Trink-, Mineral-, Tafel-, Quell- und Brauchwasser – Untersuchungsergebnisse 2007
Nitrat
Die Nitratbelastung der Trinkwässer zeigt ein ähnliches Bild wie im vergangenen Jahr. Probleme mit erhöhten Nitratwerten im Trinkwasser sind in Nordbayern wegen seiner klimatischen und hydrogeologischen Verhältnisse, sowie intensiv bewirtschafteten, landwirtschaftlichen Sonderkulturen deutlich gravierender als in Südbayern, wie die unten stehenden Tabelle zeigt. Der höchste Nitratgehalt mit 182 mg/l (mg/l = Milligramm pro Liter) wurde dennoch in einer südbayerischen Einzelwasserversorgung festgestellt. Der hohe Gehalt war vermutlich durch Oberflächenwasser verursacht worden, das mit Düngemitteln belastet war. Der Grenzwert für Nitrat beträgt gemäß TrinkwV 2001 50 mg/l. Die Proben wurden risikoorientiert aus ausgewählten zentralen Trinkwasserversorgungsanlagen entnommen, bei denen mit Nitratproblemen zu rechnen war. Es handelt sich daher nicht um repräsentative, flächendeckende Untersuchungen für Bayern. Die beachtlichen Zahlen für die Grenzwertüberschreitungen erklären sich durch Mehrfachuntersuchungen der gleichen Wässer, die im Rahmen dieses Sonderuntersuchungsprogramms mehrfach im Jahr beprobt werden.
Konzentration in mg/l | MFR | OFR | OPF | UFR | OBB | NB | SCHW |
---|---|---|---|---|---|---|---|
< 25 | 153 | 127 | 51 | 89 | 109 | 84 | 44 |
> 25 und < 50 | 273 | 262 | 133 | 367 | 32 | 139 | 31 |
> 50 | 144 | 72 | 51 | 109 | 0 | 23 | 3 |
Maximalwert | 87,2 | 77,6 | 69,1 | 89,2 | 49,7 | 181,8 | 57,1 |
Schwermetalle
Wie im Vorjahr wurden auch in diesem Jahr wieder verstärkt Proben aus Hausinstallationen auf Schwermetalle untersucht, aus denen Trinkwasser gemäß § 18 Abs. 1 TrinkwV 2001 für die Öffentlichkeit abgegeben wird. Die entnommenen Stagnations- und Frischwasserproben stammten überwiegend aus Kindergärten, Schulen, Altenheimen, Krankenhäusern und Freizeiteinrichtungen. Von den insgesamt 471 untersuchten Proben wurde in 21 Proben eine Grenzwertüberschreitung für Nickel festgestellt (max. 0,99 mg/l; Grenzwert: 0,02 mg/l), bei sechs Proben lag der Bleigehalt über dem derzeit gültigen Grenzwert von 0,025 mg/l (max. 0,26 mg/l) und 31 Proben wiesen Grenzwert überschreitende Eisen-Konzentrationen auf (max. 13,40 mg/l; Grenzwert: 0,2 mg/l). Keine der untersuchten Proben hatte dagegen einen Kupfer- bzw. Cadmium-Gehalt oberhalb des Grenzwertes der Trinkwasserverordnung von 2 mg/l Kupfer bzw. 0,005 mg/l Cadmium auf. (max. 1,53 mg/l Kupfer bzw. 0,004 mg/l Cadmium). Zink, für welches kein Grenzwert vorhanden ist, wurde in 273 Proben nachgewiesen (max. 13,2 mg/l), wobei dieser extrem hohe Wert von 13,2 mg/l über die ansonsten deutlich geringeren Gehalte hinwegtäuscht (zweithöchster Wert: 3,0 mg/l). Zur Orientierung kann dabei ein Vergleich mit der Richtzahl für Zink in Höhe von 5 mg/l dienen, der in der ursprünglichen EG-Richtlinie 80/778/EWG festgelegt war.
Uran-238 in Trinkwässern
Uran, für das es in der TrinkwV 2001 einen Grenzwert von 10 µg/l (µg/l = Mikrogramm im Liter) gibt, kommt geogen in vielen Grundwässern aus Sandstein- und Moorformationen vor und ist damit auch in vielen Trinkwässern vorhanden. Die Weltgesundheitsorganisation hat 2011 für Trinkwasser einen vorläufigen Richtwert von 30 µg/l Uran festgesetzt. Uran kommt in der Natur in mehreren Isotopen vor. Untersucht wurde das Uran-238-Isotop, das mit über 99 % geogen am häufigsten vorhanden ist. Bei Betreibern mit mehreren Brunnen wurden mehrfach Proben entnommen, um die Herkunft des Urans herauszufinden.
Uran kann aus dem Trinkwasser z. B. mithilfe von speziellen Anionenaustauschern weitgehend entfernt werden. Da einige von der Uranproblematik betroffene Wasserversorgungsunternehmen ihr Trinkwasser aus mehreren Brunnen mischen, kann das Mischungsverhältnis wasserwerkseitig auch so eingestellt werden, dass der Grenzwert von 10 µg/l unterschritten wird.
Im Blickpunkt: Gadolinium
Gadolinium ist ein Element aus der Gruppe der Seltenen Erden. Gadoliniumverbindungen werden in der medizinischen Diagnostik als Kontrastmittel für Magnetresonanzuntersuchungen verwendet. Die für diagnostische Zwecke eingesetzten Gadoliniumverbindungen werden unverändert über den Urin ausgeschieden und auch in den Kläranlagen nicht abgebaut.
Am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) wurden über 90 Trinkwässer, die aus Uferfiltraten bayerischer Flüsse gewonnen wurden, auf dieses Element untersucht. Bei über 90 % lagen die Gadoliniumgehalte unter der Bestimmungsgrenze von 8 ng/l. Die höchsten Gehalte in vier Wässern bewegten sich zwischen 10 und 19 ng/l. Ein Kontrollwasser direkt aus dem Main, welches kein Trinkwasser war, enthielt 47 ng/l.
Die Untersuchungen zeigen, dass in Einzelfällen eine sehr geringe Gewässerbelastung vorhanden ist, die offensichtlich auch durch Aufbereitungsmaßnahmen nicht vollständig beseitigt werden kann.
Schwimmbeckenwasser
Im Berichtszeitraum wurden 275 Proben aus Hallen- und Freibädern untersucht. Als Beurteilungsgrundlage diente dabei die Deutsche Norm DIN 19643 "Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser". Hauptsächlich waren diese Wässer aufgrund einer unzureichenden Leistung der Aufbereitungsanlage zu beanstanden. Dabei fielen folgende Parameter hauptsächlich auf: zu hohe Oxidierbarkeit (28 Proben), überschrittener Richtwert für den Nitratgehalt des Wassers (22 Proben) und überschrittener Färbungs- bzw. Trübungs-Richtwert (5 Proben). Bei 26 Proben musste eine Beanstandung aufgrund des zu hohen Gehaltes an Trihalogenmethanen (THM) ausgesprochen werden. Bei den THM handelt es sich um Desinfektionsnebenprodukte, die bei der Reaktion des chlorhaltigen Desinfektionsmittels mit organischen Verunreinigungen des Beckenwassers entstehen. Die wichtigsten Trihalogenmethane sind Chloroform, Bromdichlormethan, Dibromchlormethan und Bromoform.
Badegewässer
Bei den Badegewässern (415 Badeseen) entsprachen 31 Proben hinsichtlich der Sauerstoffsättigung nicht dem Leitwert der Bayerischen Badegewässerverordnung. Die Gesamtphosphorgehalte von 217 Proben lagen über dem Höchstwert von 0,04 mg/l, ab dem nach einer Mitteilung des Umweltbundesamtes mit Massenentwicklungen von Blaualgen (Cyanobakterien) zu rechnen ist, sofern weitere Bedingungen (wie eine intensive Sonneneinstrahlung und/oder hohe Wassertemperaturen) zutreffen. In 43 Proben waren erhöhte Chlorophyllgehalte festzustellen, die ab einem Gehalt von 40 µg/l ebenfalls einen Indikator für mögliche Cyanobakterien-Entwicklungen darstellen. In Einzelfällen wurden dabei Chlorophyll-Gehalte bis zu 7459 µg/l festgestellt. Die Cyanobakterien sind aufgrund ihrer Fähigkeit unterschiedlich toxische Wirkstoffe, sogenannte Algentoxine, zu produzieren, von Bedeutung für die Überwachung der Badegewässer. Die Microcystine stellen eine Gruppe dieser Toxine dar. 71 Gewässerproben wurden auf ihren Gehalt an Microcystinen untersucht. In neun Fällen war der festgestellte Gehalt so hoch (> 10 µg/l), dass Warnhinweise an die Badegäste auszugeben waren. Wegen weiterer acht Proben mussten die Badeseen gesperrt werden (Microcystingehalte > 100 µg/l), wobei hier manche Seen mehrfach innerhalb der Badesaison beprobt wurden.
Naturbäder
Für ein Modellprojekt zum Umbau von konventionellen Freibädern in Naturbäder wurden im Rahmen einer fachwissenschaftlichen Begleitung aus drei umgebauten Freibädern während der Badesaison 120 Badewasserproben chemisch umfangreich untersucht. Die Analysenergebnisse zeigten eine im Grundsatz gute Wasserqualität an. 20 Proben wurden aber bei der Beurteilung gemäß der Bayerischen Badegewässerverordnung und der UBA-Empfehlung hinsichtlich pH-Wert, Sauerstoffsättigung und Gesamtphosphat-Gehalt bemängelt.
Natürliches Mineralwasser, Quell- und Tafelwasser
Von den zur chemischen Untersuchung vorgelegten Proben waren 24,1 % zu beanstanden. Die Beanstandungsquote liegt damit auf dem Niveau des Vorjahres. Bei den als "nicht zum Verzehr geeignet" beurteilten natürlichen Mineralwässern handelte es sich vor allem um Verbraucherbeschwerden, die überwiegend auf Geruchs- und Geschmacksabweichungen (kohlartig-faulig, kunststoffartig-brenzlig, mineralölartig, teerartig, chemisch, modrig, fruchtig) zurückzuführen waren. Problematisch waren hier besonders Wässer aus PET-Flaschen (PET = Polyethylenterephthalat), während Wässer aus Glasflaschen nur selten sensorische Abweichungen aufwiesen. PET-Flaschen werden beim Verbraucher immer wieder zur Aufbewahrung stark riechender Flüssigkeiten im Haushalt zweckentfremdet oder falsch gelagert (Garage, Heizungsraum). Fremdgerüche, Lösungsmittelspuren und Aromen werden vom PET-Kunststoff aufgenommen und lassen sich beim Spülen der Mehrwegflaschen nicht vollständig entfernen. Beim Wiederbefüllen gehen die Geruchsstoffe dann in das Wasser über. Bei der Bewertung abweichender Geruchs- und Geschmacksstoffe zeigt sich oft die Überlegenheit der menschlichen Sinne gegenüber einer aufwendigen apparativen Analytik mit deren Hilfe der Nachweis dieser Stoffe nicht immer gelang. Andere Beschwerdeproben wiesen unansehnliche, bräunliche Trübungen und Bodensätze auf, bei denen es sich meist um nachträgliche Ausfällungen von Eisenoxidhydraten in Folge einer unzureichenden Enteisenung handelte. Zwei Proben aus Seniorenheimen enthielten Rückstände von vermuteten Vitaminpräparaten und rochen nach Baldrian. Analytisch konnten Camphen und Terpene nachgewiesen werden, die Bestandteile der Baldrianwurzel sind. Mehrere muffig-dumpf riechende Proben enthielten kahmhautartige, "wattebauschartige" Gebilde, die sich unter dem Mikroskop als Mycele von Schimmelpilzen herausstellten. Der Verdacht eines Verbrauchers, der mit einem sogenannten "Bioresonanztest" in einem italienischen Mineralwasser aus der Seveso-Region angeblich Dioxine nachgewiesen hatte, wurde durch eine aufwendige apparative Untersuchung nicht bestätigt. Ferner waren fehlende und irreführende Kennzeichnungen (fehlende deutsche Kennzeichnung, fehlende Zutatenliste bei Tafelwässern, keine Übereinstimmung des Gehalts der deklarierten chemischen Zusammensetzung mit der tatsächlichen) zu beanstanden.
Eine Anzahl bayerischer Mineralwässer, die für die Eignung zur Zubereitung von Säuglingsnahrung ausgelobt waren, und die dazu gehörenden Proben von den Brunnenköpfen wurden gezielt auf Natrium, Nitrat, Nitrit, Sulfat, Fluorid, Mangan, Arsen, Uran, Radium-226 und Radium-228 untersucht, für die es in der Mineral- und Tafelwasserverordnung besonders strenge Grenzwerte gibt. Während einige Brunnenkopfproben erhöhte Konzentrationen für Mangan, Arsen, Radium und Uran aufwiesen, waren die entsprechenden Enderzeugnisse in dieser Hinsicht einwandfrei. Interessant war die Feststellung, dass Firmen, deren Erzeugnisse in Bezug auf Uran zu beanstanden gewesen wären, zwischenzeitlich auf die Werbung hinsichtlich der Eignung ihrer Produkte zur Zubereitung von Säuglingsnahrung verzichtet haben.