Ochratoxin A in Getreide – Untersuchungsergebnisse 2016

Ochratoxin A ist ein weltweit verbreitetes Schimmelpilzgift, das in vielen pflanzlichen Erzeugnissen, auch in Getreide, auftreten kann. Entsprechend toxikologischer Bewertungen ist es gesundheitlich bedenklich. Der zulässige EU-weit gültige Höchstgehalt für Getreide und Getreideerzeugnisse liegt bei 3,0 μg/kg. 2016 überprüfte das LGL erneut, wie die aktuelle Belastung verschiedener Getreide und Mehle aussieht. Die Untersuchung umfasste verschiedene Reissorten, Haferflocken sowie Dinkel-, Roggen- und Weizenmehl verschiedener Ausmahlungsgrade. Insgesamt untersuchte das LGL 112 Getreide- und Mehlproben auf eine Belastung mit Ochratoxin A. 28 dieser Proben waren Erzeugnisse
aus ökologisch/biologischer Produktion.

Ergebnisse

Erfreulicherweise hat das LGL in 79 der 112 Proben (ca. 71 %) kein Ochratoxin A nachgewiesen. Lediglich 21 Proben (etwa 19 %) zeigten eine geringfügige Belastung, die mit durchschnittlich 0,31 μg/kg deutlich unterhalb der zulässigen Höchstgehalte lag. Die übrigen Erzeugnisse wiesen Spuren unter der Bestimmungsgrenze von 0,10 μg/kg auf. Der Maximalgehalt lag bei 0,73 μg/kg. Betroffen war ein Roggenmehl, den zulässigen Höchstgehalt schöpfte aber auch dieses Erzeugnis nur zu etwa einem Viertel aus. Zwischen konventionell produzierten Erzeugnissen und Erzeugnissen ökologisch-biologischer Produktion konnte das LGL keine signifikanten Unterschiede feststellen.

Fazit

Die Ergebnisse zeigen, dass sich die aktuelle Belastung von Getreide mit Ochratoxin A auf einem niedrigen Niveau befindet und für den Verbraucher kein Gesundheitsrisiko darstellt. Aufgrund von möglichen ernte- und witterungsbedingten Schwankungen wird das LGL auch zukünftig die Belastungssituation von Getreide mit Ochratoxin A überwachen.

 

Tabelle: Belastung verschiedener Getreide und Mehle mit Ochratoxin A (OTA)
Untersuchte Proben Probenzahl OTA-Gehalt
< NWG
OTA-Gehalt
NWG < X < HG
OTA-Gehalt
> HG
Maximalwert
[µg/kg]
Reis 23 21 2 0 0,10
Haferflocken 19 18 1 0 0,13
Dinkelmehl 19 15 4 0 0,18
Roggenmehl 26 9 17 0 0,73
Weizenmehl 25 16 9 0 0,41
Nachweisgrenze (NWG) von OTA: 0,03 µg/kg,  zulässiger Höchstgehalt (HG) nach Verordnung (EG) Nr. 1881/2006

Nachweisgrenze (NWG) von OTA: 0,03 µg/kg,  zulässiger Höchstgehalt (HG) nach Verordnung (EG) Nr. 1881/2006