmenge (HM) mit R über der Höchstmenge (HM) Summe
Ägypten 2 1 3
Belgien 3 3
Brasilien 1 1
Israel 7 2 9
Italien 2 4 6
Marokko 1 11 2 14
Spanien 3 35 2 40
unbekannt 1 1
Summe 6 64 7 77
8 % 83 % 9 %

Zu hohe Rückstände wurden somit in 9 Prozent der untersuchten Proben festgestellt. Jeweils 2 Proben kamen aus Israel, Marokko und Spanien sowie eine Probe aus Ägypten.

Proben mit Höchstmengenüberschreitungen

Tabelle 2: Proben mit Höchstmengenüberschreitungen
Herkunft Stoff Rückstandsgehalt in mg/kg zulässige HM in mg/kg Anteile an der HM
Ägypten Methamidophos 0,41 0,01 4100 %
Israel Penconazol 0,08 0,05 160 %
Trifloxystrobin 0,034 0,02 170 %
Israel Carbendazim + Thiophanat-methyl (berechnet als Carbendazim) 0,11 0,10 110 %
Marokko Dicofol 0,97 0,02 4850 %
Marokko Fenazaquin 0,02 0,01 200 %
Spanien Acrinathrin 0,038 0,01 380 %
Spanien Hexythiazox 0,063 0,05 126 %

Bei Penconazol und Trifloxystrobin handelt es sich um Pilzbekämpfungsmittel gegen den echten Mehltau. Sie dürfen in Deutschland aufgrund einer Ausnahmegenehmigung nach § 18a des Pflanzenschutzgesetzes bei Erdbeeren angewendet werden. Jedoch wurde aufgrund der Anwendungsbedingungen die Auflage erteilt, dass das Erntegut nicht verzehrt werden darf. Demzufolge sind auch keine Höchstmengen (HM) für diese Stoffe in Erdbeeren festgesetzt. Für eine rechtliche Beurteilung im Rahmen der Lebensmittelüberwachung sind deshalb die niedrigsten HM der beiden Stoffe maßgebend. Sie liegen im Bereich der analytischen Bestimmungsgrenzen und betragen für Penconazol 0,05 mg/kg, für Trifloxystrobin bei 0,02 mg/kg.

Die Pilzbekämpfungsmittel Carbendazim und Thiophanat-methyl sind in Deutschland zur Anwendung in Erdbeeren nicht zugelassen. Carbendazim darf im Getreide-, Wein- und Erbsenanbau angewendet werden, für Thiophanat-methyl bestand bis Ende 2002 eine Zulassung für den Einsatz im Kernobstbau. Methamidophos wirkt gegen beißende und saugende Insekten und ist in Deutschland für Kartoffeln, Kohlarten und Futterrüben zugelassen. Für das Milbenbekämpfungsmittel Dicofol besteht in Deutschland keine Zulassung. Fenazaquin, ein Mittel zur Bekämpfung von Milben, war bis Ende der 90iger Jahre im deutschen Kernobstbau erlaubt, ist heute allerdings nur noch für den Zierpflanzenbau zugelassen. Acrinathrin ist ebenfalls ein Milben- und Insektenbekämpfungsmittel. Es ist in Deutschland nicht zugelassen, wohl aber in Israel, Italien und Spanien. Auch mit Hexythiazox werden Milben bekämpft. Es war in der Vergangenheit für eine Reihe von Obstkulturen zugelassen, bei Erdbeeren durfte es letztmalig 1999 vor der Blüte oder nach der Ernte angewendet werden.

Bei allen genannten Stoffen ist für eine rechtliche Beurteilung von Rückständen in Erdbeeren jeweils die niedrigste Höchstmenge an der analytischen Bestimmungsgrenze maßgebend. Sie sind vor allem bei Methamidophos und Dicofol massiv überschritten. Dennoch lässt sich daraus nicht unbedingt ein konkretes gesundheitliches Risiko ableiten. Mit diesen pauschalen sehr niedrigen Höchstmengen soll vielmehr vermieden werden, dass in unrechtmäßig behandelte Ware in den deutschen Handel gelangt.

Für die oben genannten Stoffe können bei anderen Obst- oder Gemüsekulturen die Grenzwerte durchaus höher sein. Dies ist dann der Fall, wenn in Deutschland für eine bestimmte Kultur eine Zulassung besteht oder aber wenn die Höchstmengenregelung in der EU vereinheitlicht ist.

Beispielsweise dürfen Tomaten 1 mg/kg Dicofol, Salat 5 mg/kg Carbendazim und Gurken 1 mg/kg Methamidophos enthalten. Für Penconazol sind in anderen Kulturen, in denen die Anwendung des Mittels zugelassen ist, Rückstände bis zu bis zu 0,2 mg/kg erlaubt, für Trifloxystrobin ist in Israel ein Grenzwert von 0,2 mg/kg Erdbeeren festgelegt, für Carbendazim 5 mg/kg und für Dicofol 1 mg/kg. In Kernobst beträgt der Grenzwert für Fenazaquin 0,05 mg/kg. Von Acrinathrin sind in Israel, Italien und Spanien Rückstände von 0,2 mg/kg erlaubt, für Deutschland ist derzeit ein Antrag über eine so genannte Importtoleranz von 0,2 mg/kg Erdbeeren in der Beratung. Für Hexythiazox gibt es in Deutschland Grenzwerte von 0,5 mg/kg in Trauben oder 0,2 mg/kg bei Kern- und Steinobst, in Spanien sind 0,5 mg/kg bei Erdbeeren erlaubt.

Mehrfachrückstände und deren Häufigkeitsverteilung

Häufig werden mehrere Rückstände gleichzeitig gefunden. Lediglich 16 Proben (21 %) enthielten nur einen Rückstand, 21 Proben (27 %) dagegen zwei bis drei Rückstände und 34 Proben (44 %) sogar vier bis elf Rückstände. Von den letztgenannten stammten 25 Proben aus EU-Staaten, insbesondere Spanien und 9 Proben aus Drittländern (Abbildung 1).

Säulendiagramm: Anzahl der Rückstände in ausländischen Erdbeeren

Abbildung 1: Anzahl der Rückstände in ausländischen Erdbeeren im Winter 2003/2004

Solche Mehrfachrückstände sind nicht erwünscht, denn sie führen erwartungsgemäß zu einer höheren Gesamtbelastung der Erdbeeren. So ist die Summe der Rückstandsgehalte bei über 90 % der Proben mit mehr als 3 Rückständen höher als 0,1 mg/kg, in 45 % der Fälle über 0,5 mg/kg (Abbildung 2). Geringere Rückstandsmengen kommen nur ganz vereinzelt vor. Hingegen enthalten 80% der Proben mit nur 1 Rückstand weniger als 0,05 mg/kg, mehr als ein Drittel sogar unter 0,01 mg/kg.

Säulendiagramm: Häufigkeitsverteilung der Gesamtrückstandsmengen in Abhängikeit von der Zahl der Rückstände.

Abbildung 2: Häufigkeitsverteilung der Gesamtrückstandsmengen in Abhängigkeit von der Zahl der Rückstände

Mehrfachrückstände lassen sich zwar nicht immer vermeiden, wenn z. B. Kombinationspräparate mit mehreren Wirkstoffen oder verschiedene Mittel gegen unterschiedliche Schaderreger angewendet werden. Ihr häufiges Vorkommen und insbesondere die hohe Zahl an Rückständen in einer Probe lassen aber darauf schließen, dass die Erzeuger in vielen Fällen zu sorglos mit Pflanzenschutzmitteln umgehen.

In den 71 rückstandshaltigen Proben wurden 42 verschiedene Stoffe insgesamt 255 mal gefunden.

Abbildung 3: Wirkstoffe und Häufigkeit ihres Vorkommens in ausländischen Erdbeeren (PDF, 21 KB)

Hauptsächlich handelt es sich um Fungizide zum Schutz der Früchte vor dem Grauschimmel (Botrytis cinerea), Mehltaupilzen und Fleckenkrankheiten.

Prozentuale Anteile der Rückstandsgehalte

Vergleicht man die für die einzelnen Rückstände festgestellten Gehalte mit den festgesetzten Grenzwerten, dann liegen mehr als 60 % aller Rückstandsmengen unter einem Zehntel der nach der Rückstands-Höchstmengenverordnung (RHmV) zulässigen Höchstmengen, bei weiteren 19 % wird die Höchstmenge zu weniger als einem Viertel ausgeschöpft (Abbildung 4). 3 % der 255 nachgewiesenen Rückstände lagen über der Höchstmenge, die aber in all diesen Fällen an der bereits zuvor angesprochenen Bestimmungsgrenze des jeweiligen Stoffes lag.

Kuchendiagramm: Prozentuale Anteile der Rückstandsgehalte an den zulässigen Höchstmengen

Abbildung 4: Prozentuale Anteile der Rückstandsgehalte an den zulässigen Höchstmengen

Diese allgemein geringe Auslastung der festgesetzten Grenzwerte ist ein beachtenswerter Anhaltspunkt dafür, dass gesundheitliche Risiken von den festgestellten Pflanzenschutzmittelrückständen in aller Regel nicht ausgehen.

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